Teilzeitstudium

Studieren in Teilzeit

Das Hochschulgesetz enthält in §62a die Maßgabe, dass Hochschulen in NRW ihr Lehrangebot so organisieren sollen, dass ein Studium auch als Teilzeitstudium erfolgen kann.

Charakteristika des Teilzeitstudiums

  • Das Curriculum des identischen Vollzeitstudiengangs ist auf max. die doppelte Semesterzahl gestreckt (also statt 6 Semester beim Bachelorstudiengang max. 12 Semester in Teilzeitform)
  • Die Prüfungsordnung des Studienganges enthält zwei Studienpläne (Vollzeit- und Teilzeitstudium)
  • Beim Teilzeitstudium werden keine separaten Lehrveranstaltungen angeboten (z.B. in Abendform oder am Wochenende; dabei würde es sich um einen Teilzeitstudiengang handeln)
  • Studien- und Prüfungsleistungen sind identisch
  • Keine BAföG-Förderung aktuell möglich
  • Studierende entscheiden bei der Einschreibung, ob sie ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium wünschen
  • Der sozialversicherungsrechtliche Status der Studierenden im Teilzeitstudium wird durch die Reduzierung des Studienvolumens nicht beeinträchtigt, wenn dieses mindestens 51% des Vollzeitstudiums beträgt.

Studiengangsübersicht

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