Mercator-Professor 2011 Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio

Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio ist Inhaber der Mercator-Professur 2011 an der Universität Duisburg-Essen (UDE). Der bekannte Jurist und Autor („Die Kultur der Freiheit") kam im Wintersemester zu zwei Vorträgen an die UDE.

Die Videoaufzeichnung der Vorträge können Sie auf unserem Youtube-Channel ansehen, oder über Duepublico herunterladen:

Udo di Fabio im Domradio

Ein Beitrag von Mario Brumbi, gesendet am 01.02.2012.

Zur Person

Udo Di Fabio wurde 1954 als Nachkomme italienischer Einwanderer in Duisburg geboren, sein Großvater war Stahlarbeiter bei Thyssen. Von 1970 bis 1980 war er als Verwaltungsbeamter bei der Stadt Dinslaken beschäftigt, legte aber schon 1982 das erste und 1985 das zweite juristische Staatsexamen ab. Von 1985 bis 1986 war er als Richter am Sozialgericht in Duisburg tätig. Mit einer Arbeit über Rechtsschutz im parlamentarischen Untersuchungsverfahren wurde Di Fabio 1987 an der Universität Bonn promoviert. 1990 schloss sich eine Promotion in den Sozialwissenschaften der Universität Duisburg an zum Thema Offener Diskurs und geschlossene Systeme.

Von 1986 bis zu seiner Habilitation („Risikoentscheidungen im Rechtsstaat") im Jahr 1993 war Di Fabio am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn wissenschaftlich tätig. 1993 berief ihn die Uni Münster auf eine Professur für Staats- und Verwaltungsrecht. Ein halbes Jahr später folgte er dem Ruf auf eine Professur für Umwelt- und Technikrecht an der Universität Trier. Von 1997 bis 2003 lehrte Di Fabio Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte an der Uni München, seit 2003 ist er Professor für Öffentliches Recht an der Uni Bonn. 1999 wurde er als Richter an den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts berufen. Di Fabio ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift Archiv des öffentlichen Rechts.

Die Kultur der Freiheit

In seiner Publikation „Die Kultur der Freiheit" reflektiert Di Fabio den gegenwärtigen Status und die Entwicklungsperspektiven der bundesdeutschen Gesellschaft. Er diskutiert darin die Leitwerte des Grundgesetzes vor dem Hintergrund des fortschreitenden Globalisierungsprozesses. Der westliche Wertekanon rechtfertige keinen Absolutheitsanspruch und sei mit Behutsamkeit und Reflexionsbereitschaft an andere gewachsene Kulturen heranzutragen.

Komplettiert wird dieses Leitbild durch Leistungsgerechtigkeit zwischen Selbstverantwortung und Zusammenhalt. In seinem jüngsten Buch „Wachsende Wirtschaft und steuernder Staat" betont er: „Eine Verfassung der Freiheit muss darauf vertrauen, dass möglichst alle Bürger des Landes zur Selbstverantwortung fähig sind, sonst wäre Zusammenhalt in Freiheit nicht möglich. Das Grundgesetz hält an diesem Ideal fest ohne naiv zu sein. Wer nicht für sich sorgen kann, wird aufgefangen durch ein Netz sozialer Leistungen, auf die er einen Rechtsanspruch hat."