Tierschutzbeauftragte

Als Einrichtung, an der Tierversuche durchgeführt werden, ist die Universitätsmedizin Essen gesetzlich verpflichtet, mindestens einen Tierschutzbeauftragten zu bestellen. Am Zentralen Tierlaboratorium Essen sind 5 wissenschaftliche Mitarbeiter:innen als Tierschutzbeauftragte tätig. Sie sind verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung des Tierschutzes in der Versuchstierhaltung, arbeiten weisungsfrei und werden vom Tierschutzausschuss unterstützt. Die Tierschutzbeauftragten vermitteln zwischen tierexperimentell tätigen Wissenschaftler:innen und den zuständigen Behörden (Veterinäramt Essen, Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, LANUV). Diese Zuständigkeit erfasst tierexperimentelle Vorhaben an Wirbeltieren, Tintenfischen (Cephalopoden) und Zehnfußkrebsen (Dekapoden).

Aufgaben und Pflichten der Tierschutzbeauftragten:

  • Er/Sie hat auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten.
  • Er/Sie muss die Einrichtung und die mit der Haltung der Tiere befassten Personen beraten, insbesondere hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere und der Verbesserung des Wohlergehens.
  • Er/Sie hat zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchs eine Stellungnahme für die Behörde zu verfassen.
  • Er/Sie hat innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Erfüllung der 3R hinzuwirken.
  • Er/Sie muss die mit der Durchführung von Tierversuchen befassten Personen beraten, insbesondere hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere und der Verbesserung des Wohlergehens.

Die Tierschutzbeauftragten haben unter anderem folgende Rechte:

  • Sie müssen jederzeit Zugang zu allen Tierhaltungsräumen, Experimentallaboren, Protokollen, Dokumentationen und Unterlagen erhalten.
  • Auskunftspflicht der Projektleiter:innen und zuständigen Mitarbeiter:innen gegenüber den Tierschutzbeauftragten.
  • Aussetzen eines Versuches bei tierschutzrechtlichen Verstößen bis zur Mängelbeseitigung.
  • Beteiligung bei allen Inspektionen durch die Aufsichtsbehörde.