Jugendrat der Anneliese Brost-Stiftung

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Ausgangslage

In der Regel ist es Kindern und Jugendlichen verwehrt vor dem Erreichen der Volljährigkeit Teil wichtiger Entscheidungen zu sein. Das gilt nicht nur für das eigene Leben, sondern auch für Entscheidungen in der gesamten Gesellschaft und Umwelt. Noch seltener werden Kinder und Jugendliche einbezogen oder gefragt, wenn es um die Verteilung öffentlicher Mittel und Fördergelder geht. Dabei sind sie unmittelbar von diesen Entscheidungen betroffen und haben nicht selten einen besseren Blick in die Lebenswelt der Heranwachsenden. Die Anneliese Brost-Stiftung lässt sie mitentscheiden. Im Jugendrat dürfen die Kinder und Jugendlichen nicht nur Rat geben, sondern sie entscheiden sogar selbstständig im Rahmen eines kleinen Parlaments, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden.

Ziele

  • Förderung von gemeinnützigen Projekten im Ruhrgebiet
  • Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen
  • Kindern und Jugendlichen Verantwortung übertragen
  • Kinder und Jugendliche in wichtige Entscheidungen miteinbeziehen
  • Kindern und Jugendlichen die Stiftungsarbeit näherbringen
  • Entscheidungen der Stiftung kinder- und jugendgerechter machen
  • Kindern und Jugendlichen das Gefühl vermitteln, Teil der Gesellschaft zu sein und wirklich etwas bewegen zu können
  • Förderung von ehrenamtlichem Engagement

Umsetzung

In mindestens zwei Fördersitzungen pro Jahr werden den Mitgliedern des Jugendrates verschiedene Fördermittelanträge vorgestellt. Diese beinhalten immer die Vorstellung der Einrichtung, die hinter dem Projekt steht, den Inhalt und die Umsetzung des Projektes, die beantragte Fördersumme und die genaue Verwendung der beantragten Mittel. Nach der Vorstellung aller Förderanträge, entscheiden die Kinder und Jugendlichen individuell und anonym, welche Projekte sie fördern möchten. Nachdem sich auf die ausgewählten Projekte geeinigt wurde, wägt der Jugendrat die Höhe der einzelnen Fördersummen ab. Hierbei hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, wie reflektiert und bedacht die jungen Menschen entscheiden, welches Projekt in welcher Höhe gefördert werden soll.

Damit ist die Arbeit des Jugendrates aber noch nicht beendet. Nach dem Beschluss der förderwürdigen Projekte werden die Projektpatenschaften verteilt. Jedes Mitglied des Jugendrates meldet sich als Pate für ein ausgewähltes Projekt. Dadurch hat es die Aufgabe, das Projekt und die Einrichtung zu besuchen und sich vor Ort einen Überblick zu verschaffen, ob das vom Jugendrat bereitgestellte Geld auch zweckgemäß ausgegeben wurde. Zur Kenntnisnahme aller Mitglieder wird zu Beginn der nächsten Fördersitzung kurz von den einzelnen Projekten berichtet.

Das Institut für Sport- und Bewegungswissenschaften leitet und koordiniert dieses bundesweit einmalige Projekt.

Erste Ergebnisse

Durch die Arbeit des Jugendrates konnten in den letzten 9 Jahren mehr als 20 Einrichtungen und 30 Projekte mit den Fördermitteln der Anneliese Brost-Stiftung unterstützt werden. Dabei wird darauf geachtet, dass die Anträge und geförderten Projekte aus den Städten des Ruhrgebietes stammen. Die Bandbreite geförderter Einrichtungen ist sehr umfangreich. Gefördert werden sollen aber vor allem Kinder und Jugendliche, die sich aufgrund ihres materiellen, körperlichen, seelischen oder geistigen Zustandes in besonderen Situationen befinden und Hilfe benötigen. Die einzelnen Fördersummen liegen pro Projekt zwischen 200€ und 2.000€ und werden für eine Teil- oder Gesamtfinanzierung der Projekte ausgeschüttet. Zurzeit sind neun Kinder und Jugendliche zwischen elf und 17 Jahren im Jugendrat aktiv. Der Rat teilt sich gleichmäßig in Mädchen und Jungen auf.

Handreichung „Entwicklung und Perspektiven des Jugendrates“

Cover Handreichung Jugendrat

Download der Handreichung

Ansprechpersonen

Prof. Dr. Ulf Gebken

Laufzeit

ab 2010

Förderer

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