Häufige Fragen zur Promotion

Ich will promovieren. Wie gehe ich vor?

  • Sie überlegen, in welchem Fachgebiet bzw. Themenbereich Sie forschen möchten, und nehmen Kontakt auf mit einer prüfungsbereichtigten Person (Professor/innen und habilitierte Mitglieder) der Fakultät, die Ihnen für Ihr Thema fachlich affin erscheint. Sie klären, ob grundsätzliches Interesse / die Bereitschaft an einer Betreuung besteht und vereinbaren ein Rahmenthema, in dem Sie Ihr Thema ausarbeiten. Sie werden in der Fakultät keine Liste von Themen finden, die "vergeben" werden. Nicht selten entwickelt sich ein Ansatzpunkt für ein Dissertationsthema aus Ihrer Master-Arbeit.  Das weitere Vorgehen finden Sie unter Ablaufplan beschrieben.

Welchen Doktorgrad kann ich erlangen?

  • Die Fakultät Bildungswissenschaften vergibt den Doktorgrad Dr. phil.
  • In der Fakultät Ingenieurwissenschaften wird - neben u.a. dem Doktorgrad Dr. phil. - auch der Doktorgrad Dr. paed. vergeben.
  • Gibt es eine "kumulative" Promotion an der Fakultät?
  • Eine kumulative Promotion auf der Basis mehrerer angenommener Einreichungen in Zeitschriften - statt einer Dissertation - ist in der geltenden Promotionsordnung nicht vorgesehen. Zugleich spricht grundsätzlich nichts dagegen, in Absprache mit Ihrer Betreuung eine Form zu wählen, in der Sie mehrere bereits vorliegende oder eingereichte Publikationen in einer Schrift zusammenführen. Es muss jedoch "eine Schrift" eingereicht werden. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass Sie eine Leistung vorlegen müssen, für die Sie "Autorenschaft" (und nicht nur Co-Autorenschaft) beanspruchen können.

Was ist der Unterschied zwischen  "Betreuung" und "Begleitung" der Promotion?

  • Die betreuende Person stellt das Thema  (s.a. wer-ist-wer) und das Erstgutachten. Die begleitende Person ist gedacht als weitere, neutrale Instanz, die Sie ansprechen können bei Schwierigkeiten, bei Konflikten oder um weitere Unterstützung zu erhalten. Sie muss  Mitglied der UDE und promoviert sein, und erstellt in der Regel nicht das Zweitgutachten.

Welchen Studienabschluß benötige ich zur Promotion?

  • Sie benötigen laut Promotionsordnung einen Abschluss, der z.B. einem Master oder universitärem Diplom entspricht. Im Falle eines Fachhochschul-Diploms oder z.B. bestimmter Lehramtsexamen (GHR) sind zusätzliche, vorbereitende Studien zu absolvieren. Der Umfang der Studien wird vom Promotionsausschuss - auf Vorschlag des Betreuers / der Betreuerin - festgelegt.
    Kandiat/innen aus dem Ausland müssen bei Einreichung der Unterlagen die Äquivalenz beantragen. Diese Prüfung wird vom Auswärtigen Amt in Bonn durchgeführt. Sie beantragen die Prüfung durch Antrag auf Aufnahme in die Promovendenliste.

Kann ich die Leistungsnachweise für vorbereitende Studien auch an einer anderen Universität erbringen?

  • Die Leistungsnachweise können Sie auch an einer anderen Universität erbringen.

Muss die betreuende Person aus der Fakultät kommen? Was muss ich bei der Wahl einer Betreuerin sonst noch beachten?

  • Die betreuende Person muss promotionsberechtigtes Mitglied der Fakultät für Bildungswissenschaften  oder der UDE sein, d.h. Universitätsprofessor/in oder habilitiert sein. Die Person darf laut Promotionsordnung zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Eintragung in die Promovendenliste noch nicht emeritiert / pensioniert sein. Beachten Sie, dass nicht alle  Mitglieder, die zur Promotion berechtigt sind, auch tatsächlich Kandidat/innen annehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Rigorosum und Disputation?

  • Das Rigorosum beinhaltet eine Prüfung im Hauptfach und in zwei Nebenfächern. In der Prüfung im Hauptfach ist das Thema der Dissertation selbst NICHT Gegenstand des Prüfungsgesprächs. Die Disputation hat den Gegenstand der Dissertation zum Thema, sie beinhaltet eine - hochschulöffentliche - Präsentation der Arbeit und eine anschliessende Diskussion der Arbeit mit der Promotionskommission.

Kann ich zwischen Rigorosum und Disputation wählen?

  • In der aktuell gültigen Promotionsordnung ist lediglich die Disputation vorgesehen.

In welcher Sprache darf die Dissertation verfasst werden?

  • Sie können Ihre Dissertation in deutsch oder englisch verfassen. In jedem Fall ist eine deutschsprachige Zusammenfassung vorzulegen.

Wer ist Mitglied der Prüfungskommission?

  • die betreuende Person, die Person, die das Zweitgutachten erstellt (von der UDE oder einer anderen Universität), die oder der Vorsitzende  (ein weiteres promotionsberechtigtes Mitglied des FB) (s.a. wer-ist-wer)

Darf ich Ergebnisse der Dissertation bereits vor Abschluß des Verfahrens veröffentlichen?

  • Dies ist laut Promotionsordnung ausdrücklich erwünscht und wir ermutigen unsere Kandidaten und Kanditatinnen, dies aktiv zu betreiben, indem sie Beiträge auf Tagungen bzw. Artikel für Zeitschriften einreichen, um Forschungserkenntnisse zügig in die wiss. Diskussion einzubringen. Dies entbindet nicht von der Pflicht, die Dissertation selbst angemessen zu publizieren.

Muß ich mich an der UDE immatrikulieren?

  • Lt. aktueller Promotionsordnung gilt, dass Sie sich an der UDE immatrikulieren (s. weitere Informationen des Studierendensekretariats zur Promotion).

Was meint "nicht-diskriminierender Sprachgebrauch"?

  • Wir empfehlen Ihnen,  beim Schreiben Ihrer Dissertation auf einen "nicht-diskriminierenden" Sprachgebrauch zu achten. In der  internationalen Wissenschaftswelt ist dies zunehmend selbstverständlich und führende Journals weisen Einreichungen, die diesen Regeln nicht folgen, sofort zurück.
  • Anregungen kann Ihnen die Handreichung für einen gender-sensiblen Sprachgebrauch der UNESCO geben.  Sie skizziert Lösungen, wie im Deutschen das Problem umständlicher Formulierungen vermieden werden kann. Auch in anderen Bereichen, wie z.B. Behinderungen oder sexuellen Orientierungen, sollte eine Gespür für sprachliche Nuancen entwickelt werden, um Diskriminierung zu vermeiden; weitere Informationen z.B. http://www.apastyle.org/styletips.html