Medizinische Biologie
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
45117 Essen
Funktionen
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Mitarbeiter/in Campus Essen, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Aktuelle Hinweise
Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr
Beachten Sie bitte, dass der Bereich Prüfungswesen vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen ist. Abschlussarbeiten können in den Terminbriefkasten eingeworfen werden. Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Einreichung von Abschlussarbeiten“.
Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen schönen Jahreswechsel.
Erreichbarkeit:
Startseite Prüfungswesen (uni-due.de)
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!
Einreichung von Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung.
Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit (gebunden bedeutet, dass keine Seiten entfernt bzw. hinzugefügt werden können (z.B. Klebebindung, Hardcover-Bindung)) und ein elektronisches Exemplare (USB-Stick oder CD) einreichen.
Zusätzlich können Sie Ihre Abschlussarbeit als PDF-Datei per Mail an Ihre Gutachter schicken.
Bitte übersenden Sie keine Mail mit Ihrer Abschlussarbeit als PDF-Datei ans Prüfungswesen.
Bitte beachten:
Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.
Ihre Abschlussarbeit können Sie wie folgt einreichen:
- durch Einwurf in den Terminbriefkasten (Eingang T02) bis 23:59 Uhr Ihres letzten Abgabetags,
in einem Umschlag (adressiert an: SG Prüfungswesen, Frau Ide)
- postalisch (Anschrift: Universität Duisburg-Essen, SG Prüfungswesen, Frau Ide, 45117 Essen)
Es gilt das Datum des Poststempels.
- persönlich Di von 9 - 12 Uhr in meiner Sprechstunde oder
im Frontoffice (Mo von 13 - 15 Uhr, Mi - Fr von 9 - 12 Uhr) Raum G26
Einreichung von Attesten
Ihr Attest reichen Sie bitte innerhalb von drei Werktagen nach Prüfungstermin im Original wie folgt ein:
- in den Briefkasten neben Raum G42,
- in den Terminbriefkasten am Gebäude T02 (in einem beschrifteten Umschlag adressiert ans SG Prüfungswesen, Fr. Ide) oder
- per Post an: Universität Duisburg-Essen, SG Prüfungswesen, Frau Ide, Universitätsstr. 2, 45117 Essen
Weiterführende Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Formular zur Einreichung von Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen:
Damit das Einreichen von Krankmeldungen künftig vereinfacht wird und zur Vermeidung von etwaigen Unstimmigkeiten bei ausgestellten Attesten, hat der Bereich Prüfungswesen zusammen mit dem Justitiariat o.g. Formular entwickelt. Der Vordruck kann bei ärztlichen Untersuchungen vorgelegt und vom behandelnden Arzt entsprechend ausgefüllt werden.
Wir empfehlen, das Formular ab sofort zu benutzen: ⇒Formular
Sollten Sie das Formular nicht verwenden, beachten Sie bitte, dass eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)“ oder „Schülerbescheinigung“ nicht genügen. Auf dem Attest muss vermerkt sein, dass Sie prüfungsunfähig erkrankt sind.
Auf der Rückseite notieren Sie bitte den Studiengang, die Matrikel- und Prüfungsnummer sowie den Namen und das Datum der Prüfung.
Wichtig:
- Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email) vorab zur Fristwahrung einzureichen.
- Nachträglich ausgestellte Atteste (rückdatierte Atteste) werden nicht akzeptiert.
Bitte beachten Sie:
- Ihre Anfragen können nur bearbeitet werden kann, wenn Sie Ihre Matrikelnummer angeben und die Anfrage von Ihrer UDE-E-Mail Adresse erfolgt!
- Abschlusszeugnisse versenden wir per Post, bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. In Ausnahmefällen können Sie einen Termin zur Abholung mit Ihrer Sachbearbeitung vereinbaren.
Prüfungsanmeldungen
Informationen zu Prüfungsan- und abmeldungen
1. Anmeldezeitraum für die Prüfungen zum Haupttermin im Sommersemester oder Wintersemester:
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Wintersemester 2025/26 |
Sommersemester 2026 |
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10.11. - 21.11.2026 |
11.05. - 22.05.2026 |
2. Anmeldezeitraum für die Nachprüfungstermine:
- einen Tag nach dem ersten Prüfungstermin
- bis eine Woche vor Klausurtermin, max bis 30.09. (Sommersemester) oder 31.03. (Wintersemester)
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Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen nur in den unter 1. und 2. genannten Zeiträumen möglich sind.
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3. Rücktritte von Prüfungen:
- Rücktritte sind bis eine Woche vor Prüfungstermin
wie folgt möglich:Sommersemester
Wintersemester
bis 30.09. online
ab 01.10. per Mail
bis 31.03. online
ab 01.04. per Mail
4. Nachmeldungen
- Nachmeldungen werden nicht angenommen!
Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Anmeldung im HISinOne unter "Meine Belegungen" kontrollieren und sich ggf. einen Bildschirmausdruck machen. Falls etwas nicht funktioniert, melden Sie sich unbedingt vor Ablauf des Anmeldezeitraums, z.B. per Mail. Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
5. Wiederholungsprüfungen
- Sie können sich zu Wiederholungsprüfungen erst anmelden, wenn ein Ergebnis von dem davorliegenden Prüfungstermin im HISinOne verbucht wurde.
Hilfe für die Prüfungsanmeldung
Anträge
Antrag auf Änderung des Titels der Abschlussarbeit
Antrag auf Schreibzeitverlängerung der Abschlussarbeit
Hinweis zur Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung.
Eine Schreibzeitverlängerung aufgrund von Erkrankung bedarf einer einzelfallspezifische Entscheidung durch den Prüfungsausschuss und muss bis spätestens eine Woche vor Abgabe der Abschlussarbeit beantragt werden.
Antrag auf Ergänzungsprüfung
Dieser Antrag wird im Bachelorstudiengang Medizinische Biologie benötigt, wenn ein Studierender eine Klausur zum dritten Mal nicht bestanden hat.
Studierende können im Verlauf des Bachelorstudiums eine Ergänzungsprüfung EINMALIG in Anspruch nehmen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Note der letzten Prüfung im Prüfungswesen eingereicht werden. Genauere Angaben zur Ergänzungsprüfung finden sich in der Prüfungsordnung.
Anerkennung
Anerkennung von Leistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das hinterlegte Onlineformular:
Anmerkungen für das Onlineformular:
Bedienungsanleitung Deutsch Instruction sheet English |
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen vollständig vorliegen
kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Bei Einstufungen in ein höheres Fachsemester beachten Sie bitte die u.g. Fristen. |
Einstufung in ein höheres Fachsemester:Sollten Sie eine Einstufung in ein höheres Semester wünschen, schreiben Sie dies bitte in den Betreff Ihrer Email: Bitte beachten Sie die Fristen zur Einreichung des Antrags auf Einstufung:
Vor Ablauf der Bewerbungsfrist (15.03. für das SoSe und 15.9. für das WiSe) bekommen Sie vom Prüfungswesen einen Einstufungsbescheid mit dem Sie sich im Bereich Einschreibung ( https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/bewerbung_hoehere_fachsemester.php ) für ein höheres Fachsemester bewerben können. Nach erfolgter Einschreibung teilen Sie dies der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungswesen per Mail (unter Angabe Ihrer Matrikelnummer) mit, damit Ihre Leistungen im Prüfungsverwaltungssystem HISinOne anerkannt werden können. |
Im Ausland erbrachte Leistungen
(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in der Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A = Ausland eingetragen haben.)