FAQ zum Thema Einschreibung - Einschreibungsfristen

Wann kann ich mich für einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben?

Bei zulassungsfreien Studiengängen kann die Einschreibung direkt, also ohne vorherige Bewerbung, während der entsprechenden Einschreibungsfristen erfolgen.

Detaillierte Informationen zur Einschreibung finden Sie hier: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/einschreibung.shtml

Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einschreibung nicht mehr möglich.
Ausnahmen: Die Einschreibung in Promotionsstudiengänge und für das Praktisches Jahr im Studiengang Medizin (ab 7. Klinisches) ist bis Semesterende, für Masterstudiengänge bis Vorlesungsende möglich.

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Wann kann ich mich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben für den ich bereits zugelassen bin?

Die Frist für die Annahme des Studienplatzangebots sowie Hinweise zum Einschreibungsverfahren entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid, der Ihnen online im Bewerberportal der Hochschule bereitgestellt wird. Die genannte Frist ist in jedem Fall einzuhalten. Ansonsten verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.

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NC-Werte

Die NC-Werte der letzten Semester können Sie auf folgender Seite einsehen:

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