Gleichwertigkeitsprüfung
Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung im Bereich Lehramt Bachelor entnehmen Sie bitte unten stehender Internetseite. Entsprechende Formulare hierzu finden Sie bereits oben rechts auf dieser Seite in dem Kasten "Links".
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Die Sprechzeiten der Sachbearbeitung sowie des Front Office finden Sie auf der Startseite des Prüfungswesens.
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!
WS 2024/25: 04.11. bis 15.11.2024
SS 2025: 05.05. bis 16.05.2025
WS 2025/26: 10.11. bis 21.11.2025
Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinOne System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“ eventuelle weitere wichtige Informationen.
Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm
Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.
Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.
Am Freitag, den 26. April 2024 veranstaltet das ZLB mit Unterstützung durch das Prüfungsamt der UDE eine Abschlussfeier für alle Absolvent*innen der Lehramtsstudiengänge (Master of Education) in Präsenz.
Die Abschlussfeier mit persönlicher Ehrung, einem musikalischen Rahmenprogramm und anschließendem Sektempfang findet ab 16:00 Uhr (Einlass ab 15:30 Uhr) im alten Audimax, Hörsaalzentrum S04, Segerothstraße am Campus Essen statt.
Eine Anmeldung ist bis einschließlich 17. April 2024, 12:00 Uhr möglich.
Wir wünschen Ihnen für den weiteren Verlauf der Prüfungen viel Erfolg und hoffen, Sie bei der Abschlussfeier begrüßen zu können.
Ihre
Dr. Andrea Geisler
Dilek Gürsoy-Posse
Britta Jacobs
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (USB-Stick oder CD).
Bitte beachten: Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.
Abschlussarbeiten können Sie auf dem Postweg schicken oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten einwerfen:
Standort Campus Essen
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, z. Hd. der zuständigen Sachbearbeitung
Standort Campus Duisburg
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, Zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten - Frau Güclü: sema.gueclue@uni-due.de
Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie das Fach, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten, an. Den Antrag dann bitte elektronisch ausfüllen und an Ihren Erstgutachter senden. Dieser soll den bearbeiteten Antrag an das Prüfungsamt zurück schicken. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss sehen Sie die Anmeldung dann im HisInOne.
Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinONE System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“ eventuelle weitere wichtige Informationen!
Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm
Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.
Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.
Infoschreiben Vorbereitungsdienst
Ab dem SS21 wird das Verfahren zur Verbuchung der Teilprüfungen im Praxissemester umgestellt.
Wir haben im HisInOne ein neues Modul abgebildet, welches drei Teilmodule aufweist.
Das Modul schließt erst erfolgreich, wenn alle Teilmodule, durch erlangen der Credits mittels Prüfungsverbuchung bestanden wurden.
Während der Anmeldephase müssen Sie sich zu allen drei (GS: vier) Teilprüfungen anmelden. Bitte beachten Sie, dass neben den beiden Teilprüfungen mit Studienprojekt auch die Teilprüfung (GS: Teilprüfungen) ohne Studienprojekt angemeldet werden müssen – unabhängig davon, welche Leistungen dafür in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind (z. B. Studienleistungen oder nur die Teilnahme am Begleitseminar).
Für Fragen zu den Teilprüfungen Praxissemester wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter des Faches.
Liebe Studierende,
das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.
Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
und
Der Bereich Prüfungswesen
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.
Ihr Attest senden Sie bitte innerhalb von drei Werktagen nach Prüfungstermin im Original an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Olivia Rotzoll
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Weiterführende Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Damit das Einreichen von Krankmeldungen künftig vereinfacht wird und zur Vermeidung von etwaigen Unstimmigkeiten bei ausgestellten Attesten, hat der Bereich Prüfungswesen zusammen mit dem Justitiariat ein Formular zur Einreichung von Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen
https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/allginformationen.php
entwickelt. Der Vordruck kann bei ärztlichen Untersuchungen vorgelegt und vom behandelnden Arzt entsprechend ausgefüllt werden. Danach muss dieser gemäß der im Formular ausgewiesenen Frist im Bereich Prüfungswesen eingereicht werden.
Wir empfehlen, das Formular ab sofort zu benutzen.
Atteste für Seminar- und Projektarbeiten:
Da Seminare und Projekte direkt an den jeweiligen Lehrstühlen angemeldet werden, ist der Bereich Prüfungswesen für die Verwaltung von Krankmeldungen für diese Prüfungsform nicht zuständig. Die Einreichung erfolgt direkt am Lehrstuhl.
Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.07. für das jeweilige Wintersemester ODER 15.01. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.07. für das jeweilige Wintersemester ODER 15.01. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
Anträge, die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht. Allerdings gilt dies nur für das betreffende Fachsemester in welchem Sie aktuell eingeschrieben sind.
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermittelte Nachweise) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Alternativ können Sie Ihre Original-Zeugnisse auch in der Sprechstunde bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorlegen!
Antrag:
Anerkennungsformular La Ba Chemie
Anerkennungsformular La Ma Chemie
La Ba Chemie Sonderpädagogische Förderung
(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben)
Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung im Bereich Lehramt Bachelor entnehmen Sie bitte unten stehender Internetseite. Entsprechende Formulare hierzu finden Sie bereits oben rechts auf dieser Seite in dem Kasten "Links".
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BA/MA Arbeiten sind in einem beschrifteten Umschlag an folgende Anschrift, entweder postalisch oder durch Einwurf in den Nachtbriefkasten, einzureichen:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Olivia Rotzoll
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Den Leistungsstand weisen Sie bitte nunmehr regelmäßig per Notenspiegelausdruck nach.
Im Standardfall erübrigt sich die Ausstellung des sog. Formblattes 5 für Sie.