Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften - Lehramt Bachelor/Master

Dezernat Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Raum
V15 R00 G13

Funktionen

  • Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)

Erreichbarkeit und Sprechzeiten

Die Sprechzeiten der Sachbearbeitung sowie des Front Office finden Sie auf der Startseite des Prüfungswesens.

Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!

Globale Anmeldephase für Prüfungen

Wintersemester

10.11.2025 bis 21.11. 2025

Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinOne System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“ 
eventuelle weitere wichtige Informationen.

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung unter dem Punkt "Informationen zu Prüfungen".

Sommersemester

11.05.2026 – 22.05.2026

Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinOne System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“ 
eventuelle weitere wichtige Informationen.


Bitte beachten Sie die Regelungen zur Prüfungsan- und abmeldung unter dem Punkt "Informationen zu Prüfungen".

Informationen zu Prüfungen

Anmeldung von Prüfungen

Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm

Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.

Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums per Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Wenn Sie sich erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung setzen, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich.

Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.

Abmeldung von Prüfungen

Die folgenden Regelungen gelten für die Fakultät Geisteswissenschaften.

Klausuren: Klausuren sind bis 7 Tage vor der Prüfung über das HisInOne abmeldbar.

Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht ausreichend!

 

Mündliche Prüfungen: Mündliche Prüfungen sind bis 7 Tage vor der Prüfung bzw. bei einem mehrtägigem Prüfungskorridor bis 7 Tage vor dem ersten Tag des Prüfungskorridors über das HisInOne abmeldbar.

Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht ausreichend!

 

Hausarbeiten, Essays, Portfolios, Projektberichte und Referate: Diese Prüfungsformen sind grundsätzlich nicht über das HisInOne abmeldbar. Die genauen Regelungen können Sie dem folgenden Infoschreiben entnehmen:

Infoschreiben

 

Nachträgliche Abmeldungen sind nicht möglich. Bei Schwierigkeiten melden Sie sich bitte innerhalb des Abmeldezeitraums per Mail bei Ihrer Sachbearbeitung. Geben Sie immer Ihre Matrikelnummer und den genauen Namen der Prüfung/ den Prüfungscode und das Modul an.

Bei Abmeldungen über das HisInOne bekommen Sie bei erfolgreicher Abmeldung immer eine automatische Bestätigungsmail. Bitte achten Sie hierauf.

Einreichung von Attesten

Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.

 

Sollten Sie sich für den Postweg entscheiden, senden Sie Ihre Krankmeldung bitte an:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Christiane Geise-Fronzek
Universitätsstr. 2
45141 Essen

Abschlussarbeiten

Anmeldung zur Bachelor-/Masterarbeit

Antrag auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit 

Information Anmeldung Abschlussarbeiten

Formular

WICHTIG:

Die PDF-Datei muss sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Dozenten elektronisch ausgefüllt werden und mir von Ihrem Dozenten per Mail zurück geschickt werden. Das Format der Datei darf nicht verändert werden. Andernfalls kann keine weitere Bearbeitung erfolgen. 

Bitte beachten Sie, dass der Prozess 2-3 Wochen dauern kann.

Sollten Sie in der Anmeldephase vorgezogene Masterleistungen anmelden wollen, muss der Antrag vor Beginn der Anmeldephase vorliegen.

 

Verlängerung der Schreibzeit

Bachelorarbeit:

  • Die Schreibzeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 2 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelorarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

Masterarbeit:

  • Die Schreibzeit beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 8 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Masterarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

Eine Schreibzeitverlängerung wegen Krankheit ist nicht zulässig. 

Formular Verlängerung

Abgabe von Abschlussarbeiten

Liebe Studierende,

die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (USB-Stick oder CD).

 

Bitte beachten: Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.

Abschlussarbeiten können Sie auf dem Postweg schicken oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten einwerfen:

Standort Campus Essen     
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, z. Hd. der zuständigen Sachbearbeitung 

Standort Campus Duisburg
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, Zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten - Frau Güclü:  sema.gueclue@uni-due.de

Regelungen zur Masterarbeit

Begleitmodul zur Masterarbeit

Für die Teilnahme an den wirtschaftswissenschaftlichen Begleitveranstaltungen des fächerübergreifenden Begleitmoduls zur Masterarbeit ("Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln") in der großen und kleinen beruflichen Fachrichtung ist vom jeweiligen Dozenten eine Bescheinigung auszustellen. Diese – von Ihrem zuständigen Dozenten ausgefüllt und unterschrieben – reichen Sie bitte dem Prüfungsamt zur Verbuchung ein. Die entsprechende Bescheinigung können Sie hier downloaden. 

Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Infoschreiben Vorbereitungsdienst 

Infoschreiben

Einverständniserklärung

Einverständniserklärung Mai 2026

Vorziehen von Masterleistungen / Umschreibung in den Master

Regelungen

Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung – seit dem Sommersemester 2018 in Kraft – legt folgendes fest:

Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können. Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden und es steht den Fakultäten frei, jeweils eine Positivliste mit Masterveranstaltungen zu beschließen, die vorgezogen werden können. Dabei ist das Praxissemester in den Lehramtsstudiengängen in jedem Fall von der Regelung ausgenommen.

Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnis vorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.

Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen

Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Die Regelungen dazu sind im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.

Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage auf Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang. [Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen.]

Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung wie aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen werden nach Einschreibung in den Master nacherfasst. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.

Bachelorstudierende, die von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen und Masterleistungen vorzeihen, dürfen nicht besser gestellt werden als diejenigen Studierenden, die dieselbe Masterleistung erst nach Einschreibung erbringen. Dies gebietet der verfassungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit.

Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.

Umschreibung in den Master

Die Umschreibung in Masterstudiengänge ist im Bereich Einschreibung zu beantragen.

Das entsprechende Formular finden Sie hier:

https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/umschreibungsantrag.pdf

Ein Formular vom Prüfungswesen ist im Bereich Lehramt hierfür nicht notwendig.

https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_einschreibung.php

 

Anerkennungen und Einstufungen

Anerkennungsantrag / Einstufungsantrag

  1. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemesterbis eingegangen sein.
  2. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemestereingegangen sein.
     
  3. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester vorgesehen sind, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht (jedoch nur für das betreffende Fachsemester).

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte
ausschließlich das obige Online-Formular, welches für Ihre
Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.

  • Der Antrag ist vollständig auszufüllen,
  • alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden,
  • anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag – sowie die
    zugehörigen Nachweise als
      Anhänge – bitte per Email an Ihre
    Sachbearbeiterin (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts
    auf „Weiterleitung der Mail an….“).
  • alle Bereiche, die rot und blau umrandet sind, werden vom
    Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt.
  • Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihr beglaubigtes
    Transcript of Records
    (unterschrieben und gesiegelt) an die
    zuständige Sachbearbeiterin.

Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per E-Mail inkl. Anlagen
und postalisch übermitteltes Transcript of Records) vollständig und
fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen
, kann Ihr Antrag
bearbeitet werden.  - Alternativ können Sie Ihre Original-Zeugnisse auch in der Sprechstunde bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorlegen!  
 

Anleitung


Gleichwertigkeitsprüfung

Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung im Bereich Lehramt Bachelor entnehmen Sie bitte unten stehender Internetseite. Entsprechende Formulare hierzu finden Sie bereits oben rechts auf dieser Seite in dem Kasten "Links".

Infos zu Gleichwertigkeitsprüfung

BAföG-Eignungsbescheinigung

BAföG-Eignungsbescheinigung

Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel aus HisinOne aus. Dieser wird ohne Unterschrift vom BAföG-Amt akzeptiert.

Falls ein abweichender Leistungsstand als üblicher Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.

BAfög-Regelung Lehramt Bachelor


Bafög Lehramt

 

Sprechzeiten

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Startseite

Im Falle meiner Abwesenheit, wenden Sie sich bitte an meine Vertretung oder Vertretung.

 

Prüfungsergebnisse

Ihre Prüfungsergebnisse können Sie in Ihrem QIS-Online-Account
jederzeit einsehen.

Nähere Informationen zu QIS finden Sie hier: QIS.