Kunst- und Designwissenschaften
Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
45117 Essen
Funktionen
-
Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)
-
Sachbearbeiter/-in im, Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Aktuelle Hinweise
Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr
Beachten Sie bitte, dass der Bereich Prüfungswesen vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen ist. Abschlussarbeiten können in den Terminbriefkasten eingeworfen werden. Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Einreichung von Abschlussarbeiten“.
Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen schönen Jahreswechsel.
Die Sprechzeiten der Sachbearbeitung sowie des Front Office finden Sie auf der Startseite des Prüfungswesens.
Bereits eingeschriebene Studierende richten bitte Ihre Fragen unter Angabe der Matrikelnummer (im Betreff) sowie sonstige Angaben (Studiengang, Prüfungsnummer, Prüfer, Prüfungsdatum) über ihre aktuelle UDE-E-Mail-Adresse. Andernfalls kann eine Bearbeitung der E-Mail leider nicht gewährleistet werden.
Zum Studiengang:
https://www.uni-due.de/studienangebote/studiengang.php?id=56
Weitere Informationen
Einreichung von Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit im Prüfungswesen einreichen. Zusätzlich zu den drei gebundenen Exemplaren wird ein elektronisches Exemplar (CD/USB-Stick) Ihrer Arbeit benötigt.
Die Übersendung einer PDF-Datei per Mail ans Prüfungswesen wird nicht als elektronisches Exemplar akzeptiert.
Bitte beachten:
Eidesstattliche Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben und auf die allerletzte Seite einfügen. Digitale Unterschriften oder Signaturen werden nicht akzeptiert.
Ihre Abschlussarbeit können Sie wie folgt einreichen:
- durch Einwurf in den Terminbriefkasten (Eingang T02), in einem Umschlag (adressiert an: SG Prüfungswesen, Frau Domogala)
- postalisch (Anschrift: Universität Duisburg-Essen, SG Prüfungswesen, Frau Domogala, 45117 Essen)
- persönlich Di von 9 - 12 Uhr in meiner Sprechstunde oder im Front Office (Mo von 13 - 15 Uhr, Mi - Fr von 9 - 12 Uhr) Raum G26
Atteste
Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Ihre Krankmeldung senden Sie bitte an:
Universität Duisburg-Essen
SG Prüfungswesen
z. Hd. Frau Domogala
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Geben Sie die Prüfung und das Prüfungsdatum an!
Anerkennungsverfahren
Fristen
Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das Sommersemester eingegangen sein.
- Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht (allerdings nur für das betreffende Fachsemester).
Informationen zur Anerkennung
Anschreiben zum Anerkennungsantrag
Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Master
Das Anschreiben zum Anerkennungsantrag unterschreiben Sie bitte handschriftlich, scannen es ein und schicken es zusammen mit dem Anerkennungsantrag per Email.
Einzureichende Unterlagen beim Wechsel von anderen Universitäten:
(bitte postalisch im Original einreichen)
Transcript of Records:
Notenspiegel mit bestandenen und nicht bestandenen Leistungen im Original von Ihrer Erstuniversität ausgestellt, gesiegelt und unterschrieben.
Modulinhalte:
Modulinhalte der erbrachten Leistungen (mit den entsprechenden Übersetzungen, wenn es sich um im Ausland erbrachte Leistungen handelt).
Einzureichende Unterlagen beim internen Wechsel des Studiengangs innerhalb der Universität:
Anschreiben, Antrag sowie Link zu den Modulinhalten wie oben beschrieben.
Transcript of Records mit bestandenen und nicht bestandenen Leistungen bitte der Mail mit dem Antrag anfügen.
Einzureichende Unterlagen nach einem Auslandsaufenthalt:
Anschreiben, Antrag sowie Link zu den Modulinhalten bitte per Mail einreichen.
Transcript of Records mit einem Verifizierungscode kann per Mail eingereicht werden.
Beinhaltet das Transcript keinen Verifizierungscode muss ein Transcript der Auslandsuniversität, versehen mit Unterschrift und Siegel, im Original vorgelegt werden.
Allgemein gilt:
Es können nur bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden. Prognosen über künftig zu erbringenden Leistungen erfolgen nicht.
Ihre Unterlagen schicken Sie bitte an:
Master: oktawia.domogala@uni-due.de
Unterlagen, die im Original vorgelegt werden müssen schicken Sie postalisch oder reichen persönlich ein:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z.Hd. Frau Frau Oktawia Domogala
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Weiterleitung an den Prüfungsausschuss zur Prüfung Ihres Antrags.
Vorlagen für Prüfungsnachweise
Nachweise für Prüfungsleistungen
Modul 1: Nachweis Teilmodule und Nachweis Modulprüfung
Modul 2: Nachweis Teilmodule und Nachweis Modulprüfung
Modul 3: Nachweis Teilmodule und Nachweis Modulprüfung
Modul 4: Nachweis Teilmodule und Nachweis Modulprüfung
Modul 5: Nachweis Teilmodule und Nachweis Modulprüfung
Modul 6a:Nachweis Teilmodule und Nachweis Modulprüfung
oder
Modul 6b: Nachweis Teilmodule und Nachweis Modulprüfung
Modul 7: Nachweis Modulprüfung
Downloadbereich
Hinweis zur Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung.
Eine Schreibzeitverlängerung aufgrund von Erkrankung bedarf einer einzelfallspezifische Entscheidung durch den Prüfungsausschuss. Dem Antrag muss ein Attest beigelegt werden.