Zugangsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder
- ein als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
- der Nachweis einer besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung (Fächerwahl, Noten) und einer ausreichenden Allgemeinbildung (z.B. Fachhochschulreife)
- Zugang zum Studiengang hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat. Näheres regelt § 11 der Zugangsordnung der Universität Duisburg-Essen: http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_43.pdf
Zulassung
Örtliche Zulassungsbeschränkung. Die Registrierung erfolgt im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) zunächst über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Dort erhalten Sie eine Bewerber-Identifikationsnummer (BID) sowie eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Mit diesen Nummern bewerben Sie sich im Anschluss bitte online beim Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen.
Bewerbungsfrist: 15. Juli jeden Jahres
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern reichen ihre Bewerbung bis zum 15. Juni jeden Jahres bei uni-assist ein. Dies gilt für alle deutschsprachigen Bachelor-Studiengänge und umfasst Anträge zur Zulassung zum Fachstudium, zur DSH-Direktzulassung sowie zum studienvorbereitenden Deutschkurs.
Bewerbungsfrist für die Bewerber mit dem Nachweis einer besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung (Fächerwahl, Noten) und einer ausreichenden Allgemeinbildung (z.B. Fachhochschulreife) ist der 15. Juni jeden Jahres
Zur Einschreibung sind keine Nachweise von Praktika, Auslandsaufenthalten oder Vorkursen erforderlich.
NC-Werte
Gegebenenfalls kommt ein NC-Verfahren zum Zuge. Übersichten der NC-Werte vergangener Semester finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesen. Eine (näherungsweise) Umrechnung der Punktwerte in die „NC-Note“ finden Sie hier.
Bewerbung auf Einstufung in ein höheres Fachsemester
Studierende, die bereits an einer anderen Hochschule Wirtschaftsingenieurwesen studieren/studiert haben und den Studienort und die Hochschule wechseln möchten („Ortswechsler“), sowie Studierende aus einem fachnahen Studiengang („Quereinstieg“), die bereits zu unserem Bachelor WiIng äquivalente Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert haben, deren Anrechnung beantragt werden soll, können sich auf Einstufung in ein höheres Fachsemester in den Bachelorstudiengang WiIng bewerben. Die Frist ist 15.1. für das Sommersemester und 15.7. für das Wintersemester.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Fr. Dr. Katharina Jörges-Süß
NC-Werte
Übersichten der NC-Werte vergangener Semester finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesens. Eine (näherungsweise) Umrechnung der Punktwerte in die „NC-Note“ finden Sie hier.
Eignungsfeststellungsverfahren
Für die Eignungsfeststellung sind die vorausgegangenen schulischen und außerschulischen Vorbildungen und Qualifikationen mit Angabe der absolvierten Fächer und der erzielten Noten durch Zeugniskopien nachzuweisen. Der Prüfungsausschuss kann vor seiner Entscheidung die Bewerberin oder den Bewerber zu einem Gespräch und/oder einem schriftlichen und/oder mündlichen Eignungstest einladen.
(s. https://www.uni-due.de/imperia/md/content/wiing/downloads/studium_ohne_abitur_mit_antragsformular_2020_01_.pdf)
https://www.uni-due.de/wiing/formulare.php
Industriepraktika/Auslandsaufenthalte
Zur Einschreibung nicht erforderlich.
Vorkurse
Mathematik und Physik (die Teilnahme ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen)
Vorkurse bereiten auf besonders wichtige Grundlagen des Studiengangs vor. Nähere Informationen finden Sie unter: [Vorkurse]
Prüfungsausschuss
Prüfungsausschuss Wirtschaftsingenieurwesen
Vorsitzender
Prof. Dr. Andreas Wömpener
Kontakt über:
Dr. Katharina Jörges-Süß
Raum: MF 145
Telefon: +49 (0)203 37 - 91273
E-Mail: katharina.joerges-suess@uni-due.de
stellv. Vorsitzender
Prof. Dr.-Ing. Arun Nagarajah
Kontakt über:
Andrea Eckold
Raum: SG 168,
Telefon: +49 (0)203 37-93925
E-Mail: andrea.eckold@uni-due.de
Sprachkenntnisse
Gute deutsche Sprachkenntnisse erforderlich; Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Studienbeginn die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) bestehen
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Weitere Sprachkenntnisse
Englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt, da Englisch im internationalen Umfeld des Wirtschaftsingenieurwesens eine wichtige Rolle als internationale Fachsprache spielt. Ziel des Studiums ist es daher auch, durch Verwendung der englischen Sprache bzw. englische Fachliteratur in einigen ausgewählten Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen eine Vertrautheit mit der englischen Fachsprache zu vermitteln.
Studienbegleitende Praktika
Das während des Bachelor-Studiums zu erbringende technische Industriepraktikum (12 Wochen nach PO 2024 mit 12 ECTS-Credits) ergänzt das Studium und vertieft die erworbenen theoretischen Kenntnisse in ihrem Praxisbezug. Damit wird den Praktikantinnen und Praktikanten die Möglichkeit geben, unterschiedliche Bereiche eines Industrieunternehmens kennenzulernen.