Zugangsvoraussetzungen
Erfolgreicher Abschluss des Studienfachs „Christliche Studien“ im Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich evangelische Theologie oder katholische Theologie.
Die Gesamtnote des Abschlusses muss in der Regel mindestens 2,50 oder besser sein.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss (siehe Prüfungsordnung § 1, Abs. 2,3).
Für Studieninteressierte mit extern erworbenem Studienabschluss ist es zwingend notwendig, sich vor der Einschreibung mit einem der betreffenden Fachvertreter*innen in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner zur Master-Einschreibung
Bescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat
Zulassung
Bei Vorlage o.a. Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen. Die Einschreibungen in Master-Studiengänge sind bis Vorlesungsende möglich.
Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation
Bei Kombination mit einem Studienfach der Universitätsallianz Ruhr (Ruhr-Universität Bochum, TU Dortmund) erfolgt die Bewerbung bzw. Einschreibung an der zweiten Uni mit dem "Großen Zweithörerstatus". Kein zusätzlicher Studienbeitrag!
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich bis zum 15.09. jeden Jahres beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.
Prüfungsausschuss
BA-/MA-Prüfungsausschuss
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
(Gem. Prüfungsordnung § 1 Abs.5)
Wird das „Masterarbeitsmodul“ für den Bereich Altes Testament gewählt, ist der Nachweis von Hebräisch (im Umfang von 6 SWS) vor Beginn des Moduls erforderlich (Masterarbeit i.d.R. im letzten Fachsemester).
Wird das „Masterarbeitsmodul“ für den Bereich Neues Testament gewählt, ist der Nachweis von Griechisch (im Umfang des Graecums von 6 SWS) vor Beginn des Moduls erforderlich.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Wenn das Studienfach „Christliche Studien“ mit dem Studienfach „Niederlandistik“ kombiniert wird, ist das 3. Semester in Gänze an der Radboud Universiteit Nijmegen zu studieren.