Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses mit einem Umfang von mindestens 210 ECTS-Credits im Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen der Universität Duisburg-Essen oder eines gemäß § 63a Abs. 1 HG gleichwertigen Abschlusses einer anderen in- oder ausländischen Hochschule.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Eine entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigung wird durch den Prüfungsausschuss ausgestellt. Nähere Information dazu finden Sie hier.
Die Gesamtnote des Abschlusses muss 3,0 oder besser sein.
Falls die Qualifikation nicht gegeben ist, insbesondere wenn ein erster berufsqualifizierender Abschluss mit weniger als 210 Credits vorliegt, kann der Prüfungsausschuss die Zulassung mit der Auflage verbinden, bestimmte Kompetenzen bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen. Der Umfang der Auflagen beträgt bis zu 30 ECTS-Credits.
Zulassung
Die Master-Studiengänge Bauingenieurwesen sind zulassungsfrei.
Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat am Campus Essen.
Nachfragen im Hinblick auf die Gleichwertigkeit vergleichbarer Studiengänge im Bereich Bauwesen oder an einschlägigen Fachrichtungen sowie zur Erbringung zusätzlicher Studien- und Prüfungsleistungen sind an den Prüfungsausschuss (s.u.) zu richten.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim
Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.
Prüfungsausschuss
Vorsitzender:
Prof. Dr.-Ing. Jörg Schröder
Gebäude: V15 S06 D17, Tel.: 0201/183-2682, -2708
j.schroeder@uni-due.de
Stellv. Vorsitzender:
apl. Prof. Dr.-Ing. J.Bluhm
Gebäude: V15 S06 D11; Tel.: 0201/183-2660
joachim.bluhm@uni-due.de
Universität Duisburg-Essen
Fakultät für Ingenieurwissenschaften
Abt. Bauwissenschaften
Universitätsstr. 15
45141 Essen
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen.
Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-Ordnung) nachweisen.