Anschrift
Universitätsstr 2
45117 Essen
Raum
V15 R00 G13

Funktionen

  • Mitarbeiter/in, Sachgebiet (3.1) - Einschreibungswesen (Campus Essen)

Aktuelle Hinweise

Semesterplaner Lehramt Biotechnik

 

Erreichbarkeit ab 30. November 2021

ersehen Sie hier:

Startseite Prüfungswesen (uni-due.de)

Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!

Anmeldung zur Absolventenfeier:

https://zlb.uni-due.de/neuigkeiten/abschlussfeier/

 

Antrag auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit

Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie das Fach, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten, an. Den Antrag dann bitte elektronisch ausfüllen und an Ihren Erstgutachter senden. Dieser soll den bearbeiteten Antrag an das Prüfungsamt zurück schicken. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss sehen Sie die Anmeldung dann im HisInOne.

Vorbereitungsdienst (Re­fe­ren­da­riat) Mai 2024

Wie können Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis zum 1. Mai 2024 in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) starten?

In der letzten Änderung der "Ordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP)" am 23.04.2021 wurde § 4 Abs. 3 eingefügt. Dieser besagt, dass Bewerberinnen und Bewerber auch ohne Vorlage eines Masterzeugnisses in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden können, wenn die nordrhein-westfälischen Universitäten gegenüber dem MSB und den Einstellungsbehörden in elektronischer Form bestätigen, dass die Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, da Ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt wurde, bitten wir Sie eine Einverständniserklärung auszufüllen. Diese finden Sie auf unserer Homepage.

Drucken Sie dazu einmal die Einverständniserklärung aus und senden diese dann – ausgefüllt und unterschrieben – als PDF-Datei eingescannt per E-Mail - an Ihre zuständige Sachbearbeitung in im Bereich Prüfungswesen (https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/studiengaenge.shtml).

Bitte nutzen Sie für die Einreichungen unbedingt ihre UDE-Mailadresse.

Alternativ können Sie die Einverständniserklärung auch ausgedruckt und unterschrieben an den Bereich Prüfungswesen zurücksenden oder in der Sprechstunde einreichen. Ein Handyfoto der Einverständniserklärung kann leider nicht akzeptiert werden.

Die Daten werden für Ihren rechtzeitigen Start ins Referendariat an den folgenden drei Terminen an das Ministerium übermittelt:

•             wird noch bekannt gegeben

•             wird noch bekannt gegeben

•             wird noch bekannt gegeben

 

Die Einverständniserklärung muss dem Bereich Prüfungswesen bis spätestens Mittwoch, 10. April 2024 vorliegen, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Daten rechtzeitig dem Ministerium für Schule und Bildung übermittelt werden. Gerne dürfen Sie die Einverständniserklärung schon früher (sobald Ihr ZFSL feststeht) und auch schon vor Abgabe der Masterarbeit einreichen.

Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.

Das Abschlusszeugnis wird Ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt. Die Pflicht zur Vorlage der Masterzeugnisse nach der erfolgten Einstellung verbleibt weiterhin bei den Bewerberinnen und Bewerbern.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder den Erhalt der Einverständniserklärung noch die Übermittlung der Daten an das Ministerium für alle Studierenden einzeln bestätigen können. Mit Einreichung der Einverständniserklärung läuft alles automatisch ab. An den drei Übermittlungstagen hängen wir jeweils um 10 Uhr die Matrikelnummern der übermittelten Absolventen in unserem Schaukasten neben Raum G16 aus.

 

Vereidigung:

Zur Vereidigung muss weder das Zeugnis noch eine Bescheinigung über den Abschluss mitgebracht werden! Die digitale Übermittlung Ihrer Daten ist ausreichend.

 

Stand 23.11.2023

Informationen zu Prüfungsterminen, Räumen und Prüfungsanmeldungen

Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinONE System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“ eventuelle weitere wichtige Informationen!
 

Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm

Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.

Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums per Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Wenn Sie sich erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung setzen, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich.

Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.

Praxissemester ab SoSe 2021

Ab dem SS21 wird das Verfahren zur Verbuchung der Teilprüfungen im Praxissemester umgestellt.
Wir haben im HisInOne ein neues Modul abgebildet, welches drei Teilmodule aufweist.
 

  • Teilmodul 1, (10 Cr): Zwei Prüfungen mit Studienprojekt, je 5 Cr.
  • Teilmodul 2, (2 Cr): Eine unbenotete Studienleistung ohne Studienprojekt, 2 Cr.(Grundschule:
    Zwei unbenotete Studienleistungen, je 1 Cr)
     
  • Teilmodul 3, (13 Cr): Prüfung Schulpraxis, 13 Cr, unbenotet.
     

Das Modul schließt erst erfolgreich, wenn alle Teilmodule, durch erlangen der Credits mittels Prüfungsverbuchung bestanden wurden.

Während der Anmeldephase müssen Sie sich zu allen drei (GS: vier) Teilprüfungen anmelden. Bitte beachten Sie, dass neben den beiden Teilprüfungen mit Studienprojekt auch die Teilprüfung (GS: Teilprüfungen) ohne Studienprojekt angemeldet werden müssen – unabhängig davon, welche Leistungen dafür in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind (z. B. Studienleistungen oder nur die Teilnahme am Begleitseminar).
Für Fragen zu den Teilprüfungen Praxissemester wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter des Faches.

Einreichung von Abschlussarbeiten

S. hier unter "Aktuelles" (linke Spalte)!

 

 

 

 

Rektoratsbeschluss – Vorziehen von Masterprüfungen während des Bachelorstudiums

Liebe Studierende,

das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.

Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können

und

  1. Es können maximal 30 Mastercredits vorab erworben werden

Der Bereich Prüfungswesen

Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.

 

 

Anerkennung von Leistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester

Einstufung in zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.07. für das jeweilige Wintersemester ODER 15.01. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.

Einstufung in zulassungsfreie Studiengänge:

Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.07. für das jeweilige Wintersemester ODER 15.01. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.

Anrechnung einzelner Leistungen ohne Einstufung:

Anträge, die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht. Allerdings gilt dies nur für das betreffende Fachsemester in welchem Sie aktuell eingeschrieben sind.

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.

  • Der Antrag ist vollständig auszufüllen
  • Alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden
  • Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als  Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeiterin. (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“) und fügen Ihre Nachweise als Anhänge mit in die Mail ein
  • Da die beantragten Leistungen ausschließlich inhaltlich geprüft werden, ist es wichtig, dass neben der Nachweise auch entsprechende Auszüge aus dem Modulhandbuch beigefügt werden. Dieses finden Sie meist auf der Internetseite Ihrer jetzigen Universität.
  • Alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt,
  • Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihre zugehörigen Nachweise als Kopien unterschrieben und gesiegelt (bitte keine originalen Zeugnisse etc.) an mich. Bitte schicken Sie mir zu Ihren Unterlagen das Anschreiben, welches Sie unter folgendem Link finden: Anschreiben zum Onlineantrag
  • Für Studierende die innerhalb des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen lediglich einen Schulform- und/oder Fachwechsel vornehmen möchten, treffen die o. g. Punkte nicht zu. Ein aktueller Notenspiegel aus dem HisinOne ist als Nachweis per Mail, zusammen mit dem Antrag, ausreichend.

Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermittelte Nachweise) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.​ - Alternativ können Sie Ihre Original-Zeugnisse auch in der Sprechstunde bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorlegen!

Antrag:

Biotechnik_LA_BAMA_

 

>>Anleitung zum Ausfüllen des Formulars<<

 

 
Anlage für Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem. HStatG

(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben)

Gleichwertigkeitsprüfung

Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung im Bereich Lehramt Bachelor entnehmen Sie bitte unten stehender Internetseite. Entsprechende Formulare hierzu finden Sie bereits oben rechts auf dieser Seite in dem Kasten "Links".

Infos zu Gleichwertigkeitsprüfung

 

Erläuterungen zur Einreichung von Attesten

 

Hinweis zur Abmeldung von einer Prüfung (nach Ablauf der Abmeldefrist) durch Einreichung eines Attestes

Liebe Studierende,

sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein an einer Klausur teilzunehmen, so ist es zwingend notwendig, dass Sie ein Attest im Original (mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en)  einreichen! Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich, d.h. grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen nach dem Termin der Prüfung beim Bereich Prüfungswesen schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden (Samstage gelten nicht als Werktage).

Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie ein Attest für mehrere Tage einreichen, gilt dies für den darauf attestierten gesamten Zeitraum! Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes – aufgrund einer Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes – an einer Prüfung teilnehmen wollen, so ist in jedem Fall die Gesundmeldung durch ein Attest ihres Arztes vor der Prüfung im Bereich Prüfungswesen einzureichen.

 

Achtung:

Zu einer Prüfung sollten Sie nur antreten, wenn Sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen. Sollten Sie widererwartend​ gesundheitliche Beeinträchtigungen während einer Klausur erleiden, können Sie unter Angabe der Symptome einen Rücktritt vom Prüfungsversuch bei der Hauptaufsicht erklären und müssen sofort einen Arzt aufsuchen.

Das entsprechende ärztliche Attest ist unverzüglich einzureichen (s. oben)!

Über die Zulässigkeit des erklärten Rücktritts wegen etwaiger vorliegender Prüfungsunfähigkeit wird im Nachgang entschieden.

Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!

Atteste sind in einem beschrifteten Umschlag an folgende Anschrift, entweder postalisch oder durch Einwurf in den Nachtbriefkasten, einzureichen:

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Olivia Rotzoll
Universitätsstr. 2
45117 Essen

 

Regelungen zur BA/MA Arbeit lt. GPO

BA-Arbeit:

  • Die Zulassung erfolgt mit insgesamt 120 erworbenen Credits und erfolgreich abgeschlossenen Praxismodul Orientierung.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu zwei Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelor-Arbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

 

MA-Arbeit

  • Zur Master-Arbeit kann nur zugelassen werden, wer das Praxissemester erfolgreich absolviert hat. Darüber hinaus müssen weitere 35 Credits erworben worden sein.
  • Die Bearbeitungsfrist beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu acht Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem Abgabetermin für die Master-Arbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.


    BA/MA Arbeiten sind in einem beschrifteten Umschlag an folgende Anschrift, entweder postalisch oder durch Einwurf in den Nachtbriefkasten, einzureichen:

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Olivia Rotzoll
Universitätsstr. 2
45117 Essen

 

BaföG-Eignungsbescheinigung für Studierende der Neuen Lehrämter Bachelor:

Den Leistungsstand weisen Sie bitte nunmehr regelmäßig per Notenspiegelausdruck nach.
Im Standardfall erübrigt sich die Ausstellung des sog. Formblattes 5 für Sie.
 

 

 

Sprechzeiten

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Startseite

Im Falle meiner Abwesenheit, wenden Sie sich bitte an meine Vertretung.

 


Anmeldephase

 
W23/24

06.11. - 17.11.2023

SS 24 06.05. - 17.05.24