Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themenbereichen:
Studiengang
Volkswirtschaftslehre (Master-Studiengang)
Der Studiengang ist durch die Akkreditierungsagentur ZEvA bis 30. September 2017 akkreditiert.
Campus Essen
Studienabschluss
Master of Science in Economics (M.Sc.)
Studienbeginn
Wintersemester (empfohlen) und Sommersemester
Regelstudienzeit
4 Semester
Beschreibung des Studiengangs
Das Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Duisburg-Essen, Campus Essen soll die Fähigkeit vermitteln, ökonomische Probleme zu erkennen und wirtschaftswissenschaftliche Konzeptionen im Hinblick auf deren Beitrag zur Lösung dieser Probleme kritisch zu beurteilen. Die Studierenden sollen unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt befähigt werden, durch die Anwendung von Erkenntnissen der Volkswirtschaftslehre und der Methoden der empirischen Wirtschaftsforschung selbständig zur Lösung solcher Probleme beizutragen und die wissenschaftlichen Erkenntnisse kritisch einzuordnen. Der Studiengang Volkswirtschaftslehre „Master of Science“ soll dabei in besonderer Weise auf die für Studierende der Volkswirtschaftslehre typischen Berufsfelder vorbereiten. Ziel und Maßgabe des Studiengangs sind vor allem auch seine internationale Vergleichbarkeit bei gleichzeitiger Gestaltung eines hochschulspezifischen Profils, das in seiner anwendungsbezogenen Ausgestaltung (Empirische Wirtschaftsforschung) besteht.
Weiterhin sollen die Studierenden zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden. Darüber hinaus sollen sie in die Lage versetzt werden, sich die Methoden anzueignen, die zu wissenschaftlichem Erkenntnisfortschritt befähigen.
Das Studium wird mit einer schriftlichen Arbeit, deren Bearbeitungszeit sechs Monate beträgt, abgeschlossen (Master-Arbeit). Die aktive Forschungstätigkeit im volkswirtschaftlichen Bereich am Campus Essen ermöglicht es, bereits in den Lehrveranstaltungen interessante Akzente zu setzen und die Studierenden mit laufenden Forschungsprojekten vertraut zu machen. Die Master-Arbeit kann so zu einem Einstieg in eigenständige wissenschaftliche Forschungsarbeit genutzt werden.
Nach Abschluss des Master-Studienganges besteht die Möglichkeit zur Promotion.
Studienverlauf
Prüfungen/ECTS-Credits
Für alle Prüfungsleistungen werden Kreditpunkte (nach dem Leistungspunktesystem ETCS) gutgeschrieben. Die Gesamtnote ergibt sich aus der mit den Kreditpunkten gewichteten Summe aller Einzelnoten. Der Abschluss des Master-Studiums setzt eine Mindestanzahl von 120 Leistungspunkten voraus.
Die Master-Prüfung besteht aus studienbegleitenden Modul- bzw. Modulteilprüfungen im Umfang von 90 Leistungspunkten und der Master-Arbeit im Umfang von 30 Leistungspunkten.
Die Modul- bzw. Modulteilprüfungen verteilen sich wie folgt auf Pflicht- und Wahlpflichtmodule:
Pflichtbereich 1
1. Pflichtmodul Volkswirtschaftslehre (12 Credits)
2. Pflichtmodul Ökonometrie (12 Credits)
Wahlpflichtbereich 1 im Umfang von 42 Credits
Wahlpflichtmodule Typ I aus dem Bereich der Volkswirtschaftslehre und verwandte Gebiete
Wahlpflichtbereich 2 im Umfang von 12 Credits
Wahlpflichtmodule Typ II aus dem Bereich benachbarter Disziplinen wie Betriebswirtschaftslehre, Soziologie und Wirtschaftsinformatik
Seminarbereich min. 6 Credits
Seminare im Umfang von 6 Credits müssen im inhaltlichen Zusammenhang zu den im Bereich B gewählten Modulen stehen.
Wahlleistungen/Schlüsselkompetenzen im Umfang von 6 Credits
-
Schlüsselkompetenzen - Empirisches Projekt
-
Fachpraktikum an einem Lehrstuhl oder in einem Unternehmen
-
Auslandssemester
- Fachtutorium
F. Master-Arbeit 30 Credits
Im Rahmen eines Auslandsstudiums ist es möglich, Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 Credits zu einem Modul des Typ I, "Auslandsstudium" zusammenzustellen. Der Veranstaltungskatalog ist mit der Mentorin bzw. dem Mentor abzustimmen.
Mindestens eine Modulteilprüfung muss 1. in Form eines Seminars und 2. einer Leistung als Wahlveranstaltung in Form eines Fachpraktikums im Umfang von 3 Wochen, eines Fachtutoriums oder einer empirischen Studie erbracht werden. Diese Leistungen entstammen jeweils einem der unter B. genannten Module. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Bei Durchführung eines Auslandssemesters können die dort erbrachten Prüfungsleistungen als Wahlveranstaltung angerechnet werden.
ECTS-Credits entsprechen dem jeweils erforderlichen Studienaufwand (Workload). Ein Kreditpunkt entspricht dabei einem erforderlichen Studienaufwand von 30 Stunden effektiver Studienzeit.
Für die Lehrveranstaltungen jedes Moduls werden die Studienleistungen in der Regel durch Prüfungen festgestellt. Bei bestandener Prüfung werden so viele Leistungspunkte (LP) gutgeschrieben, wie der Lehrveranstaltung laut Modulhandbuch Anrechnungspunkte zugeordnet sind.
Informationsmaterial
Zugang zum Studium
Zugangsvoraussetzungen
Ein mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlichem Bezug an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule gem. § 1 Abs. 2 der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre „Master of Science" vom 31. März 2010 sowie die erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren gem. § 1 Abs. 3 PO MXC VWL 2009.
Zulassung
Bei bestandener Eignungsprüfung zulassungsfrei.
Bewerbungsfrist für das Eignungsfeststellungsverfahren: Bis 15. Juli (Beginn zum Wintersemester) bzw. bis 15. Januar (Beginn zum Sommersemester) jeden Jahres. [Hinweise zur Bewerbung]
Es können nur Bewerbungsunterlagen bearbeitet werden, die vollständig und fristgerecht eingegangen sind. Bitte planen Sie auch die Brieflaufzeiten ein.
Interessenten, deren Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, können sich auch bewerben, wenn sie bereits 144 ECTS-Credits erzielt haben und das Abschlusszeugnis bis zum 30.11. (Studienbeginn zum Wintersemester) bzw. bis zum 31.05. (Studienbeginn zum Sommersemester) vorlegen können. Dann ist aber eine Bestätigung der bisher erzielten Durchschnittsnote und der bisher erreichten Credits durch das Prüfungsamt notwendig.
Bewerbung mit ausländischem Abschluss UND Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR: Wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben bzw. erwerben UND NICHT einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des EWR angehören, dann erfolgt Ihre Bewerbung über das Akademische Auslandsamt am Campus Essen. Die Bewerbung ist kombiniert online und postalisch oder ausschließlich postalisch möglich.
Notwendig für die Bewerbung sind folgende zusätzliche Unterlagen, die postalisch einzureichen sind:
- tabellarischer Lebenslauf (ohne Passfoto)
- ein Motivationsschreiben (ca. 1 Seite) zur Wahl des Studienfaches und des Studienortes
- Beglaubigte Kopien der Zeugnisse über die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) und den ersten Studienabschluss (Bachelor-Abschluss) bzw. Notenspiegel mit ausgewiesener Durchschnittsnote
- Ggf. Nachweis über Englischkenntnisse (z.B. TOEFL, IELTS) sowie Sprachzertifikate (Deutsch)
- Praktikums- und Arbeitszeugnisse (optional)
Weitere Hinweise zur Bewerbung und Zulassung finden Sie hier.
Besondere/zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse
Fachsprachliche Kenntnisse im Englischen sind für das Studium notwendig, sie können durch einen Test wie TOEFL oder IELTS oder durch eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem deutschsprachigen Raum nachgewiesen werden.
Alle Bewerber mit Abschluss eines nicht-deutschsprachigen Hochschulstudiums und einer nicht-deutschsprachigen Hochschulzugangsberechtigung müssen den TestDaF (Test für Deutsch als Fremdsprache) - Niveaustufe 4 - nachweisen oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung (DSH).
Berufsmöglichkeiten/Arbeitsmarkt
Volkswirte sind vor allem dort anzutreffen, wo Teile oder Aspekte einer Volkswirtschaft oder die Volkswirtschaft insgesamt im Mittelpunkt stehen. Sie betrachten das wirtschaftliche Geschehen in Abhängigkeit von staatlichen und überstaatlichen Rahmenbedingungen und untersuchen beispielsweise Wirtschaftskreisläufe oder die Arbeitsmarkt- und die Wirtschaftspolitik. Die Hauptfelder der Tätigkeit von Volkswirten bestehen in der Erfassung und Analyse des internationalen, nationalen und regionalen ökonomischen Geschehens, in der Erarbeitung, Begründung und Bewertung von wirtschaftspolitischen Vorschlägen und Maßnahmen, in der Konzeption unternehmerischer Strategien und Weitergabe ökonomischen Wissens. Volkswirte analysieren z. B. nationale und internationale Märkte für bestimmte Waren, verschiedene Wirtschaftssektoren (z. B. Branchen), die Wirtschaftspolitik eines Staates oder internationaler Organisationen.
Absolventen sind vor allem in folgenden Bereichen tätig: wirtschaftspolitische Institutionen (national/international), Interessenvertretungen, Industrieunternehmen und Finanzdienstleister, Forschungs- und Lehrinstitutionen.
Informationssystem Studienwahl und Arbeitsmarkt [Isa]
Kontakt und Beratung
Fakultät
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften am Campus Essen
Beratung zum Bewerbungsverfahren/Zur Eignungsfeststellung:
Hannah Schürenberg-Frosch, Master Econ
R12 R07 A09, Tel: 0201 183 3010
Sprechzeiten: Montag 14-15 Uhr und nach Vereinbarung
Fachstudienberatung (durch Lehrende)
Fachberatung: VWL, insb. Mikroökonomik
Prof. Dr. Erwin Amann
R11 T06 C08, Tel.: 0201/183-2265
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Fachberatung: VWL, insb. Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Prof. Dr. Volker Clausen
R12 R07 A02, Tel.: 0201/183-3655
Sprechzeiten: Mi 16:00 - 17:00 Uhr
Fachschaftsvertretung (Studierende)
Fachschaft
R11 T07 D05 / D08 / D11, Tel.: 0201/183-2290 und -2291
Sprechzeiten: siehe Aushang
Weitere Studiengänge im vergleichbaren Bereich
Am Campus Duisburg:
-
Logistik-Management (Master)
Am Campus Essen:
-
Betriebswirtschaftlehre (Bachelor)
-
Volkswirtschaftslehre (Bachelor)
-
Wirtschaftslehre/Politik (Staatsexamen, Lehramt an Berufskollegs)
-
Wirtschaftswissenschaft (Staatsexamen, Lehramt an Berufskollegs)
Der Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre (M.Sc.) ist nicht zulassungsbeschränkt. Allerdings wird zur Einschreibung im Studierendensekretariat eine Eignungsprüfung („Eignungsfeststellungsverfahren") vorausgesetzt [Information der Fakultät zum Eignungsfeststellungsverfahren]
