Die Versuchstiermeldeverordnung

In Deutschland müssen alle Tiere, die in Tierexperimenten eingesetzt wurden, amtlich gemeldet werden. Dies wird in einer speziellen Verordnung geregelt, der Versuchstiermeldeverordnung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erfasst aufgrund der gemeldeten Daten jährlich statistisch die Verwendung von Wirbeltieren und Kopffüßlern in Tierversuchen und zu wissenschaftlichen Zwecken. Meldepflichtig sind alle Versuchsleiter:innen, die im Meldejahr für genehmigungspflichtige Tierversuche nach § 7 Abs. 2 des Tierschutzgesetztes (TierSchG) sowie Tötungen nach § 4 Abs. 3 TierSchG verantwortlich waren.

Erfasst werden außerdem

  • Art, Zahl und Herkunft der verwendeten Wirbeltiere und Kopffüßler
  • Zweck und Art der Tierversuche sowie der tatsächliche Schweregrad im Tierversuch
  • Ob die Tiere gentechnisch verändert waren oder nicht

Die Daten werden an das Veterinäramt Essen für jedes Kalenderjahr gemeldet und müssen bis zum 31.03. des Folgejahres vorliegen. Diese Aufzeichnungs- und Meldepflicht dient dazu, Daten über die Verwendung der Versuchstiere zu sammeln, zu veröffentlichen und den Behörden die Kontrolle der Tierhaltungen und der durchgeführten Tierversuche zu ermöglichen.

Erklärungen zu den verwendeten Fachbegriffen stehen im Bereich "Glossar".

Tierzahlen in Deutschland zum Vergleich

In der Bundesrepublik Deutschland wurden 2021 2.503.682 Versuchstiere verwendet. Bei einem Großteil davon handelte es sich um Mäuse (75 %) und Ratten (7,7 %), 10,3 % der eingesetzten Tiere waren Fische. In dieser Statistik werden in Deutschland auch diejenigen Tiere erfasst, welche zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden, ohne dass zuvor Eingriffe an ihnen durchgeführt wurden (nach § 4 des Tierschutzgesetzes, Organentnahmen z.B. für Zellkulturen). In anderen europäischen Staaten werden diese Tiere nicht erfasst. Quellen: tierversuche-verstehen.de und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Die genauen Tierzahlen für Deutschland und Nordrhein Westfalen können Sie dem ''Kompass Tierversuche'' auf der Internetseite ''Tierversuche-verstehen.de'' oder der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entnommen werden.

Gesamttierzahlen von 2016 bis 2022 am Zentralen Tierlaboratorium Essen

Die Gesamtzahl der jährlich am Zentralen Tierlaboratorium Essen (ZTL) verwendeten Versuchstiere zeigt 2016 bis 2022 eine rückläufige Entwicklung (zwischen 35.654 – 29.536). Der Rückgang der Tierzahl 2020 (28.309) ist auf die Corona Pandemie und die dadurch bedingte reduzierte Forschungstätigkeit zurückzuführen. In dieser Statistik sind alle Tiere erfasst, die auf Grundlage des TierSchG § 4 oder § 7 in den angegebenen Jahren am ZTL getötet wurden.

Verwendungszwecke der am Zentralen Tierlaboratorium Essen eingesetzten Tiere von 2016 - 2022

Der Zweck der am ZTL durchgeführten Tierversuche hat sich von 2016 bis 2022 wenig verändert. Etwa 45,8 % aller eingesetzten Tiere werden zu wissenschaftlichen Zwecken nach § 4 des TierSchG schmerzfrei getötet (sogenannte Organentnahmen). Für die Grundlagenforschung werden circa 47,1 % der Tierversuche durchgeführt. Erfreulich ist der sinkende Anteil der Tiere, die zur Zucht belasteter Mauslinien eingesetzt werden – er ist von 2016 bis 2020 von 6 % auf 1 % gesunken. Zur translationalen Forschung wurden im selben Zeitraum am ZTL kontinuierlich mehr Tierversuche durchgeführt. Ihr Anteil ist von 2 % auf 6 % gestiegen. Nur ein sehr geringer Teil der Tiere wird zur Aus-, Fort- und Weiterbildung getötet (weniger als 1 %).

Schweregrad der durchgeführten Tierversuche am Zentralen Tierlaboratorium Essen von 2016 - 2022

Über die vergangenen 6 Jahre hinweg haben sich die Belastungen für die Versuchstiere in den Experimenten kaum verändert. Bei den meisten am ZTL durchgeführten Tierversuchen handelt es sich um Versuche, die für die Tiere mit geringen Belastungen verbunden waren (48 % - 60 %). Eine mittlere Belastung der Tiere gab es bei 31 % bis 36 % der durchgeführten Versuche. Nur wenige Tierversuche waren für die eingesetzten Tiere mit schweren Belastungen verbunden (2,5 % bis 8 %). Akutversuche, die in Narkose ausgeführt werden und mit dem Tod des Tieres noch in Narkose enden, wurden ähnlich selten durchgeführt (1,7 % bis 7 %). In dieser Statistik werden alle Tiere erfasst, die nach § 7 des TierSchG in den angegebenen Jahren getötet worden sind.

Jahresstatistiken des Zentralen Tierlaboratoriums Essen

Quellen: Versuchstiermeldungen des Zentralen Tierlaboratoriums Essen an das Veterinäramt Essen