Bachelor Angewandte Philosophie

Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstraße 2
45141 Essen
Raum
V15 R00 G20

Funktionen

  • Mitarbeiter/in Campus Essen, Sachgebiet Prüfungswesen

Aktuelle Veranstaltungen

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Vergangene Veranstaltungen (max. 10)

Keine vergangenen Veranstaltungen.

Aktuelle Hinweise

Erreichbarkeit ab Wintersemester 2021/22

Ab Oktober erreichen Sie die Sachbearbeitung für Ihren Studiengang zu folgenden Zeiten:

Telefonische Sprechzeiten
täglich von
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten
Für wichtige Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Sachbearbeitung. Die Terminabstimmung erfolgt telefonisch oder per E-Mail. 

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfrage nur bearbeitet werden kann, wenn Sie Ihre Matrikelnummer angeben und die Anfrage von Ihrer UDE-E-Mail Adresse erfolgt!

Unterlagen und/oder Bescheinigungen (Anerkennungen, Antrag auf Anmeldung einer Abschlussarbeit, sonstige Unterlagen etc.) und Atteste schicken Sie gerne weiterhin mit der Post.

Abschlusszeugnisse versenden wir per Post, bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. In Ausnahmefällen können Sie einen Termin zur Abholung mit Ihrer Sachbearbeitung vereinbaren.

 

 

 

Weitere Informationen

Abgabe von Abschlussarbeiten

Die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (E-Mail, USB-Stick oder CD).

Da der Bereich Prüfungswesen für den Besucherverkehr geschlossen ist, müssen Abschlussarbeiten in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten eingeworfen werden. Die Standorte der Briefkästen ersehen Sie hier:

standortänderung_nachtbriefkasten_ab_dem_18.11.2019_campus_essen_markierung.pdf (uni-due.de)
 

Bachelorarbeiten Anschrift:

Universität Duisburg-Essen
z.Hd. Anke Tenhaven
V15 R00 G20
Universitätsstr. 2
45141 Essen
 

Hausarbeiten

Hausarbeiten, Essays, Portfolios, Projektberichte und Referate: Diese Prüfungsformen sind grundsätzlich nicht über das HisInOne abmeldbar. Die genauen Regelungen können Sie dem folgenden Infoschreiben entnehmen:

Infoschreiben

Freiversuchsregelung WS21/22

Alle studienbegleitenden Prüfungen, die im Wintersemester 21/22 angetreten und als „nicht bestanden“ bewertet werden, gelten als nicht unternommen. Dies gilt für Erst-, Zweit- und Drittversuche.

Ausnahmen:

Prüfungsversuche, die aufgrund eines unentschuldigten Versäumnisses, eines Täuschungsversuches oder eines Ordnungsverstoßes mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ bewertet werden, sind nicht von der Freiversuchsregelung umfasst.

Die Freiversuche gelten nicht für Bachelor-/Masterarbeiten.

Sollten Sie die Prüfung bestehen, gilt diese Note. Verbesserungsversuche sind nicht möglich.

 

Erläuterung zur Einreichung von Attesten

Hinweis zur Abmeldung von einer Prüfung – nach Ablauf der Abmeldefrist - durch Einreichung eines Attestes


Liebe Studierende,

sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein an einer Klausur teilzunehmen, so ist es zwingend notwendig, dass Sie ein Attest im Original (mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en)  innerhalb von drei Werktagen (vom Tag der Prüfung gerechnet) im Bereich Prüfungswesen einreichen (per Post übersenden oder in den Briefkasten des Bereichs Prüfungswesen oder an T02 mit einem beschrifteten Briefumschlag einwerfen). Sollten Sie dies nicht tun oder die Frist nicht einhalten, so wird Ihnen ein Fehlversuch für diese Prüfung/en eingetragen.

Wichtiger Hinweis:

Sofern Sie ein Attest für mehrere Tage einreichen, gilt dies für den darauf attestierten gesamten Zeitraum! Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes – aufgrund einer Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes – an einer Prüfung teilnehmen wollen, so ist in jedem Fall die Gesundmeldung durch ein Attest ihres Arztes vor der Prüfung im Bereich Prüfungswesen einzureichen.

 

Achtung:

Zu einer Prüfung sollten Sie nur antreten, wenn Sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen. Sollten Sie widererwartend gesundheitliche Beeinträchtigungen während einer Klausur erleiden, können Sie unter Angabe der Symptome einen Rücktritt vom Prüfungsversuch bei der Hauptaufsicht erklären und müssen sofort einen Arzt aufsuchen.

Das entsprechende ärztliche Attest ist unverzüglich innerhalb von drei Werktagen einzureichen.

Über die Zulässigkeit des erklärten Rücktritts wegen etwaiger vorliegender Prüfungsunfähigkeit wird im Nachgang entschieden.

Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!

 

Anerkennungsverfahren

Fristen

Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:

  1. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
     
  2. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das Sommersemester eingegangen sein.
     
  3. Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht (allerdings nur für das betreffende Fachsemester).

Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen notwendigen Dokumenten bei Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in fristgerecht ein.

Masterleistungen

Vorziehen von Masterleistungen

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen an die Bachelor-Studierende dar. Es erfolgt keine Einschreibung in den entsprechenden Masterstudiengang, so dass diese vorgezogenen Prüfungsleistungen in einem separaten Konto (wie vorgezogene Masterleistungen) im Bachelor verbucht werden. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass es sich um Prüfungsleistungen aus einem Masterstudiengang handelt.

Infolgedessen stellt sich bezüglich dieser Prüfungsleistungen auch nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang schlicht nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

 

Bachelorstudierende, die von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen und Masterleistungen vorzeihen, dürfen nicht besser gestellt werden als diejenigen Studierenden, die dieselbe Masterleistung erst nach Einschreibung erbringen. Dies gebietet der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit.

Rektoratsbeschluss SS 18

Sprechzeiten

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Startseite

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account einsehen.
Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.

Anmeldephase

Globale Prüfungsanmeldephase im Wintersemester 2021/2022:

08. November - 19. November 2021

 


Die endgültigen Prüfungstermine werden rechtzeitig vor Anmeldebeginn bekanntgegeben.