Gleichwertigkeitsprüfung
Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung im Bereich Lehramt Bachelor entnehmen Sie bitte unten stehender Internetseite. Entsprechende Formulare hierzu finden Sie bereits oben rechts auf dieser Seite in dem Kasten "Links".
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Liebe Studierende,
für den fristgerechten Einwurf von Bachelor- / Masterarbeiten und sonstiger termingebundener Poststücke wurden an beiden Campi an geänderten Standorten neue Terminbriefkästen installiert.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinOne System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“ eventuelle weitere wichtige Informationen.
Online-Prüfungsanmeldungen:
Anmeldephase
WS 19/20 11.11.-22.11.19
SS 2020 04.05.-15.05.20
In der Anmeldephase (05.11. – 16.11.2018) können sich die Studierenden zum 1. Termin anmelden.
Für den 2. Termin können sich alle Studierenden anmelden - in einer eigenen Anmeldephase (zeitl. nach dem 1. Prüfungstermin).
Rektoratsbeschluss – Vorziehen von Masterprüfungen während des Bachelorstudiums
Liebe Studierende,
das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.
Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
und
Der Bereich Prüfungswesen
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen .
Anerkennung von Leistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester
Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.07. für das jeweilige Wintersemester ODER 15.01. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.07. für das jeweilige Wintersemester ODER 15.01. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
Anträge, die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht. Allerdings gilt dies nur für das betreffende Fachsemester in welchem Sie aktuell eingeschrieben sind.
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermittelte Nachweise) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Antrag:
Anerkennungsformular LA BAMA Biotechnik
(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben)
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Hinweis zur Abmeldung von einer Prüfung – nach Ablauf der Abmeldefrist - durch Einreichung eines Attestes
Liebe Studierende,
sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein an einer Klausur teilzunehmen, so ist es zwingend notwendig, dass Sie ein Attest im Original (mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en) innerhalb von drei Werktagen (vom Tag der Prüfung gerechnet) im Bereich Prüfungswesen einreichen (per Post übersenden oder in den Briefkasten des Bereichs Prüfungswesen einwerfen). Sollten Sie dies nicht tun oder die Frist nicht einhalten, so wird Ihnen ein Fehlversuch für diese Prüfung/en eingetragen.
Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie ein Attest für mehrere Tage einreichen, gilt dies für den darauf attestierten gesamten Zeitraum! Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes – aufgrund einer Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes – an einer Prüfung teilnehmen wollen, so ist in jedem Fall die Gesundmeldung durch ein Attest ihres Arztes vor der Prüfung im Bereich Prüfungswesen einzureichen.
Achtung:
Zu einer Prüfung sollten Sie nur antreten, wenn Sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen. Sollten Sie widererwartend gesundheitliche Beeinträchtigungen während einer Klausur erleiden, können Sie unter Angabe der Symptome einen Rücktritt vom Prüfungsversuch bei der Hauptaufsicht erklären und müssen sofort einen Arzt aufsuchen.
Das entsprechende ärztliche Attest ist unverzüglich innerhalb von drei Werktagen einzureichen.
Über die Zulässigkeit des erklärten Rücktritts wegen etwaiger vorliegender Prüfungsunfähigkeit wird im Nachgang entschieden.
Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!
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Den Leistungsstand weisen Sie bitte nunmehr regelmäßig per Notenspiegelausdruck nach.
Im Standardfall erübrigt sich die Ausstellung des sog. Formblattes 5 für Sie.
Den Antrag können Sie sich ausschließlich persönlich während unserer Sprechstunden bei Olivia Rotzoll abholen (im Urlaub- oder Krankheitsfall bei Ulrike Schäfer). Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.
Die Prüfungsanmeldung für das neue Lehramt findet in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm/rds?state=user&type=0
Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php
Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums an die Hotline des ZIM:
Tel.: 0201-183- 4444
Oder per E-mail (mit einem Screenshot) an: hotline@uni-due.de www.uni-due.de/zim/soforthilfe
Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.