GS steht für "Geprüfte Sicherheit" Woran erkennt man eine gültige GS - Kennzeichnung?

Die Vergabestelle des Kennzeichens, z.B. der TÜV oder die DGUV, muss immer oben links im Siegel angezeigt werden.

Für weitere Infos lesen Sie den Artikel Informationen zum GS-Zeichen auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die Berechtigung ein GS - Kennzeichen anbringen zu dürfen erlangt der Hersteller nur durch Prüfung seines Produktes durch eine zugelassene Prüf- und Zertifizierungsstelle. Eine Liste der GS - Stellen finden Sie hier: BAuA GS Prüfstellen

Das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) bescheinigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entspricht, die beispielsweise in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN-Normen und Europäische Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind. Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Gepr%C3%BCfte_Sicherheit

Weitere Quellen:
 
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)
http://www.vde.com/de/Seiten/Homepage.aspx
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
http://www.dguv.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Ihre Ansprechpartner

Dezernat Gebäudemanagement
Technisches Gebäudemanagement

Marco Scaricamazza

Markus Schulte

Michael Wolff

Robin Schminke

Maurice Weiss

GS - Zeichen

Muster ohne Vergabestelle Das GS - Kennzeichen

Dargestellt ist ein Muster ohne Vergabestelle!

Quelle: Link zum GS der DGUV