Master Modern East Asian Studies
Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten
47057 Duisburg
Funktionen
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Mitarbeiter/-in im, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Hinweise zu Fragen und Anmerkungen
Bereits eingeschriebene Studierende richten bitte ihre Fragen unter Angabe der Matrikelnummer über ihre aktuelle UDE-E-Mail-Adresse. Andernfalls kann eine Bearbeitung der E-Mail leider nicht gewährleistet werden.
Bei manueller Noteneintragung (z.B. Notenänderung nach Klausureinsicht, verbuchen der Haus-/Seminar- oder Abschlussarbeit) bekommen Sie KEINE Bestätigungsmail!
Stand: 08.05.2026 Anmeldephase Sommersemester 2026
Die Globale Anmeldephase findet im Sommersemester 2026
In diesem Zeitfenster können Sie sich wie gewohnt über das Campusmanagementsystem zu ihren Prüfungen anmelden.
Unter folgendem Link finden Sie die aktuellsten Informationen (Prüfungsanmeldung, Prüfungspläne ect.) für das SoSe 2026 der MSM:
https://www.msm.uni-due.de/news
Terminplan
Liebe Studierende,
informieren Sie sich bitte vor jeder Prüfung, ob Änderungen (Datum, Raum und Zeit) vorgenommen wurden.
Legende zum Terminplan
Die Prüfungsanmeldungen finden ab sofort über das neue Online-Portal HISinOne statt.
Nach Ablauf der Anmeldefrist kann keine Prüfungsanmeldung mehr vorgenommen werden!
Terminpläne für das Sommersemester 2026
Link zum Terminplan Sommersemester 2026
Stand: 08.05.2026
Terminpläne für das Wintersemester 2026/27
Link zum Terminplan Wintersemester 2026/27
Stand:
Probleme bei der An- oder Abmeldung
Sollten bei der An- oder Abmeldung Schwierigkeiten auftreten, bitte umgehend, noch in der An- bzw. Abmeldefrist bei der zuständigen Sachbearbeiterin für Ihren Studiengang melden. Die Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
Rektoratsbeschluss - Vorziehen von Masterprüfungen
Liebe Studierende,
das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.
Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können
und
- es können maximal 30 Mastercredits vorab erworben werden
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.
Der Bereich Prüfungswesen
Erläuterung zur Einreichung von Attesten
Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Antragsformular für die Anerkennung von Prüfungsleistungen
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.
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Der Antrag ist vollständig auszufüllen,
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alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden,
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Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeiterin. (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“)
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alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt,
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Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihr beglaubigtes Transcript of Records (unterschrieben und gesiegelt) an die zuständige Sachbearbeiterin.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermitteltes Transcript of Records) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Bitte schicken Sie mir zu Ihren Unterlagen das Anschreiben, welches Sie unter folgendem Link finden: Anschreiben zum Onlineantrag
Bedienungsanleitung Deutsch
Instruction sheet English
Link zum Onlineformular Master PO 19: 86-OA2-19 Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben:
Anlage für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem. HStatG
Please only fill out the attachment if you entered the letter “A” in the column “wo abgelegt/where the examination was held” of the document “Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen” (application for recognition of course achievements and examinations):
Attachment for examination taken abroad, according to HStatG
Anmeldung zur Master-Arbeit
Informationen zur Anmeldung von Abschlussarbeiten
Voraussetzungen
Zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit müssen Sie festgelegte Voraussetzungen erfüllen, die Sie der gültigen Prüfungsordnung Ihres Studiengangs entnehmen. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erscheint in Ihrer Leistungsübersicht ein Signalkonto mit dem Hinweis "Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit/Masterarbeit sind erfüllt" als BE (bestanden).
Anmeldeverfahren
Bitte drucken Sie sich selbstständig einen Notenspiegel (auf dem der Hinweis "Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit/Masterarbeit sind erfüllt" BE (bestanden) steht) aus HISinOne (Notenspiegel mit allen Leistungen) aus und gehen damit zum/zur Erstprüfenden
Der/die Erstprüfende füllt das Formular zur Anmeldung der Abschlussarbeit elektronisch aus, trägt das Datum der Themenvergabe ein und sendet es per Email an die zuständige Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.
Der Bereich Prüfungswesen errechnet den Abgabetermin der Abschlussarbeit (maßgeblich ist das Datum der Themenvergabe) und sendet per Email eine Mitteilung über den Abgabetermin der Arbeit an den Hochschul-Account des/der Studierenden
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit entnehmen Sie der gültigen Prüfungsordnung für Ihren Studiengang und beginnt ab dem Datum der Themenvergabe (das Datum wird vom Erstprüfenden in das Formular eingetragen).
Abgabe
Hier finden Sie alle Informationen zur Einreichung von Abschlussarbeiten des Bereichs Prüfungswesen: https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/allginformationen.php
Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten: https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/startseite.shtml
Externe Abschlussarbeit/Externe Gutachter
Möchten Sie Ihre Abschlussarbeit an einer Einrichtung außerhalb der Hochschule schreiben, bedarf es der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Die Prüfungsausschussvorsitzenden der Soziologie finden Sie in den Studiengängen unter folgendem Link:
https://www.uni-due.de/soziologie/index.php#studiengang
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nur im Einzelfall auf begründeten Antrag möglich. Dafür müssen Sie den Antrag ausfüllen und ihn zusammen mit den Nachweisen, die Ihre Begründung belegen, an den Prüfungsausschuss für Ihren Studiengang senden. Die Prüfungsausschussvorsitzenden der Soziologie finden Sie in den Studiengängen unter folgendem Link:
https://www.uni-due.de/soziologie/index.php#studiengang
Wenn der Antrag genehmigt wurde, reichen Sie ihn bitte im Bereich Prüfungswesen ein. Die Frist zur Beantragung einer Verlängerung entnehmen Sie Ihrer gültigen Prüfungsordnung.
Den Antrag finden Sie hier: Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Verbuchung der Note
Sobald die Gutachten des Erst- und Zweitprüfenden im Prüfungswesen vorliegen, wird Ihnen die Gesamtnote Ihrer Abschlussarbeit in HISinOne angezeigt.
Abschlusszeugnis
Das Abschlusszeugnis wird automatisch, ohne eine weitere Beantragung erstellt.
Sobald Ihre Unterlagen zur Abholung vorliegen, werden Sie per Email informiert.