Mitglieder des Prüfungsausschusses

Vorsitzender:  Prof. Dr. Ulf Gebken
stellv. Vorsitzender: Prof. Dr. Michael Pfitzner
Prof. Dr. Thomas Mühlbauer

Vertreter der akad. Mitarbeiter/innen: Stephan Fischer
Stellvertreterin der akad. Mitarbeiter/innen: Gabi Flecken

Vertreter/innen der Studierenden: Pauline Albon, Daniel Kondring

Kontakt: ulf.gebken@uni-due.de

Termine des Prüfungsausschusses

  • Dienstag, 26.03.2024, 10:00 Uhr
  • Mittwoch, 24.04.2024, 09:00 Uhr
  • Mittwoch, 15.05.2024, 10:30 Uhr
  • Mittwoch, 19.06.2024, 10:30 Uhr

Studierende, die einen Härtefallantrag einreichen möchten, der fristgerecht bearbeitet werden soll, stellen den Antrag spätestens 10 Tage vor der jeweils nächsten Ausschusssitzung in jedem Falle per E-Mail an ulf.gebken@uni-due.de, wobei persönliche Daten z.B. in Attesten o.Ä. nicht elektronisch versendet werden sollen, sondern als in der Antrags-E-Mail angekündigte Nachweise separat per Post zugesendet werden sollen. Der Antrag muss eindeutig benannt, Gründe ins Feld geführt und mit Attesten, anderweitigen Nachweisen usw. belegt werden, warum eine besondere Härte vorliegt. Auf dieser Grundlage kann im Prüfungsausschuss über den Antrag beraten werden. Über die Entscheidung des Prüfungsausschusses informiert dieser die Antragstellerinnen und -steller zeitnah nach der Ausschusssitzung

Schreibzeitverlängerung

Anträge, die die besonderen Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (nach GPO §24(1)) in Bezug auf Prüfungen betreffen, sind unbedingt VOR Ablauf des Anmeldezeitraums für diese Prüfungen zu stellen.

Beschluss vom 25.06.2018

Studierende, die es versäumt haben, sich im Anmeldezeitraum für die von ihnen gewünschten Prüfungen im System der Universität anzumelden, können nicht an den betreffenden Prüfungen teilnehmen. Ein Nachtragen von Personen und Noten in Prüfungslisten ist unzulässig. Derartige Leistungen werden vonseiten des Prüfungsamtes nicht verbucht. Studierenden, die nach eigener Wahrnehmung Erfolg auf die Anerkennung eines Härtefallantrags haben, wird – allerdings nur unter dieser Voraussetzung - empfohlen, einen Antrag an den Prüfungsausschuss zu richten. Darin muss der Antrag eindeutig benannt, Gründe ins Feld geführt und mit Attesten, Nachweisen usw. belegt werden, dass eine besondere Härte vorliegt, damit im Prüfungsausschuss zielführend darüber beraten werden kann.

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