Universität Duisburg-Essen

Bereich Prüfungswesen

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Biologie - Lehramt Bachelor/Master

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Jana Manee Pramann

Kontakt
vCard

Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Raum
V15 R00 G03
Telefon
+49 201 183 2190
Telefax
+49 201 183 3171
E-Mail
jana.pramann@uni-due.de
Webseite
http://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/startseite.shtml

Funktionen

  • Mitarbeiter/in Campus Essen, Sachgebiet Prüfungswesen

AKTUELLES

 

Liebe Studierende,

hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Bereich Prüfungswesen:
 

Matrikelnummer - UDE-Mailadresse - Abschlusszeugnisse

Ihre Anfrage kann nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihre Matrikelnummer angeben und die Anfrage von Ihrer UDE-Mailadresse erfolgt!

Abschlusszeugnisse versenden wir in der Regel per Post – bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. Alternativ können Sie Ihre Abschlussdokumente jedoch auch gerne persönlich entgegennehmen.

 

Abschlussfeier Master Lehramt

Masterabschluss
​

Wir, das ZLB, gratulieren allen Absolvent*innen der Lehramtsstudiengänge (M. Ed.) herzlich zu Ihrem Studienabschluss und möchten Sie gerne zur Abschlussfeier am 31. Oktober 2025 einladen.

Die Abschlussfeier mit persönlicher Ehrung und einem musikalischen Rahmenprogramm findet ab 16:00 Uhr (Einlass 15:30 Uhr) im alten Audimax, Hörsaalzentrum S04, Segerothstraße am Campus Essen statt.

Eine Anmeldung ist bis einschließlich 22. Oktober 2025, 12:00 Uhr möglich. 

Wir wünschen Ihnen für den weiteren Verlauf der Prüfungen viel Erfolg und freuen uns, Sie bei der Abschlussfeier begrüßen zu dürfen.

Ihre

Dr. Andrea Geisler
Dilek Gürsoy-Posse
Britta Jacobs

 

Vorbereitungsdienst (Referendariat) zum Mai 2026

Wie können Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis in den Vorbereitungsdienst (Re­fe­ren­da­riat) starten?

In der letzten Änderung der "Ordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP)" am 23.04.2021 wurde § 4 Abs. 3 eingefügt. Dieser besagt, dass Bewerberinnen und Bewerber auch ohne Vorlage eines Masterzeugnisses in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden können, wenn die nordrhein-westfälischen Universitäten gegenüber dem MSB und den Einstellungsbehörden in elektronischer Form bestätigen, dass die Masterprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Wir übermitteln dazu ausschließlich Ihre Daten an das Ministerium – jedoch keine digitalen Zeugnisse!


Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, da Ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt wurde, bitten wir Sie eine Einverständniserklärung einzureichen.

Senden Sie diese bitte – ausgefüllt und unterschrieben – als PDF-Datei eingescannt per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiter*in im Bereich Prüfungswesen. Nutzen Sie für die Einreichungen unbedingt ihre UDE-Mailadresse!

Alternativ können Sie die Einverständniserklärung auch ausgedruckt und unterschrieben an den Bereich Prüfungswesen einsenden oder in der Sprechstunde abgeben. 

Die Daten werden für Ihren rechtzeitigen Start ins Referendariat an den folgenden drei Terminen an das Ministerium übermittelt:
 

•        30. September 2025

•          9. Oktober 2025

•        15. Oktober 2025 (Nachreichtermin)


Die Einverständniserklärung muss dem Bereich Prüfungswesen bis spätestens 13. April 2026 vorliegen, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Daten rechtzeitig dem Ministerium für Schule und Bildung übermittelt werden. Gerne dürfen Sie die Einverständniserklärung schon früher (sobald Ihr ZFSL feststeht) und auch schon vor Abgabe der Masterarbeit einreichen.

Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.

Das Abschlusszeugnis wird Ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt. Die Pflicht zur Vorlage der Masterzeugnisse nach der erfolgten Einstellung verbleibt weiterhin bei den Bewerberinnen und Bewerbern.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder den Erhalt der Einverständniserklärung noch die Übermittlung der Daten an das Ministerium für alle Studenten einzeln bestätigen können. Mit Einreichung der Einverständniserklärung läuft alles automatisch ab. An den drei Übermittlungstagen hängen wir jeweils um 12 Uhr die Matrikelnummern der übermittelten Absolventen in unserem Schaukasten neben Raum G16 aus.


Landeskirche:

Alle Studierenden, die eine Einverständniserklärung für die Übermittlung an das Ministerium eingereicht haben, melden wir im Oktober auch automatisch an die Landeskirche.

Bistum:

Hier ist es ausreichend, wenn Sie ein Transcript of Records einreichen.

Vereidigung:

Zur Vereidigung muss weder das Zeugnis noch eine Bescheinigung über den Abschluss mitgebracht werden! Die digitale Übermittlung Ihrer Daten ist ausreichend.

Stand: 04.11.2025

 

Teilprüfungen Praxissemester

Zum SoSe 2021 wurde das Verfahren zur Verbuchung der Teilprüfungen im Praxissemester umgestellt.

In HISinOne werden dazu drei Teilmodule abgebildet:

  • Teilmodul 1, (10 Cr): Zwei Prüfungen mit Studienprojekt, je 5 Cr.
  • Teilmodul 2, (2 Cr): Eine unbenotete Studienleistung ohne Studienprojekt, 2 Cr.
    (Grundschule: Zwei unbenotete Studienleistungen, je 1 Cr)
  • Teilmodul 3, (13 Cr): Prüfung Schulpraxis, 13 Cr, unbenotet.

Das Modul schließt erst dann erfolgreich, wenn alle Teilmodule mittels Verbuchung bestanden wurden.

Prüfungsanmeldungen: Während der Anmeldephase müssen Sie sich zu allen drei (GS: vier) Teilprüfungen anmelden.

Bitte beachten Sie, dass neben den beiden Teilprüfungen mit Studienprojekt auch die Teilprüfung (GS: Teilprüfungen) ohne Studienprojekt angemeldet werden müssen – unabhängig davon, welche Leistungen dafür in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind (z. B. Studienleistungen oder nur die Teilnahme am Begleitseminar).

Für Fragen zu den Teilprüfungen Praxissemester wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter des Faches.
 

 Abgabe von Abschlussarbeiten

Liebe Studierende,

die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung.

Was Sie dabei beachten müssen, wo und in welcher Form die Abschlussarbeit abgegeben werden muss, lesen Sie bitte hier!

Umschreibung in den Master

Die Umschreibung in den Masterstudiengang beantragen Sie im Bereich Einschreibung mit dem Formular „Antrag auf Änderung des Studiums“.

Reichen Sie dazu den ausgefüllten Antrag zur Umschreibung per Mail dem Studierendensekretariat ein lehramtsstudium@uni-due.de


Hinweis: Eine zusätzliche Bescheinigung vom Prüfungswesen ist im Bereich Lehramt hierfür nicht notwendig.
 

Terminbriefkästen an der Universität Duisburg-Essen

Liebe Studierende,

für den fristgerechten Einwurf von Bachelor- / Masterarbeiten und sonstiger termingebundener Poststücke wurden an beiden Campi an geänderten Standorten neue Terminbriefkästen installiert.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

Weitere aktuelle Hinweise

Für den Bereich Prüfungswesen finden Sie auch hier weiterführende aktuelle Informationen.

 

Prüfungen (Termine / Informationen)


GLOBALE  ANMELDEPHASE

 

Wintersemester 2025/26          

10. November bis 21. November 2025


Sommersemester 2026         

11. Mai bis 22. Mai 2026
 

Online-Anmeldungen in HISinOne

Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:

  • Campusmanagement Uni Duisburg-Essen

Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe unter:

  • Campusmanagement Uni Duisburg-Essen – Lehramt Bachelor / Master

Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.

Probleme bei An- oder Abmeldungen

Haben Sie Probleme bei der Online-Anmeldung, so wenden Sie sich bitte innerhalb des Online-Anmeldezeitraums per E-Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an die Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.

Setzen Sie sich jedoch erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung und können keinen Beleg für scheinbar aufgetretene Probleme vorweisen, ist eine nachträgliche Anmeldung leider nicht mehr möglich.

Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt finden Sie in der jeweils geltenden Prüfungsordnung.

Anerkennung von Leistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester

 Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das jeweilige Onlineformular, welches sowohl für Ihre Antragstellung als auch für die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung und Einstufung genutzt wird.
 

Das Anerkennungsverfahren

  • Der Antrag ist vollständig von Ihnen auszufüllen.
  • Der Schwarz umrandete Teil, wird dabei nur von Ihnen ausgefüllt.
  • Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag – zusammen mit den dazugehörigen Nachweisen als Anhang – bitte per E-Mail an mich. (Klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“).
  • Da die beantragten Leistungen ausschließlich inhaltlich geprüft werden, ist es wichtig, dass neben der Nachweise auch entsprechende Auszüge aus dem Modulhandbuch beigefügt werden. Dieses finden Sie meist auf der Internetseite Ihrer jetzigen Universität.
  • Alles was Rot und Blau umrandet ist, wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt.
  • Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihre zugehörigen Nachweise als Kopien unterschrieben und gesiegelt (bitte keine originalen Zeugnisse etc.) an mich.
    Bitte nutzen Sie dazu das Anschreiben zum Onlineantrag.
  • Für Studierende die innerhalb des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen lediglich einen Schulform- und/oder Fachwechsel vornehmen möchten, treffen die o. g. Punkte nicht zu. Hier ist ein aktueller Notenspiegel aus dem HISinOne als Nachweis per Mail, zusammen mit dem Antrag, ausreichend.

Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per E-Mail inkl. Anlagen + postalisch übermittelte Nachweise) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.​ 

Alternativ können Sie Ihre Original-Zeugnisse auch in der Sprechstunde bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorlegen!

 

Onlineformulare

​► LA Bachelor Biologie

► LA Master Biologie

► LA Bachelor Biologie Sonderpädagogik

 

Zur Anerkennung notwendige Unterlagen

► Übersicht der zur Anerkennung benötigten Unterlagen

Anleitung

► So füllen Sie das Formular richtig aus!
 

Einstufung in ein höheres Fachsemester

Einstufung in zulassungsbeschränkte bzw. zulassungsfreie Studiengänge:

Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen bzw. in zulassungsfreien Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.

Anträge, die nicht einer Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht. Allerdings gilt dies nur für das betreffende Fachsemester in welchem Sie aktuell eingeschrieben sind.

 

Ausbildungen / berufliche Tätigkeiten 

Leider können Ausbildungen und berufliche Tätigkeiten grundsätzlich nicht als das Berufsfeldpraktikum in der Biologie angerechnet werden. 

Weiterführende Informationen zum außerschulischen Berufsfeldpraktikum (aBFP) finden Sie auf der Homepage der Biologiedidaktik.

Zur individuellen Klärung, ob eine Anrechnung möglich ist, wenden Sie sich bitte per Mail an: christine.florian@uni-due.de.

 

Im Ausland erbrachte Leistungen

► Anlage für Im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem. HStatG

(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in der Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A = Ausland eingetragen haben.)

 

Gleichwertigkeitsprüfung

Interessenten für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption, die den ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Lehramts-Bachelor) nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, müssen nach der Einschreibung die Gleichwertigkeit des Lehramts-Bachelors durch die zuständigen Prüfungsausschüsse unserer Hochschule überprüfen lassen.

Für die Gleichwertigkeitsprüfung verwenden Sie bitte nachfolgende Formulare:

Mit Lehramt-Abschluss

  • Antrag auf Prüfung des extern erworbenen Lehramts-Bachelorabschlusses nach erfolgter Einschreibung in den Lehramts-Master (M.Ed.) für das Fach Biologie

Ohne Lehramt-Abschluss

  • Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung für den Zugang zum Lehramts-Master (M.Ed.) für das Fach Biologie

 

Weiterführende Hinweise zur Gleichwertigkeitsprüfung

  • Informationen zum Lehramtsmaster

 

Ergänzungsprüfung

Im Fach Biologie im Bachelor-/Masterstudiengang mit Lehramtsoption ist eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn eine Klausur in der letzten (dritten!) Wiederholung nicht bestanden wurde. Diese kann nur einmalig durchgeführt werden und wird nur mit bestanden (4,0) oder nicht bestanden (5,0) abgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag zur Fristwahrung spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses im Bereich Prüfungswesen vorliegen muss (Ausschlussfrist).

  • Antrag auf mündliche Ergänzungsprüfung

 

4,0er-Bescheinigung

Die vorläufige Bestanden-Bescheinigung (sog. 4,0-Bescheinigung) kann zum Übergang bis zur endgültig feststehenden Note für den Wechsel vom Bachelor- zum Masterstudiengang eingereicht werden – das gilt jedoch nur dann, wenn es sich dabei um die allerletzte Prüfung handelt. In den meisten Fällen ist dies in der Regel die Bachelorarbeit. Entsprechend muss dazu jeweils eine Bescheinigung von beiden Gutachtern vorliegen.

Hinweis: Diese Bescheinigung kann nicht für einen vorläufigen Masterabschluss berücksichtigt werden.

  • ​Vorlage 4,0-Bescheinigung

 

Krank und prüfungsunfähig – abmelden mit Attest

Ein Rücktritt von Prüfungen ist bei Erkrankung durch Einreichen eines Attestes grundsätzlich auch nach der offiziellen Rücktrittsfrist noch möglich. Doch dafür gelten bestimmte Vorgaben.

Lesen Sie hier, was Sie bei einer Prüfungsabmeldung mit Attest veranlassen und beachten müssen.

Hinweis: Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!

Ihr Attest muss im Original mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en eingereicht werden – in einem beschrifteten Umschlag entweder postalisch oder durch Einwurf in den Terminbriefkasten (am T02-Gebäude, Zugang Segerothstraße) und adressiert an:

Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Jana Pramann
Universitätsstr. 2
45141 Essen

 

Anmeldung und Regelungen zur Bachelor-/Masterarbeit

Damit Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung Ihres jeweiligen Studienganges.

Alle Fachprüfungsordnungen sowie deren Änderungsordnungen und die Gemeinsamen Prüfungsordnungen etc. finden Sie hier.

NEU: Sobald Sie die Voraussetzungen erfüllt haben, erzeugt sich in Ihrem Notenspiegel das Signalkonto „Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit sind erfüllt“.

 

Zulassungsvoraussetzungen Bachelor-/Masterarbeit

  • Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt mit insgesamt 120 erworbenen Credits und erfolgreich abgeschlossenen Praxismodul Orientierung.
     
  • Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer das Praxissemester erfolgreich absolviert hat. Darüber hinaus sind weitere 35 Credits erforderlich.

 

Anmeldung einer Abschlussarbeit

  • Informationen zur Anmeldung einer Abschlussarbeit
     
  • Zuteilungsantrag

 

WICHTIG: Die PDF-Datei muss sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Dozenten elektronisch ausgefüllt werden. Ihr Dozent leitet den Antrag dann an den Prüfungsausschuss zur Genehmigung weiter.

Das Format der Datei darf nicht verändert werden. Andernfalls kann keine weitere Bearbeitung erfolgen. 

Bitte beachten Sie, dass der Prozess, bis der Antrag am Ende wieder vom Prüfungswesen bearbeitet wird, ca. 2-3 Wochen dauern kann.

Sollten Sie in der Anmeldephase vorgezogene Masterleistungen anmelden wollen, muss der Antrag vor Beginn der Anmeldephase vorliegen.

 

Verlängerung der Schreibzeit

  • Bachelorarbeit: Die Schreibzeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 2 Wochen verlängern. Der Verlängerungsantrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelorarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.
     
  • Masterarbeit: Die Schreibzeit beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 8 Wochen verlängern. Der Verlängerungsantrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Masterarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

Wichtig zu beachten: Eine Schreibzeitverlängerung wegen Krankheit ist nicht zulässig!

 

Vorziehen von Masterleistungen

Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung (in Kraft getreten zum Sommersemester 2018) legt dabei folgendes fest:

  • Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können.
  • Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden.

Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnis vorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.

 

Vorziehbare Leistungen

Es steht den Fakultäten frei, jeweils eine Positivliste mit Masterveranstaltungen zu beschließen, die vorgezogen werden können. Dabei ist das Praxissemester in den Lehramtsstudiengängen in jedem Fall von der Regelung ausgenommen.

Aus dem Master können für das Fach Biologie folgende Leistungen im Bachelor vorgezogen werden.

 

Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Die Regelungen dazu sind im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage auf Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang. [Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen.]

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung wie aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen werden nach Einschreibung in den Master nacherfasst. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

 

BaföG-Eignungsbescheinigung

Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel (Transcript of Records) über HISinOne aus. Dieser Nachweis wird vom BAföG-Amt auch ohne Unterschrift akzeptiert.

Falls ein abweichender Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.

BAföG-Regelung Lehramt Bachelor:

Häufige Fragen

Innerhalb welcher Fristen kann ich mich von Prüfungen abmelden?

Eine Abmeldung von Prüfungsleistungen ist bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich. Bitte beachten Sie die Daten in HISinOne. Eine nachträgliche Abmeldung ist nicht mehr möglich. Bei auftretenden Problemen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an mich per E-Mail.

Gibt es auch Prüfungsformen von denen ich mich nicht abmelden kann?

Sie können sich grundsätzlich von allen angemeldeten Prüfungsformen – mit Ausnahme von Hausarbeiten, Portfolios, Essays und Referate – innerhalb der vorgegebenen Fristen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin abmelden. Bitte beachten Sie die Daten in HISinOne. Eine nachträgliche Abmeldung ist nicht mehr möglich. Bei auftretenden Problemen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an mich per E-Mail.

Wie kann ich meine Abschlussarbeit einreichen?

Sie können Ihre Abschlussarbeit in gedruckter Form – sicher verpackt in einem Umschlag – entweder per Post zusenden oder rund um die Uhr in den Terminbriefkasten (Gebäude T02, Zugang Segerothstraße) einwerfen.

Was tue ich, wenn sich Prüfungen überschneiden?

Sie haben die Möglichkeit, über dieses Formular eine Überschneidung zu melden.

Was kann ich tun, wenn eine Prüfungsleistung noch nicht in HISinOne verbucht ist?

Bitte wenden Sie sich an die Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.

Was tue ich, wenn ich für eine Klausur angemeldet, aber krank bin?

Bitte schauen Sie hier unter Erläuterungen zur Einreichung von Attesten.

Wieso sind für mich Credits nicht ersichtlich, obwohl das Modul bereits abgeschlossen ist?

Bitte stellen Sie sicher, ob auch wirklich alle Leistungen (Studien- sowie Prüfungsleistungen) unter dem Modul verbucht sind. Falls ja, wenden Sie sich an den Bereich Prüfungswesen.

Wo finde ich weitere Informationen zum Fach Biologie?

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Fakultät für Biologie.

 

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Sprechzeiten

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Startseite.

Im Falle meiner Abwesenheit, wenden Sie sich bitte an meine Vertretung.

Front Office | V15 R00 G26

Unser Front Office ist Ihre persönliche Anlaufstelle für

  • die Abgabe von Original-Unterlagen
  • das Abholen von hinterlegten Dokumenten
  • das Einreichen von Abschluss-arbeiten
Montag:
13 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch bis Freitag:
9 Uhr bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie, dass im Front Office keinerlei Beratung stattfindet!

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account einsehen.
Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.

 

Links und Downloads


LINKS

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DOWNLOADS

  • Antrag zur Umschreibung in den Master
     
  • Antrag zur Verlängerung der Schreibzeit
     
  • Prüfung des Antrags auf Einschreibung bei endgültig nicht bestandener Prüfung im vorherigen Studium

Gleichwertigkeitsprüfung
  • Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung bei extern erbrachtem Lehramt Bachelor Studium / Biologie
     
  • Antrag auf Gleichwertig ohne vorangegangenes Lehramt Bachelor Studium / Biologie
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  • Letzte Änderung: 04.11.2025
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