Biodiversität
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Aktuelle Hinweise
Abgabe der Abschlussarbeiten im Lockdown
Bis auf Weiteres erfolgt die Einreichung der Abschlussarbeiten per E-Mail. Die E-Mail ist an die zuständige Sachbearbeitung s.o. zu senden (bitte setzen Sie die GutachterInnen in cc). Die drei gebundenen Versionen müssen jedoch nachgereicht werden.
Bitte beachten:
Die Abgabe der gedruckten, gebundenen Exemplare im DIN A4-Format muss spätestens zwei Wochen nach Beendigung des Lockdowns und nach Öffnung des Einzelhandels und der Copy-Shops erfolgen. Da der Bereich Prüfungswesen für den Besucherverkehr geschlossen ist, müssen Abschlussarbeiten in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten am T02 Gebäude eingeworfen werden.“
Ergänzende Hinweise:
- Bitte unterschreiben Sie die Eigenständigkeitserklärung und schicken diese als Foto oder Scan mit.
Freiversuchsregelung im Sommersemester 2021
Alle studienbegleitenden Prüfungen, die im Sommersemester 2021 angetreten und als „nicht bestanden“ bewertet werden, gelten als nicht unternommen. Dies gilt für Erst-, Zweit- und Drittversuche.
Wenn eine nicht bestandene Klausur als Freiversuch gewertet wird, besteht kein Anrecht auf eine mündliche Ergänzungsprüfung. Die Klausur muss in diesem Fall zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden.
Ausnahmen:
Prüfungsversuche, die aufgrund eines unentschuldigten Versäumnisses, eines Täuschungsversuches oder eines Ordnungsverstoßes mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ bewertet werden, sind nicht von der Freiversuchsregelung umfasst.
Die Freiversuche gelten nicht für Bachelor-/Masterarbeiten.
Bitte beachten:
Ist der Prüfungsversuch "nicht bestanden", wird dieser mit dem Vermerk "FVC" (Versuch nicht unternommen gem. §13 Abs. 1 CEHVO) als Rücktritt verbucht.
Zugangsregelung zu den Räumen am Campus Essen
In der Regel erfolgt der Zugang zu den Räumen über den Haupteingang des jeweiligen Gebäudes. In den Gebäuden werden Sie
dann vom Sicherheitsdienst weitergeleitet.
Die Eingänge zu den Gebäuden sind auf der Karte mit orangen Pfeilen markiert. Die entsprechenden Nummern und eine Erklärung finden Sie in der beigefügten Auflistung: Zugangsregelung
Einreichung von Abschlussarbeiten nach dem Lockdown
Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeit postalisch oder durch Einwurf in den Nachtbriefkasten (Eingang T02), in einem Umschlag (adressiert an Svenja Dahl, Prüfungswesen) ein. Zusätzlich können Sie Ihre Abschlussarbeit als PDF-Datei per Mail an Ihre Gutachter schicken.
Die Verbuchung der Noten erfolgt über die Ruhruniversität Bochum.
Bei Rückfragen weden Sie sich bitte an Frau Dr. Ruchter (Uni Duisburg-Essen), Tel: 0201 183 3103, E-Mail: nadine.ruchter@uni-due.de
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INFOS zum Studium:
http://www.dekanat-bio.ruhr-uni-bochum.de/studium/bm/msc_b/index.html.de
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Der Senat der Ruhruniversität Bochum hat die geänderte Zulassungsrahmenordnung sowie die zugehörigen fachspezifischen Bestimmungen für den gemeinsamen Masterstudiengang Biodiversität beschlossen. Damit ist an der RUB auch eine Zulassung auf der Basis des ToR möglich. Das Zulassungsverfahren kann damit gemäß dem Kooperationsvertrag ab sofort von der RUB übernommen werden. Das Bewerberportal ist unter folgendem Link freigeschaltet: https://zulixinfo.uv.ruhr-uni-bochum.de/
Auch im Sommersemester 2021 ist eine Teilnahme an den Essener Prüfungen ausschließlich nach Anmeldung möglich, da durch die Hygienemaßnahmen die genaue Teilnehmeranzahl für die Raumplanung immens wichtig geworden ist.
Prüfungsanmeldungen im Sommersemester 2021
1. Anmeldezeitraum für die Prüfungen zum Haupttermin im Sommersemester 2021:
von 10.05. - 21.05.2021
2. Anmeldezeitraum für die Nachprüfungstermine:
nach dem ersten Prüfungstermin
bis eine Woche vor Klausurtermin, max bis 30.09.21
- Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen nur in diesem Zeitraum möglich sind.
- Die Anmeldungen erfolgen online (https://campus.uni-duisburg-essen.de/cm_exa).
- Für Anmeldungen, die online nicht möglich sind (z.B. studiengangsfremde Leistungen, technische Probleme), schreiben Sie mir bitte eine Mail während des Anmeldezeitraums mit folgenden Angaben: Matrikelnummer, Studiengang, Prüfungsnummer, Prüfer, Prüfungsdatum. Meldungen außerhalb der Anmeldefrist können nicht berücksichtigt werden.
- Rücktritte sind bis eine Woche vor Prüfungstermin wie folgt möglich:
- bis 30.09.21 online
- ab 1.10.21 per Mail.
- Nachmeldungen werden nicht angenommen!
Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Anmeldung im HISinOne unter "Meine Belegungen" kontrollieren und sich ggf. einen Bildschirmausdruck machen. Falls etwas nicht funktioniert melden Sie sich unbedingt vor Ablauf des Anmeldezeitraums, z.B. per Mail. Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
- Sie können sich zu Wiederholungsprüfungen erst anmelden, wenn ein Ergebnis von dem davorliegenden Prüfungstermin im HISinOne verbucht wurde.
Wichtige Hinweise zur Einreichung von Attesten
Ihre Atteste sind in einem beschrifteten Umschlag unter Angabe der Matrikelnummer, des Studiengangs, der Prüfungsnummer und des Prüfungsdatums an folgende Anschrift einzureichen:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Dahl
Universitätsstr. 2
45141 Essen
oder in den Terminbriefkasten T02 einzuwerfen.
Hinweis zur Abmeldung von einer Prüfung – nach Ablauf der Abmeldefrist - durch Einreichung eines Attestes
Liebe Studierende,
sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein an einer Klausur teilzunehmen, so ist es zwingend notwendig, dass Sie ein Attest im Original (mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en) innerhalb von drei Werktagen (vom Tag der Prüfung gerechnet) im Bereich Prüfungswesen einreichen (per Post übersenden oder in den Terminbriefkasten am Gebäude T02 einwerfen). Sollten Sie dies nicht tun oder die Frist nicht einhalten, so wird Ihnen ein Fehlversuch für diese Prüfung/en eingetragen.
Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie ein Attest für mehrere Tage einreichen, gilt dies für den darauf attestierten gesamten Zeitraum! Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes – aufgrund einer Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes – an einer Prüfung teilnehmen wollen, so ist in jedem Fall die Gesundmeldung durch ein Attest ihres Arztes vor der Prüfung im Bereich Prüfungswesen einzureichen.
Achtung:
Zu einer Prüfung sollten Sie nur antreten, wenn Sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen. Sollten Sie wiedererwartend gesundheitliche Beeinträchtigungen während einer Klausur erleiden, können Sie unter Angabe der Symptome einen Rücktritt vom Prüfungsversuch bei der Hauptaufsicht erklären und müssen sofort einen Arzt aufsuchen.
Das entsprechende ärztliche Attest ist unverzüglich innerhalb von drei Werktagen an: (Universität Duisburg-Essen, Sachgebiet Prüfungswesen, z. Hd. Frau Dahl, Universitätsstr. 2, 45141 Essen) einzureichen.
Über die Zulässigkeit des erklärten Rücktritts wegen etwaiger vorliegender Prüfungsunfähigkeit wird im Nachgang entschieden.
MA Biodiversität ab WS13/14
Der Studiengang ist nicht in POS abgebildet, Prüfungsanmeldungen und Abmeldungen erfogen über Modulbeauftragte/Prüfer. Die Noten werden an der Universität in Bochum verwaltet.
Ergebnisse: