Der Institutsrat hat am 22.01.2020 festgesetzt, dass das sogenannte "Vorstudieren" (Vorziehen von Veranstaltungen des Masterstudiums) letztmalig im Wintersemester 2020/21 möglich ist. Nachfolgend ist ein Absolvieren von Lehrveranstaltungen im Master erst möglich, wenn das BA-Studium erfolgreich beendet wurde.