HSU (Herkunftssprachenunterricht)

ABSTRAKT

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Der herkunftssprachliche Unterricht (HSU) existiert in Deutschland seit vielen Jahrzehnten. Als die Gastarbeiter*innen mit Beginn des Anwerbeabkommens ab den 1950er Jahren bis zum Anwerbestopp 1973 nach Deutschland kamen, wurde auch zügig in den einzelnen Bundesländern der muttersprachliche Ergänzungsunterricht (MEU) für die damals ausländischen Schüler*innen organisiert. Die genehmigte Arbeits- und damit verbundene Aufenthaltserlaubnis der Gastarbeiter*innen war zeitlich beschränkt, somit sollten die Kinder durch den MEU auf die Rückkehr in die Heimat vorbereitet sein, um dort nahtlos die Schule besuchen zu können.

Es sind nun viele Jahrzehnte vergangen, mittlerweile leben die dritte und vierte Nachfolgegeneration der damaligen Gastarbeiter*innen in Deutschland. Die meisten dieser Menschen haben heute eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und/oder sind EU-Bürger*innen. Der HSU beschränkt sich aber nicht nur auf diese Gruppe. Es kommen auch heute noch andere Menschen nach Deutschland, beispielsweise aus Kriegsgebieten oder ökonomisch schwächeren Ländern, die einfach hier leben wollen. Auch deren Kinder besuchen den HSU.

Der HSU

 

Wer?


HSU richtet sich primär an Kinder mit familiärem Migrationshintergrund, bei denen im Haushalt eine weitere Sprache neben Deutsch gesprochen wird.

Was?


Bis vor ein paar Jahren hieß es noch „muttersprachlicher Unterricht“, heutzutage wird offiziell „herkunftssprachlicher Unterricht“ verwendet.
Der Fokus von HSU ist in erster Linie ein grundlegender Spracherwerb und die Übung der Sprache, zum Teil auch im Themenfeld Schule. Ferner ist der Schriftspracherwerb ebenfalls angestrebt (oft aber erst in fortgeschrittenen Klassen).

Wie?

HSU findet in Deutschland in 3 Formen statt.
- Schulischer HSU (vom Bundesland organisiert)
- Konsulatsunterricht (vom jeweiligen Konsulat organisiert)
- Privatunterricht (kostenpflichtig oder auch z.T. von Vereinen/Gruppen kostenlos)
Oft ist schulischer HSU Nachmittags- bzw. Ergänzungsunterricht, kann aber auch teilweise in den Stundenplan eingebunden sein.

Wo?

Nicht alle Bundesländer haben auch alle Formen von HSU. Privatunterricht ist fast überall zu finden. Bayern und BaWü z.B. bieten aus offizieller Seite nur Konsulatsunterricht an. Viele der östlichen Bundesländer haben nur schulischen HSU. 
In NRW ist der HSU zurzeit wahrscheinlich am stärksten ausgebaut und wird in 29 Sprachen angeboten (insgesamt, nicht flächendeckend).

Warum?

Früher (ab ca. 1960er Jahre) wurde HSU mit dem Gedanken eingeführt die Rückkehr von Gastarbeitern und deren Kindern leichter zu machen. 

§ 2 Abs. 10 Schulgesetz

Aktuell begründet das Schulministerium NRW den HSU so:

„Die Schule fördert die Integration von Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, durch Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache. Dabei achtet und fördert sie die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität (Muttersprache) dieser Schülerinnen und Schüler.“

§ 10 Abs. 1 Teilhabe- und Integrationsgesetz

Aktuell begründet das Schulministerium NRW den HSU so:

„Das Land erkennt Mehrsprachigkeit als wichtiges Potential für die kulturelle, wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens und für die Förderung chancengerechter Bildungsteilhabe im Sinne dieses Gesetzes an.“