FAQ zum Thema Studienangebot

Wie viele Studiengänge kann ich studieren?

Sie studieren in der Regel einen Studiengang.
Es ist jedoch möglich einen zweiten Studiengang an der UDE oder an einer anderen Hochschule zu studieren, wenn mindestens einer der beiden Studiengänge zulassungsfrei ist.

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Wo finde ich Informationen zum Lehramtsstudium?

Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie hier.

An der Universität Duisburg-Essen gibt es ein eigenes „Lehramtswiki“ mit weiteren wissenswerten Informationen zum Lehramt.

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Kann ich von einem Vollzeit- in ein Teilzeitstudium oder von einem Teilzeit- in ein Vollzeitstudium wechseln?

Ein Wechsel vom Vollzeit- in ein Teilzeitstudium oder vom Teilzeit- in ein Vollzeitstudium ist möglich. Bei einem Wechsel eines Vollzeit- in ein Teilzeitstudium wird der Antrag auf Änderung des Studiums (verlinken) benötigt. Wenn Sie von einem Zeitmodell auf das andere Zeitmodell wechseln möchten, reichen Sie bitte zusätzlich auch einen Einstufungsbescheid vom Prüfungsausschuss ein. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Studiengänge in Teilzeit angeboten werden. Unserem Studienangebot (Verlinkung https://www.uni-due.de/studienangebote/) können Sie entnehmen, welche Studiengänge in Teilzeit und Vollzeit angeboten werden.

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Für welche Studiengänge muss ich mich bewerben?

Eine Bewerbung für einen Studiengang bzw. ein Studienfach ist immer dann erforderlich, wenn der Studiengang bzw. das Studienfach zulassungsbeschränkt ist, also mit einem Numerus Clausus (NC) belegt ist. Die Bewerbungsfristen sind zu beachten. 

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Für welche Studiengänge kann ich mich ohne vorherige Bewerbung direkt einschreiben?

Wenn ein Studiengang zulassungsfrei ist (also kein Vergabeverfahren vorgesehen ist) und Sie eventuell vorhandene Einschreibungsvoraussetzungen, wie z.B. Sprachkenntnisse oder die Teilnahme an einer Eignungsprüfung erfüllen,  können Sie sich innerhalb der Fristen einschreiben.

Unter nachfolgendem Link können Sie die Einschreibung zum Studium online beantragen:

START DER ONLINE-IMMATRIKULATION

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Für welche Studiengänge/-fächer ist die Teilnahme an einer Eignungsprüfung erforderlich?

In allen Lehrämtern werden für die Lehramtsfächer Sport, Kunst und Musik (nur an der Folkwang Universität der Künste studierbar) eine Eignungsprüfung verlangt. Die Feststellung der besonderen Eignung ist die Voraussetzung zum Studium. Eine Einschreibung ohne den Nachweis der besonderen Eignung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie frühzeitig die Vorbereitungsmöglichkeiten und Voraussetzungen für die Eignungsprüfung:

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Für welche Studiengänge wird ein Vorpraktikum verlangt?

Bitte überprüfen Sie für Ihren Wunschstudiengang bzw. Ihre Wunschstudienfächer, ob ein Vorpraktikum gefordert ist, unter "Zugang zum Studium" auf den Seiten des Studienangebots A-Z .

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Für welche Studiengänge/-fächer sind Sprachkenntnisse erforderlich?

Bitte überprüfen Sie für Ihren Wunschstudiengang bzw. Ihre Wunschstudienfächer, welche Sprachkenntnisse gefordert sind, unter "Zugang zum Studium" auf den Seiten des Studienangebots A-Z.

Für das Lehramtsstudium müssen Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachgewiesen werden. Dies können Sie in der Regel mit dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) belegen. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie die zweite Fremdsprache spätestens bis zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst nachholen.

Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Gym/G) sind für die Fächer Englisch, Französisch, Geschichte, Spanisch, Katholische Religionslehre, Evangelische Religionslehre, Philosophie besondere Sprachkenntnisse (z.B. Latinum, Graecum, Hebraicum) erforderlich, die im Bachelorstudium nachgeholt werden können. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Für welche Studiengänge ist ein Auslandsaufenthalt während des Studiums verpflichtend?

Bitte überprüfen Sie auf den Seiten des Studienangebots (A-Z) oder in den Prüfungsordnungen der Studiengänge, ob ein Auslandsaufenthalt für Ihren Studiengang verpflichtend ist.

Wenn Sie im Lehramtsstudium eine moderne Fremdsprache studieren (Französisch, Spanisch, Englisch, Türkisch) ist ein 3-monatiger Auslandsaufenthalt während des Studiums Pflicht. Nähere Informationen finden Sie unter "Studienbegleitende Auslandsaufenthalte" auf den Informationsseiten der einzelnen Lehrämter.

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Was bedeutet Teilzeitstudium?

Studiengänge die in Teilzeit angeboten werden, können bis auf die doppelte Anzahl an Semestern zeitlich gestreckt werden. Das bedeutet, Sie haben pro Semester ca. die Hälfte des zeitlichen Aufwands mit einem Teilzeitstudium, im Vergleich zu einem Vollzeitstudium. Die Veranstaltungstermine können sich zeitlich über die gesamte Woche erstrecken, wie bei einem Vollzeitstudium. Es gibt keine gesonderten Veranstaltungstermine für Teilzeitstudierende.

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Welche Studiengänge kann ich berufsbegleitend oder als Fernstudium studieren?

Berufsbegleitende Studiengänge finden Sie hier (unten auf der Seite).

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NC-Werte

Die NC-Werte der letzten Semester können Sie auf folgender Seite einsehen:

NC-Verfahrensergebnisse

Anlaufstellen

Sie haben keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Dann können Ihnen verschiedenen Anlaufstellen weiterhelfen.

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Inklusionsportal

Informationsportal zum Studium mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankung.

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Erstsemesterportal

Ich bin neu an der UDE. Woran muss ich noch denken?

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Hier finden Sie Erklärungen Glossar

Was heißt eigentlich, „...“ ?

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