Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang ist der Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses im Bachelorstudiengang „Elektrotechnik und Informationstechnik" an der Universität Duisburg-Essen oder eines gemäß § 63a Abs. 1 HG gleichwertigen Abschlusses einer anderen in- oder ausländischen Hochschule.
Darüber hinaus muss die Bewerberin oder der Bewerber die folgenden spezifischen Kenntnisse nachweisen:
a) Kenntnisse der Mathematik im Umfang von 21 Credits,
b) Kenntnisse der physikalischen Grundlagen und Werkstoffe im Umfang von 13 Credits,
c) Kenntnisse der Grundlagen der Elektrotechnik im Umfang von 18 Credits,
d) Kenntnisse der Festkörperelektronik, Bauelemente und Schaltungen im Umfang von 11 Credits,
e) Kenntnisse der Grundlagen der Informatik im Umfang von 8 Credits,
f) Kenntnisse der Nachrichtentechnik im Umfang von 10 Credits,
g) Kenntnisse der Energietechnik im Umfang von 4 Credits
h) Kenntnisse der Regelungstechnik im Umfang von 5 Credits
i) Kenntnisse von anwendungsorientierten Gebieten der Elektrotechnik im Umfang von 32 Credits.
Die Feststellung der Voraussetzungen nach Absatz 1 und 2 trifft der Prüfungsausschuss. Falls die Qualifikation gemäß Absatz 1 und Absatz 2 nicht gegeben ist, kann der Prüfungsausschuss die Zulassung mit der Auflage verbinden, bestimmte Kompetenzen bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen. Der Umfang der Auflagen kann bis zu 30 EC betragen.
Zulassung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen.
Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Team Zulassung International im Sachgebiet Einschreibungswesen.
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Keine.
Dringend empfohlen: Vorpraxis (berufspraktische Tätigkeit) von 8 Wochen ganz oder teilweise vor dem Studium (siehe auch Abschnitt "studienbegleitende Praktika").
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache ist überwiegend Deutsch. Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Im internationalen Umfeld der Elektrotechnik und Informationstechnik spielt Englisch eine zunehmende Rolle als internationale Fachsprache. Ziel des Studiums ist es daher auch, durch Verwendung der englischen Sprache in ausgewählten Lehrveranstaltungen eine Vertrautheit mit der englischen Fachsprache zu vermitteln. Entsprechende Sprachkenntnisse werden daher erwartet.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Nicht vorgeschrieben.
Es wird jedoch empfohlen, vorlesungs- und prüfungsfreie Zeiten für berufspraktische Tätigkeiten und/oder für einen Auslandsaufenthalt zu nutzen.