Bildungswissenschaften - Lehramt Master
45117 Essen
Funktionen
- Mitarbeiter/in, Sachgebiet (3.1) - Prüfungswesen (Campus Essen)
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
- 2012 WS
Anmeldung zur Absolventenfeier:
https://zlb.uni-due.de/neuigkeiten/abschlussfeier/
Rektoratsbeschluss – Vorziehen von Masterprüfungen während des Bachelorstudiums
Liebe Studierende,
das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.
Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
-
Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können
-
es können maximal 30 Mastercredits vorab erworben werden
Sofern die BA-Arbeit bereits angemeldet ist, ist eine eigenständige Anmeldung zu vorgezogenen Masterleistungen über HiSinOne vorzunehmen.
Der Bereich Prüfungswesen
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anmeldezeitraum für die Klausuren/Prüfungen
Anmeldung WS 2019/20:
11.11. bis 22.11.2019
Die Prüfungsanmeldung für das neue Lehramt findet in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm
Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php
Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums an die Hotline des ZIM:
Tel.: 0201-183- 4444
Oder per E-mail (mit einem Screenshot) an: hotline@uni-due.de www.uni-due.de/zim/soforthilfe
Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.
---------------------------------------------------------------------------------
Termine und Informationen zu den Klausureinsichten werden auf der Seite der Bildungswissenschaften veröffentlicht:
------------------------------------------------------------------------------------------------------
Aktuelle Hinweise
Anerkennung von Leistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.
>>Anleitung zum Ausfüllen des Formulars<<
für LA Master Bildungswissenschaften
Antrag auf Anerkennung LA Master Biwi
- Der Antrag ist vollständig auszufüllen
- Alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden
- Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeiterin. (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“) und fügen Ihre Nachweise als Anhänge mit in die Mail ein
- Da die beantragten Leistungen ausschließlich inhaltlich geprüft werden, ist es wichtig, dass neben der Nachweise auch entsprechende Auszüge aus dem Modulhandbuch beigefügt werden. Dieses finden Sie meist auf der Internetseite Ihrer jetzigen Universität.
- Alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt,
- Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihre zugehörigen Nachweise als Kopien unterschrieben und gesiegelt (bitte keine originalen Zeugnisse etc.) an mich. Bitte schicken Sie mir zu Ihren Unterlagen das Anschreiben, welches Sie unter folgendem Link finden: Anschreiben zum Onlineantrag
- Für Studierende die innerhalb des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen lediglich einen Schulform- und/oder Fachwechsel vornehmen möchten, treffen die o. g. Punkte nicht zu. Ein aktueller Notenspiegel aus dem HisinOne ist als Nachweis per Mail, zusammen mit dem Antrag, ausreichend.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermittelte Nachweise) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Einstufung in zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.07. für das jeweilige Wintersemester ODER 15.01. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
Einstufung in zulassungsfreie Studiengänge:
Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.07. für das jeweilige Wintersemester ODER 15.01. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
Anrechnung einzelner Leistungen ohne Einstufung:
Anträge, die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht. Allerdings gilt dies nur für das betreffende Fachsemester in welchem Sie aktuell eingeschrieben sind.
Bitte beachten Sie, dass pro Fach ein Antrag gestellt werden muss und fügen Sie dem Antrag/den Anträgen die entsprechenden Leistungsnachweise bei. Bitte achen Sie darauf, dass mehrseitige Nachweise in einer Datei übermittelt werden und nicht für jede einzelne Seite eine Datei. Sofern es sich um einen Antrag aufgrund von Fach- oder Schulformwechsels innerhalb des Lehramts handelt, sind Modulhandbücher/Prüfungsordnungen nicht beizufügen.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Info zur Einreichung von Attesten:
Hinweis zur Abmeldung von einer Prüfung – nach Ablauf der Abmeldefrist - durch Einreichung eines Attestes
Liebe Studierende,
sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein an einer Klausur teilzunehmen, ist es zwingend notwendig, dass Sie ein Attest im Original (mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en) innerhalb von drei Werktagen im Bereich Prüfungswesen einreichen (per Post übersenden oder in den Briefkasten des Bereichs Prüfungswesen einwerfen). Sollten Sie dies nicht tun oder die Frist nicht einhalten, so muss Ihnen ein Fehlversuch für diese Prüfung/en eingetragen werden.
Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie ein Attest für mehrere Tage einreichen, gilt dies für den darauf attestierten Zeitraum! Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes – aufgrund der Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes – an einer Prüfung teilnehmen wollen, so ist in jedem Fall die Gesundmeldung Ihres Arztes vor der Prüfung im Bereich Prüfungswesen einzureichen.
Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!
Damit die Atteste schnellstens bearbeitet werden können, bitten wir Sie, diese ordnungsgemäß zu beschriften. Dazu gehören:
- die Angabe Ihres Namens,
- der Matrikelnummer
- sowie Mitteilung der Prüfung, für die das Attest eingereicht wird.
Ihre Krankmeldung senden Sie bitte an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau/Herrn (Sachbearbeiter bitte unbedingt angeben)
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Sollten Sie Ihre Krankmeldung während der Sprechstunde abgeben, bitten wir ebenfalls, dieses wie oben beschrieben, vorzubereiten.
------------------------------------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
BaföG-Eignungsbescheinigung für Studierende der Neuen Lehrämter Bachelor
Um Ihren Leistungsstand beim BaföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel aus HisinOne aus. Dieser wird ohne Unterschrift vom BaföG-Amt akzeptiert.
Bafög-Regelung Neues Lehramt Bachelor: