Dezernat Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr 2
45117 Essen
Raum
V15 R00 G03

Funktionen

  • Mitarbeiter/in, Sachgebiet (3.1) - Einschreibungswesen (Campus Essen)


Aktuelles

Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr

Beachten Sie bitte, dass der Bereich Prüfungswesen vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen ist. Abschlussarbeiten können in den Terminbriefkasten eingeworfen werden. Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Abgabe von Abschlussarbeiten“.

Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen schönen Jahreswechsel.

Abschlussfeier Lehramt Master

 

Masterabschluss

Wir, das ZLB, gratulieren allen Absolvent*innen der Lehramtsstudiengänge (M. Ed.) herzlich zu Ihrem Studienabschluss und möchten Sie gerne zur Abschlussfeier am 31. Oktober 2025 einladen.

Die Abschlussfeier mit persönlicher Ehrung und einem musikalischen Rahmenprogramm findet ab 16:00 Uhr (Einlass 15:30 Uhr) im alten Audimax, Hörsaalzentrum S04, Segerothstraße am Campus Essen statt.

Eine Anmeldung ist bis einschließlich 22. Oktober 2025, 12:00 Uhr möglich. 

Wir wünschen Ihnen für den weiteren Verlauf der Prüfungen viel Erfolg und freuen uns, Sie bei der Abschlussfeier begrüßen zu dürfen.

Ihre

Dr. Andrea Geisler
Dilek Gürsoy-Posse
Britta Jacobs

 

Vorbereitungsdienst (Referendariat) Mai 2026

Wie können Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis in den Vorbereitungsdienst (Re­fe­ren­da­riat) starten?

In der letzten Änderung der "Ordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP)" am 23.04.2021 wurde §4 Abs. 3 eingefügt. Dieser besagt, dass Bewerberinnen und Bewerber auch ohne Vorlage eines Masterzeugnisses in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden können, wenn die nordrhein-westfälischen Universitäten gegenüber dem MSB und den Einstellungsbehörden in elektronischer Form bestätigen, dass die Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Wir übermitteln dazu ausschließlich Ihre Daten an das Ministerium – keine digitalen Zeugnisse!


Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, da Ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt wurde, bitten wir Sie eine Einverständniserklärung einzureichen. Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.

Senden Sie diese bitte – ausgefüllt und unterschrieben – als PDF-Datei eingescannt per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiter*in im Bereich Prüfungswesen. Nutzen Sie für die Einreichungen unbedingt ihre UDE-Mailadresse!

Die Daten werden für Ihren rechtzeitigen Start ins Referendariat an den folgenden drei Terminen an das Ministerium übermittelt:
 

•        wird noch bekannt gegeben

•        wird noch bekannt gegeben

•        wird noch bekannt gegeben

Die Einverständniserklärung, die Gutachten der Abschlussarbeit und alle weiteren Noten müssen bis zum 13. April 2026 im Prüfungswesen vorliegen. Sollten diese erst später vorliegen, garantieren wir nicht mehr für eine fristgerechte Übermittlung Ihrer Daten an das Ministerium. Gerne dürfen Sie die Einverständniserklärung schon früher (sobald Ihr ZFSL feststeht) und auch schon vor Abgabe der Masterarbeit einreichen.

Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.
Das Abschlusszeugnis wird Ihnen dann sobald wie möglich ausgestellt. Die Pflicht zur Vorlage der Masterzeugnisse nach der erfolgten Einstellung verbleibt weiterhin bei den Bewerberinnen und Bewerbern.


Landeskirche:

Alle Studierenden, die eine Einverständniserklärung für die Übermittlung an das Ministerium eingereicht haben, melden wir im Oktober auch automatisch an die Landeskirche.

Bistum:

Hier ist es ausreichend, wenn Sie ein Transcript of Records einreichen.

Vereidigung:

Zur Vereidigung muss weder das Zeugnis noch eine Bescheinigung über den Abschluss mitgebracht werden! Die digitale Übermittlung Ihrer Daten ist ausreichend.

 

Stand: 29.10.2025

Umschreibung in den Master

Die Umschreibung in den Masterstudiengang beantragen Sie im Bereich Einschreibung mit dem Formular „Antrag auf Änderung des Studiums“.

Reichen Sie dazu den ausgefüllten Antrag zur Umschreibung per Mail dem Studierendensekretariat ein lehramtsstudium@uni-due.de


Hinweis: Eine zusätzliche Bescheinigung vom Prüfungswesen ist im Bereich Lehramt hierfür nicht notwendig.​

Prüfungen - Informationen und Termine

 

Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:

Zusätzliche Informationen und Verfahrensregeln zu den Sport-Prüfungen finden Sie hier.

Hier geht es zum Vorlesungsverzeichnis und Raumplan des Sportinstituts.

 

Globale Anmeldephase

WS 2025/26

10. November bis 21. November 2025


SS 2026         

11. Mai bis 22. Mai 2026

Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe unter:

Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.

 

Probleme bei An- oder Abmeldungen

Ich kann mich nicht zu Prüfungen anmelden, was kann ich tun?

Wenden Sie sich bitte innerhalb des Online-Anmeldezeitraums per  E-Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an die Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.

Setzen Sie sich jedoch erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung und können keinen Beleg für scheinbar aufgetretene Probleme vorweisen, ist eine nachträgliche Anmeldung leider nicht mehr möglich.

Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt finden Sie in der jeweils geltenden Prüfungsordnung.

 

Innerhalb welcher Fristen kann ich mich von Prüfungen abmelden?

Eine Abmeldung von Prüfungsleistungen (Klausuren, fachpraktischen & mündlichen Prüfungen) ist bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich. Bitte beachten Sie die Daten in HISinOne. Eine nachträgliche Abmeldung ist nicht mehr möglich. Bei auftretenden Problemen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an mich per E-Mail.

 

Gibt es auch Prüfungsformen von denen ich mich nicht abmelden kann?

Bei Hausarbeiten, Portfolios, Essays und Referaten ist eine Abmeldung bis zum Ende der globalen Anmeldephase möglich. Bei Projektarbeiten ist eine Abmeldung bis zum Datum der Themenausgabe möglich.

 

 Was tue ich, wenn sich Prüfungen überschneiden?

Sie haben die Möglichkeit, über dieses Formular eine Überschneidung zu melden.

Teilprüfungen Praxissemester (MA)

Zum SoSe 2021 wurde das Verfahren zur Verbuchung der Teilprüfungen im Praxissemester umgestellt.

In HISinOne werden dazu drei Teilmodule abgebildet;

  • Teilmodul 1, (10 Cr): Zwei Prüfungen mit Studienprojekt, je 5 Cr.
  • Teilmodul 2, (2 Cr): Eine unbenotete Studienleistung ohne Studienprojekt, 2 Cr.
    (Grundschule: Zwei unbenotete Studienleistungen, je 1 Cr)
  • Teilmodul 3, (13 Cr): Prüfung Schulpraxis, 13 Cr, unbenotet.

Das Modul schließt erst dann erfolgreich, wenn alle Teilmodule mittels Verbuchung bestanden wurden.

Prüfungsanmeldungen: Während der Anmeldephase müssen Sie sich zu allen drei (GS: vier) Teilprüfungen anmelden.

Bitte beachten Sie, dass neben den beiden Teilprüfungen mit Studienprojekt auch die Teilprüfung (GS: Teilprüfungen) ohne Studienprojekt angemeldet werden müssen – unabhängig davon, welche Leistungen dafür in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind (z. B. Studienleistungen oder nur die Teilnahme am Begleitseminar).

Für Fragen zu den Teilprüfungen Praxissemester wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter des Faches.

Anerkennung von Leistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester

Das Anerkennungsverfahren

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das jeweilige Onlineformular, welches sowohl für Ihre Antragstellung als auch für die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung genutzt wird.

  • Der Schwarz umrandete Teil, wird dabei nur von Ihnen ausgefüllt.
  • Alles was Rot und Blau umrandet ist, wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt.
  • Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag – zusammen mit den dazugehörigen Nachweisen als Anhang – bitte per E-Mail an mich.
  • Neben der Nachweise sind auch entsprechende Auszüge aus dem Modulhandbuch beizufügen. Dieses finden Sie meist auf der Internetseite Ihrer jetzigen Universität.
  • Für Studierende die innerhalb des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen lediglich einen Schulform- und/oder Fachwechsel vornehmen möchten, treffen die o. g. Punkte nicht zu. Hier ist ein aktueller Notenspiegel aus dem HISinOne als Nachweis per Mail, zusammen mit dem Antrag, ausreichend.

Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per E-Mail inkl. Anlagen) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.​ 
 

Onlineformulare

 

Anleitung

Information zur Anrechnung des Berufsfeldpraktikums

Eine Anrechnung ist erst möglich, sofern folgende Nachweise erbracht werden können:

  • Nachweis über den Besuch der Lehrveranstaltung
  • Praktikumsbericht
  • Nachweis über das Praktikum

Im Ausland erbrachte Leistungen

(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in der Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A = Ausland eingetragen haben.)
 

Einstufung in zulassungsbeschränkte bzw. zulassungsfreie Studiengänge

Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen bzw. in zulassungsfreien Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.

Anträge, die nicht einer Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht. Allerdings gilt dies nur für das betreffende Fachsemester in welchem Sie aktuell eingeschrieben sind.

Gleichwertigkeitsprüfung

Interessenten für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption, die den ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Lehramts-Bachelor) nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, müssen nach der Einschreibung die Gleichwertigkeit des Lehramts-Bachelors durch die zuständigen Prüfungsausschüsse unserer Hochschule überprüfen lassen.

Informationen zum Lehramtsmaster

Formulare

Anmeldung und Regelungen zur Abschlussarbeit

Zulassungsvoraussetzungen Bachelorarbeit

  • Die Zulassung erfolgt mit insgesamt 120 erworbenen Credits und erfolgreich abgeschlossenen Praxismodul Orientierung
  • Die Schreibzeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 2 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelorarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.
  • WICHTIG: Eine Schreibzeitverlängerung wegen Krankheit ist nicht zulässig. 

Zulassungsvoraussetzungen Masterarbeit

  • Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer das Praxissemester erfolgreich absolviert hat. Darüber hinaus sind weitere 35 Credits erforderlich.
  • Die Schreibzeit beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 8 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Masterarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.
  • WICHTIG: Eine Schreibzeitverlängerung wegen Krankheit ist nicht zulässig. 

Antrag & Informationen auf Zuteilung einer Bachelor-/Masterarbeit

WICHTIG: Die PDF-Datei muss sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Dozenten elektronisch ausgefüllt werden und von Ihrem Dozenten per Mail zurück geschickt werden. Das Format der Datei darf nicht verändert werden. Andernfalls kann keine weitere Bearbeitung erfolgen. 

Bitte beachten Sie, dass der Prozess 2-3 Wochen dauern kann.

Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss können Sie die angemeldete Bachelor- bzw. Masterarbeit in HisInOne nachvollziehen - bitte ziehen Sie sich dazu ein aktuelles Transcript of Records mit allen Leistungen (neben dem Anmeldedatum sind dort die beiden Gutachter, das Datum der spätesten Abgabe sowie das Thema der Abschlussarbeit vermerkt).​

Krankheit - Prüfungsabmeldung mit Attest

Lesen Sie hier, was Sie bei einer Prüfungsabmeldung mit Attest veranlassen und beachten müssen.

Sie können gerne dieses Formular verwenden.

Für Prüfungen im Bereich Lehramt BA/MA Sport adressieren Sie Ihr originales Attest, mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Prüfung/en, in einem beschrifteten Umschlaentweder postalisch oder durch Einwurf in den Terminbriefkasten (am T02-Gebäude, Zugang Segerothstraße) an:

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Franziska Hennen
Universitätsstr. 2
45141 Essen

Eine Kopie des Attests lassen Sie bitte entsprechend Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer zukommen. 

BaföG-Bescheinigung für Studierende Lehramt Bachelor

Um Ihren Leistungsstand beim BaföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel aus HisinOne aus. Dieser wird ohne Unterschrift vom BaföG-Amt akzeptiert.

Falls ein abweichender Leistungsstand als üblicher Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.

BaföG-Regelung Lehramt Bachelor

Häufige Fragen

Wieso sind für mich Credits nicht ersichtlich, obwohl das Modul bereits abgeschlossen ist?

Bitte stellen Sie sicher, ob auch wirklich alle Leistungen (Studien- sowie Prüfungsleistungen) unter dem Modul verbucht sind. Falls ja, wenden Sie sich an den Bereich Prüfungswesen.

Wo finde ich weitere Informationen zum Fach Sport?

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Instituts für Sport- und Bewegungswissenschaften.

 

Zum Seitenanfang

 

Sprechzeiten

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Startseite.

Im Falle meiner Abwesenheit, wenden Sie sich bitte an meine Vertretung.

Front Office | V15 R00 G26

Unser Front Office ist Ihre persönliche Anlaufstelle für

  • die Abgabe von Original-Unterlagen
  • das Abholen von hinterlegten Dokumenten
  • das Einreichen von Abschluss-arbeiten
Montag:
13 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch bis Freitag:
9 Uhr bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie, dass im Front Office keinerlei Beratung stattfindet!

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account einsehen.
Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.

Sporteignungsprüfung

Aktuelle Informationen und Termine zur Eignungsprüfung entnehmen Sie bitte folgender Website:

Institut für Sport- und Bewegungswissenschaften/Eignungsprüfung