Dezernat Studierendenservice/Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Raum
V15 R00 G12

Funktionen

  • Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen

AKTUELLES

 

Liebe Studierende,

hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Bereich Prüfungswesen:

Abschlussfeier Master Lehramt

Masterabschluss


Am Freitag, den 26. April 2024 veranstaltet das ZLB mit Unterstützung durch das Prüfungsamt der UDE eine Abschlussfeier für alle Absolvent*innen der Lehramtsstudiengänge (Master of Education) in Präsenz.

Die Abschlussfeier mit persönlicher Ehrung, einem musikalischen Rahmenprogramm und anschließendem Sektempfang findet ab 16:00 Uhr (Einlass ab 15:30 Uhr) im alten Audimax, Hörsaalzentrum S04, Segerothstraße am Campus Essen statt.

Eine Anmeldung ist bis einschließlich 17. April 2024, 12:00 Uhr möglich. 

Wir wünschen Ihnen für den weiteren Verlauf der Prüfungen viel Erfolg und hoffen, Sie bei der Abschlussfeier begrüßen zu können.

Ihre

Dr. Andrea Geisler
Dilek Gürsoy-Posse
Britta Jacobs

 

Vorbereitungsdienst (Referendariat) zum 1. Mai 2024

Wie können Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis zum 1. Mai 2024 in den Vorbereitungsdienst (Re­fe­ren­da­riat) starten?

In der letzten Änderung der "Ordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP)" am 23.04.2021 wurde § 4 Abs. 3 eingefügt. Dieser besagt, dass Bewerberinnen und Bewerber auch ohne Vorlage eines Masterzeugnisses in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden können, wenn die nordrhein-westfälischen Universitäten gegenüber dem MSB und den Einstellungsbehörden in elektronischer Form bestätigen, dass die Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, da Ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt wurde, bitten wir Sie diese Einverständniserklärung auszufüllen.

Drucken Sie dazu einmal die Einverständniserklärung aus und senden diese dann – ausgefüllt und unterschrieben – als PDF-Datei eingescannt per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiter*in im Bereich Prüfungswesen.

Bitte nutzen Sie für die Einreichungen unbedingt ihre UDE-Mailadresse!

Alternativ können Sie die Einverständniserklärung auch ausgedruckt und unterschrieben bis Dienstag, 10. April 2024, an den Bereich Prüfungswesen zurücksenden oder in der Sprechstunde einreichen. Ein Handyfoto der Einverständniserklärung kann leider nicht akzeptiert werden.

Die Daten werden für Ihren rechtzeitigen Start ins Referendariat an den folgenden drei Terminen an das Ministerium übermittelt:

•           Mittwoch, 27. März 2024

•           Montag, 8. April 2024

•           Dienstag, 16. April 2024

Die Einverständniserklärung muss dem Bereich Prüfungswesen bis spätestens Dienstag, 10. April 2024 vorliegen, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Daten rechtzeitig dem Ministerium für Schule und Bildung übermittelt werden.

Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.

Das Abschlusszeugnis wird Ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt. Die Pflicht zur Vorlage der Masterzeugnisse nach der erfolgten Einstellung verbleibt weiterhin bei den Bewerberinnen und Bewerbern.

Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder den Erhalt der Einverständniserklärung noch die Übermittlung der Daten an das Ministerium für alle Studenten einzeln bestätigen können. Mit Einreichung der Einverständniserklärung läuft alles automatisch ab. An den drei Übermittlungstagen hängen wir jeweils um 10 Uhr die Matrikelnummern der übermittelten Absolventen in unserem Schaukasten neben Raum G16 aus.
 

Vereidigung

Zur Vereidigung muss weder das Zeugnis noch eine Bescheinigung über den Abschluss mitgebracht werden! Die digitale Übermittlung Ihrer Daten ist ausreichend.

Stand: 23.11.2023

 

Aktuelles Verfahren für das Praxissemester

Zum SoSe 2021 wurde das Verfahren zur Verbuchung der Teilprüfungen im Praxissemester umgestellt.

Wir haben im HISinOne ein neues Modul abgebildet, welches drei Teilmodule aufweist.

  • Teilmodul 1, (10 Cr): Zwei Prüfungen mit Studienprojekt, je 5 Cr.
  • Teilmodul 2, (2 Cr): Eine unbenotete Studienleistung ohne Studienprojekt, 2 Cr.
    (Grundschule: Zwei unbenotete Studienleistungen, je 1 Cr)
  • Teilmodul 3, (13 Cr): Prüfung Schulpraxis, 13 Cr, unbenotet.

Das Modul schließt erst dann erfolgreich, wenn alle Teilmodule durch erlangen der Credits mittels Prüfungsverbuchung bestanden wurden.

Prüfungsanmeldungen: Während der Anmeldephase müssen Sie sich zu allen drei (GS: vier) Teilprüfungen anmelden.

Bitte beachten Sie, dass neben den beiden Teilprüfungen mit Studienprojekt auch die Teilprüfung (GS: Teilprüfungen) ohne Studienprojekt angemeldet werden müssen – unabhängig davon, welche Leistungen dafür in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind (z. B. Studienleistungen oder nur die Teilnahme am Begleitseminar).

Für Fragen zu den Teilprüfungen Praxissemester wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter des Faches.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise!

Ihre Anfrage kann nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihre Matrikelnummer angeben und die Anfrage von Ihrer Uni-Mail-Adresse erfolgt!

Abschlusszeugnisse versenden wir per Post – bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. In Ausnahmefällen können Sie einen Termin zur Abholung mit Ihrer Sachbearbeitung vereinbaren.

 

 Abgabe von Abschlussarbeiten

Liebe Studierende,

die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen daher fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (als CD / USB-Stick der eingereichten Druckfassung beigefügt).

Bitte beachten Sie: Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.

Ihre Abschlussarbeiten können Sie entweder persönlich – während der Sprechzeiten und im Front Office – abgeben, auf dem Postweg zusenden oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten einwerfen:

Universität Duisburg-Essen / Campus Essen     
Universitätsstraße 2, 45141 Essen
SG Prüfungswesen
z. Hd. Elke David


Darüber hinaus finden Sie einen Ablaufplan und Rahmendaten sowie Formatvorlagen zum Thema Abschlussarbeiten auch auf der Seite des Sportinstituts.

Umschreibung in den Master

Die Umschreibung in den Masterstudiengang beantragen Sie im Bereich Einschreibung mit dem Formular „Antrag auf Änderung des Studiums“.

Reichen Sie dazu den ausgefüllten Antrag zur Umschreibung per Mail dem Studierendensekretariat ein lehramtsstudium@uni-due.de


Hinweis: Eine zusätzliche Bescheinigung vom Prüfungswesen ist im Bereich Lehramt hierfür nicht notwendig.
 

Anträge auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit

Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie das Fach, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten, an.

Bitte füllen Sie den Ihnen dann vorliegenden Antrag elektronisch aus und senden diesen zur weiteren Bearbeitung an Ihren Erstgutachter. Im Anschluss daran erhält der Bereich Prüfungswesen den Antrag zurück.
 

Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss können Sie die angemeldete Bachelor- bzw. Masterarbeit in HisInOne nachvollziehen - bitte ziehen Sie sich dazu ein aktuelles Transcript of Records mit allen Leistungen (neben dem Anmeldedatum sind dort die beiden Gutachter, das Datum der spätesten Abgabe sowie das Thema der Abschlussarbeit vermerkt).​

 

Terminbriefkästen an der Universität Duisburg-Essen

Liebe Studierende,

für den fristgerechten Einwurf von Bachelor- / Masterarbeiten und sonstiger termingebundener Poststücke wurden an beiden Campi an geänderten Standorten neue Terminbriefkästen installiert.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

Weitere aktuelle Hinweise

Für den Bereich Prüfungswesen finden Sie auch hier weiterführende aktuelle Informationen.

 

Prüfungen (Termine / Informationen)


GLOBALE  ANMELDEPHASE

Sommersemester 2024         

6. Mai bis 17. Mai 2024
 

Wintersemester 2024/25          

4. November bis 15. November 2024

 

Hier geht es zum Vorlesungsverzeichnis und Raumplan des Sportinstituts.
 

Online-Anmeldungen in HISinOne

Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:

Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe unter:

Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.

 

Probleme bei An- oder Abmeldungen

Haben Sie Probleme bei der Online-Anmeldung, so wenden Sie sich bitte innerhalb des Online-Anmeldezeitraums per E-Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an die Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.

Setzen Sie sich jedoch erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung und können keinen Beleg für scheinbar aufgetretene Probleme vorweisen, ist eine nachträgliche Anmeldung leider nicht mehr möglich.

Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt finden Sie in der jeweils geltenden Prüfungsordnung.

 

Prüfungsanmeldungen – Besonderheiten

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Prüfungsanmeldungen/Besonderheiten auf den Seiten der jeweiligen Lehrenden.


Informationen

Zusätzliche Informationen und Verfahrensregeln zu den Sport-Prüfungen finden Sie hier.

 

Anerkennung von Leistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das jeweilige Onlineformular, welches sowohl für Ihre Antragstellung als auch für die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung genutzt wird.
 

Das Anerkennungsverfahren

  • Der Antrag ist vollständig von Ihnen auszufüllen.
  • Der Schwarz umrandete Teil, wird dabei nur von Ihnen ausgefüllt.
  • Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag – zusammen mit den dazugehörigen Nachweisen als Anhang – bitte per E-Mail an mich. (Klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“).
  • Da die beantragten Leistungen ausschließlich inhaltlich geprüft werden, ist es wichtig, dass neben der Nachweise auch entsprechende Auszüge aus dem Modulhandbuch beigefügt werden. Dieses finden Sie meist auf der Internetseite Ihrer jetzigen Universität.
  • Alles was Rot und Blau umrandet ist, wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt.
  • Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihre zugehörigen Nachweise als Kopien unterschrieben und gesiegelt (bitte keine originalen Zeugnisse etc.) an mich. Bitte nutzen Sie dazu das Anschreiben zum Onlineantrag.
  • Für Studierende die innerhalb des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen lediglich einen Schulform- und/oder Fachwechsel vornehmen möchten, treffen die o. g. Punkte nicht zu. Hier ist ein aktueller Notenspiegel aus dem HISinOne als Nachweis per Mail, zusammen mit dem Antrag, ausreichend.

Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per E-Mail inkl. Anlagen + postalisch übermittelte Nachweise) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.​ 

Alternativ können Sie Ihre Original-Zeugnisse auch in der Sprechstunde bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorlegen!
 

Onlineformulare

 

Anleitung

 

Information zur Anrechnung des Berufsfeldpraktikums

Eine Anrechnung ist erst möglich, sofern folgende Nachweise erbracht werden können:

  • Nachweis über den Besuch der Lehrveranstaltung
  • Praktikumsbericht
  • Nachweis über das Praktikum

 

Zur Anerkennung notwendige Unterlagen

 

Erläuterungen/Hinweise

 

Im Ausland erbrachte Leistungen

(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in der Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A = Ausland eingetragen haben.)
 

Einstufung in zulassungsbeschränkte bzw. zulassungsfreie Studiengänge

Einstufung in zulassungsbeschränkte bzw. zulassungsfreie Studiengänge:

Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen bzw. in zulassungsfreien Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.

Anträge, die nicht einer Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht. Allerdings gilt dies nur für das betreffende Fachsemester in welchem Sie aktuell eingeschrieben sind.

 

Gleichwertigkeitsprüfung

Interessenten für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption, die den ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Lehramts-Bachelor) nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, müssen nach der Einschreibung die Gleichwertigkeit des Lehramts-Bachelors durch die zuständigen Prüfungsausschüsse unserer Hochschule überprüfen lassen.

Für die Gleichwertigkeitsprüfung verwenden Sie bitte nachfolgende Formulare:

Mit Lehramt-Abschluss

  • Antrag auf Prüfung des extern erworbenen Lehramts-Bachelorabschlusses nach erfolgter Einschreibung in den Lehramts-Master (M.Ed.) für das Fach Sport

 

Ohne Lehramt-Abschluss

  • Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung für den Zugang zum Lehramts-Master (M.Ed.) für das Fach Sport

 

Weiterführende Hinweise zur Gleichwertigkeitsprüfung

 

Krank und prüfungsunfähig – abmelden mit Attest

Ein Rücktritt von Prüfungen ist bei Erkrankung durch Einreichen eines Attestes grundsätzlich auch nach der offiziellen Rücktrittsfrist noch möglich. Doch dafür gelten bestimmte Vorgaben.

Lesen Sie hier, was Sie bei einer Prüfungsabmeldung mit Attest veranlassen und beachten müssen.

Hinweis: Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!

Ihr Attest muss im Original mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en eingereicht werden – in einem beschrifteten Umschlag entweder postalisch oder durch Einwurf in den Terminbriefkasten (am T02-Gebäude, Zugang Segerothstraße) und adressiert an:

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Elke David
Universitätsstr. 2
45141 Essen

 

Regelungen zur Bachelor- bzw. Masterarbeit

Damit Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung Ihres jeweiligen Studienganges.

Alle Fachprüfungsordnungen sowie deren Änderungsordnungen und die Gemeinsamen Prüfungsordnungen etc. finden Sie hier.
 

Zulassungsvoraussetzung Bachelorarbeit

  • Die Zulassung erfolgt mit insgesamt 120 erworbenen Credits und erfolgreich abgeschlossenen
    Praxismodul Orientierung.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die
    Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des
    Studierenden um bis zu zwei Wochen verlängern
    . Der Antrag muss spätestens eine
    Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelorarbeit bei der oder dem Vorsitzenden
    des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

Wichtig: Ist die oder der Studierende aufgrund von Krankheit außer Stande, die Bachelorarbeit fristgerecht einzureichen, verlängert sich dadurch die Abgabefrist nicht.

 

Zulassungsvoraussetzung Masterarbeit

  • Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer das Praxissemester erfolgreich absolviert hat. Darüber hinaus müssen weitere 35 Credits erworben worden sein.
  • Die Bearbeitungsfrist beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu acht Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem Abgabetermin für die Masterarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

Wichtig: Ist die oder der Studierende aufgrund von Krankheit außer Stande, die Masterarbeit fristgerecht einzureichen, verlängert sich dadurch die Abgabefrist nicht.

 

Anmeldung einer Abschlussarbeit

Das Formular zur Anmeldung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit können Sie bei mir per E-Mail für das Fach Sport anfordern. Bitte geben Sie hierbei auch Ihre Matrikelnummer an! 

Nach Prüfung der Voraussetzungen erhalten Sie das Formular unterzeichnet zurück. Ergänzen Sie danach zunächst Ihre persönlichen Angaben im Teil A und leiten dann den Zuteilungsantrag an Ihren Erstgutachter weiter. Sobald die Freigabe auch vom Prüfungsausschuss dazu vorliegt, kann die Anmeldung in HISinOne verbucht werden. Sie finden dort neben dem Thema, Ihrem Erst- und Zweitgutachter auch das Datum der spätesten Abgabe.

BaföG-Bescheinigung

für Studierende Lehramt Bachelor

Um Ihren Leistungsstand beim BaföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel aus HisinOne aus. Dieser wird ohne Unterschrift vom BaföG-Amt akzeptiert.

Falls ein abweichender Leistungsstand als üblicher Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.

BaföG-Regelung Lehramt Bachelor:

Häufige Fragen

Innerhalb welcher Fristen kann ich mich von Prüfungen abmelden?

Eine Abmeldung von Prüfungsleistungen ist bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich. Bitte beachten Sie die Daten in HISinOne. Eine nachträgliche Abmeldung ist nicht mehr möglich. Bei auftretenden Problemen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an mich per E-Mail.

Gibt es auch Prüfungsformen von denen ich mich nicht abmelden kann?

Sie können sich grundsätzlich von allen angemeldeten Prüfungsformen – mit Ausnahme von Hausarbeiten, Portfolios, Essays und Referate – innerhalb der vorgegebenen Fristen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin abmelden. Bitte beachten Sie die Daten in HISinOne. Eine nachträgliche Abmeldung ist nicht mehr möglich. Bei auftretenden Problemen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an mich per E-Mail.

Wie kann ich meine Abschlussarbeit einreichen?

Sie können Ihre Abschlussarbeit in gedruckter Form – sicher verpackt in einem Umschlag – entweder per Post zusenden oder rund um die Uhr in den Terminbriefkasten (Gebäude T02, Zugang Segerothstraße) einwerfen.

Was tue ich, wenn sich Prüfungen überschneiden?

Sie haben die Möglichkeit, über dieses Formular eine Überschneidung zu melden.

Was kann ich tun, wenn eine Prüfungsleistung noch nicht in HISinOne verbucht ist?

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Dozenten.

Was tue ich, wenn ich für eine Klausur angemeldet, aber krank bin?

Bitte schauen Sie hier unter Erläuterungen zur Einreichung von Attesten und beachten Sie die Besonderheiten für das Fach Sport entsprechend.

Wieso sind für mich Credits nicht ersichtlich, obwohl das Modul bereits abgeschlossen ist?

Bitte stellen Sie sicher, ob auch wirklich alle Leistungen (Studien- sowie Prüfungsleistungen) unter dem Modul verbucht sind. Falls ja, wenden Sie sich an den Bereich Prüfungswesen.

Wo finde ich weitere Informationen zum Fach Sport?

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Instituts für Sport- und Bewegungswissenschaften.

 

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Sprechzeiten

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Startseite.

Im Falle meiner Abwesenheit, wenden Sie sich bitte an meine Vertretung.

 

Front Office

Unser Front Office ist Ihre persönliche Anlaufstelle für

  • Abgabe von Original-Unterlagen
  • Abholen von hinterlegten Dokumenten
  • Einreichen von Abschlussarbeiten
Montag:
13 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch bis Freitag:
9 Uhr bis 12 Uhr
Raum: V15 R00 G41
Bitte beachten Sie, dass im Front Office keinerlei Beratung stattfindet!

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account einsehen.
Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.

Eignungsprüfung

Aktuelle Informationen und Termine zur Eignungsprüfung entnehmen Sie bitte folgender Website:

Institut für Sport- und Bewegungswissenschaften/Eignungsprüfung