Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Eine Zulassung ist auch ohne Abitur (z.B. mit Fachhochschulreife) durch eine Eignungsfeststellung möglich. Die Zugangsprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (Klausur) in drei Fächern (Mathematik, Physik und Deutsch oder Englisch, Lehrinhalte: Gymnasiale Oberstufe) im Umfang von insgesamt 3 Stunden sowie einer mündlichen Prüfung von 30 bis 45 min. Dauer. Der Bewerbungsschluss für die Zulassung zur Eignungsfeststellung ist der 15. Juni. Bewerber_innen mit allgemeiner Hochschulreife müssen sich nicht der Eignungsfeststellung unterziehen. Weiter Informationen finden Sie auf der Webseite des Studiengangs.
Voraussetzung für das Studium ist eine berufspraktische Tätigkeit (Grundpraktikum) im Umfang von mindestens 8 Wochen. Sie ist nicht Bestandteil des Studiums, kann aber auch während des Studiums nachgeholt werden. Sie ist spätestens bei der Anmeldung zu den Prüfungen des zweiten Studienjahres nachzuweisen und ergibt keine ECTS-Credits. Näheres regelt die Praktikumsordnung.
Zulassung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat am Campus Duisburg.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim Akademischen Auslandsamt des Campus Duisburg.
Eignungsfeststellungsverfahren
Für die Eignungsfeststellung sind die vorausgegangenen schulischen und außerschulischen Vorbildungen und Qualifikationen mit Angabe der absolvierten Fächer und der erzielten Noten durch Zeugniskopien nachzuweisen. Der Prüfungsausschuss kann vor seiner Entscheidung die Bewerberin oder den Bewerber zu einem Gespräch und/oder einem schriftlichen und/oder mündlichen Eignungstest einladen.
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Es wird zudem dringend empfohlen, das Vor- bzw. Grundpraktikum (mind. 8 Wochen) vor Aufnahme des Studiums zu absolvieren.
Vorkurse
Allen Studienanfängern empfehlen die Fachberater dringend, Vorkurse in Mathematik und Physik zu besuchen. Vorkurse erleichtern den Übergang von der Schule zur Universität, helfen mögliche Wissensdefizite auszugleichen und bereiten auf besonders wichtige Grundlagen des Studiengangs vor. Nähere Informationen finden Sie unter:
[Vorkurse]
Prüfungsausschuss
Vorsitzender:
Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Deike
Bitte wenden Sie sich an:
Andrea Eckold
Raum: BC 115, Tel. 0203/379-3925
andrea.eckold@uni-due.de
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber_innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Gem. Prüfungsordnung § 2 Abs. 2:
Im internationalen Umfeld des Maschinenbaus spielt Englisch eine zunehmende Rolle als internationale Fachsprache. Ziel des Studiums ist es daher auch, durch Verwendung der englischen Sprache in ausgewählten Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen eine Vertrautheit mit der englischen Fachsprache zu vermitteln. Entsprechende Sprachkenntnisse werden daher ab dem zweiten Studienjahr vorausgesetzt.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)