Zusammenlauf aller Gerätebewegungen 1. Schritt: Benennung eines Beauftragten

Durch Benennung einer\s Beauftragten in einer Fakultät, zentralen Einrichtung oder Dezernat kann ein Konzentrationspunkt zur Geräteerfassung gebildet werden.

Eine Excelliste & Ausfüllhilfe wird vom TGM zur Verfügung gestellt (hier). Bitte verwenden Sie bei der Erfassung Ihrer Geräte ausschließlich die vom TGM zur Verfügung gestellte Excelliste. 

Durch Ernennung und Bekanntgabe einer beauftragten Person für einen Funktionsbereich ist gewährleistet, dass Gerätebestandsveränderung zentral an uns herangetragen werden. Zusätzlich ist die Aktualität der Gerätebestande bei entsprechender Pflege der Listen, gewährleistet.

Barcode

Feststellung des Gerätebestandes / Prüfumfangs 2. Schritt: Registrierung Ihrer Geräte

Um jedes ortsveränderliche elektrische Gerät eindeutig zuordnen zu können, wird Jedes mit einem individuellen, einzigartigen Barcode versehen. Die Barcodes müssen vor der Prüfung, auf die zu prüfenden Geräte geklebt werden. Hierbei ist undedingt darauf zu achten, dass die Barcodes gut erreichbar und leserlich für den Prüfer (ebene Oberfläche) verklebt werden. Dies ermöglicht später ein problemloses abscannen des Barcodes. Ebenfalls ist so jederzeit eine eindeutige Zuordnung des Gerätes gewährleistet. Über die Barcodenummer werden folgende Informationen verknüpft:

  • Zu welcher Einrichtung gehört das Gerät?
  • Wie und wann ist es zu prüfen?
  • Wo steht es?
  • Wer ist der verantwortliche Unternehmer?

Diese Informationen sind in einer Datenbank hinterlegt und stehen bei jeder Wiederholungsprüfung wieder zur Verfügung. Sind alle Daten für einen Bereich vollständig, werden diese per Software an das Messgerät übertragen und die Prüfung kann beginnen (siehe Grafik am Ende der Seite). Nach dem zeitlich aufwendigen ersten Durchlauf zur Erstprüfung folgt der Wiederholungsprüfzyklus. Dieser kann dank dem jetzt vorliegendem Datenbestand immens beschleunigt werden. Vor einer anstehenden Wiederholungsprüfung werden die Gerätebestandsdaten aus der ersten Prüfung in das Messgerät übertragen. Nun muss nur noch der Barcode mittels Barcodescanner vor der Prüfung eines Gerätes eingelesen werden. Alle für die Prüfung  relevanten Daten an diesem Gerät sind dem Messgerät dann wieder bekannt. Dies beschleunigt den Prüfvorgang und sorgt für eine stets korrekte Abfolge.

Prüffristen kalkulieren 3. Schritt: Gefährdungsbeurteilung

Dieser 3. Schritt ist praktischerweise mit Schritt 2 kombinierbar. Gefährdungsbeurteilungen finden auf Grundlage der Technischen Regeln für Betriebssicherheit der TRBS 1111 statt. Gefährdungsbeurteilungen sind somit Basis jeder Prüffristenermittlung. Der Unternehmer ist für die Ausführung der TRBS 1111 selbst verantwortlich. Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung wird letztlich der Wiederholungsprüfzyklus an Ihren Geräten festgelegt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte

  1. BauA Fachbuchreihe Gefährdungsbeurteilung
  2. elektrofachkraft.de Gefährdungsbeurteilung
secustar_fm

Prüfung nach Vorgabe der VDE 0701-0702 4. Schritt Prüfung

Die Prüfungen finden auf Basis aller vorherigen Schritte statt. Zum Einsatz kommen Messgeräte der Firma Gossen Metrawatt des Typs Secustar FM +. Diese datenbankbasierenden Messgeräte arbeiten entweder autark oder in Verbindung mit diversen FM Systemen. Wir setzen zur Abwicklung der Prüfung visual FM der Firma Loy & Hutz ein. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Prüfungen und die dazugehörige Dokumentation langfristig rechtssicher umgesetzt werden und nachvollziehbar bleiben. Die folgende Darstellung soll das zugrunde liegende Prinzip deutlich machen.

     

 

 

 Quelle: http://www.gossenmetrawatt.com/resources/p2/secustar_fmplus/umsetzung_betrsichv_bgva3.pdf

Ansprechpartner Datenerfassung und Prüfungen

Dezernat Gebäudemanagement
Technisches Gebäudemanagement

Marco Scaricamazza

Markus Schulte

Michael Wolff