FAQ Häufig gestellte Fragen

NACHRÜCKERiNNEN

Was mache ich, wenn ich im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten habe?
Wenden Sie sich am besten direkt an die Studienberatung . Falls Sie innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn nachrücken, wenden Sie sich zudem bereits vor dem Einschreibetermin an die Lehrplanung, damit Sie ggf. bereits im Startsemester in den entsprechenden Seminaren angemeldet werden können. Sollten Sie spät im Sommer, aber noch vor den Projektwochen zum Studienstart eine Zulassung bekommen, kommen Sie auf jeden Fall auch dorthin, damit Sie die Orientierungsveranstaltungen nicht verpassen. In der Regel gibt es einen weiteren Orientierungstag für NachrückerInnen im November.
Sollten Sie sehr spät (im Dezember oder Januar) Ihre Zulassung erhalten, wenden Sie sich direkt an die Studienberatung, um Ihren weiteren Studienverlauf zu planen. In der Regel ist eine Teilnahme an Prüfungen dann nicht mehr sinnvoll.

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KLAUSUREN UND WEITERE PRÜFUNGEN

Wann finden die Klausuren statt?
Die Klausuren finden in der Regel in der letzten Vorlesungswoche und den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt, sowie in den letzten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit und der ersten Semesterwoche im Folgesemester.

Wie und wann melde ich mich für Klausuren an?
Die Klausurenanmeldung erfolgt über das LSF. Informationen zu den Anmeldefristen erhalten sie per E-Mail oder auf der Website des Instituts für Soziologie. Die Anmeldefristen sind früh – meistens im Mai bzw. November für die Prüfungen am Semesterende.

Kann ich an „Nachschreibe“klausuren auch ohne Erstversuch teilnehmen?
Ja, Klausuren können auch in der zweiten Prüfungsphase (April bzw. Oktober) geschrieben werden, wenn in der ersten Klausurphase keine Anmeldung erfolgt ist.

Kann ich Hausarbeiten ohne Erstversuch zum "Nachschreibe"termin abgeben? Kann ich mündliche Prüfung auch zum zweiten Prüfungstermin erstmalig antreten?
Nein. Für Hausarbeiten und mündliche Prüfungen gilt immer der erste Anmeldetermin im Semester (in der Regel im Mai/November). Ein zweiter Versuch im Folgesemester ist nur möglich, wenn der erste Versuch angemeldet war, aber aufgrund von Nichtbestehen die Prüfung nicht erfolgreich absolviert worden ist. Wer bei mündlichen Prüfungen am Prüfungstag selbst krank ist, kann eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen (s.u.).

Darf ich bereits geschriebene Hausarbeitentexte in weiteren Prüfungsleistungen verwenden?
Bei Wiederholungsversuchen der Prüfungsleistungen ‚Hausarbeit‘ und ‚schriftlicher Projektbericht‘ ist jeweils ein neues Thema zu bearbeiten. Themengleiche Überarbeitungen von nicht bestandenen Hausarbeiten bzw. schriftlichen Projektberichten aus vorherigen Versuchen sind nicht zulässig. Bestandene Hausarbeiten können Sie ggf. z.B. in Ihrer BA-Arbeit zitieren, aber nicht in großem Umfang übernehmen. Da Sie hier schnell in den Bereich des Plagiierens hineinrutschen können, wenden Sie sich, so Sie ein Eigenzitat planen, auf jeden Fall zunächst an Ihre BetreuerIn bzw. Ihren Betreuer.

Wie oft darf ich Klausuren/Prüfungen wiederholen?
Insgesamt haben Sie drei Versuche eine Klausur/Prüfung/Modulprüfung zu bestehen, bevor eine Zwangsexmatrikulation erfolgt. Wenn eine Prüfung endgültig nicht bestanden ist, ist dies bei einem neuen Studium grundsätzlich anzugeben und kann zum Ausschluss von ähnlichen Studiengängen führen.

Wie kann ich meine geschriebenen Klausuren einsehen?
Die Klausureinsicht wird bei den Lehrenden unterschiedlich organisiert. In der Regel werden die Lehrenden Sie darüber informieren, wie die Klausureinsicht abläuft – entweder in den Veranstaltungen selbst oder über den Handapparat, Moodle etc. Schauen Sie außerdem auf den jeweiligen Homepages nach, ob eine Anmeldung für die Einsicht erfolgen muss und wann.

Wie und wo melde ich meine Bachelor-Arbeit an?
Angemeldet werden kann, sobald 150 Credits erreicht worden sind und das Praktikum absolviert ist. Das Anmeldeformular übergibt Herr Blöß beim Prüfungsamt nach Prüfung der Voraussetzungen. Der/die Studierende gehen dann zum Erstprüfer und zum Zweitprüfer. Zuletzt trägt der Themensteller (entweder der Erst- oder Zweitprüfer, immer Prof. oder PD)  den Titel der Arbeit sowie das Ausgabedatum ein. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Bearbeitungszeit von zwölf Wochen. Die Bachelor-Arbeit muss in dreifacher Ausführung an das Prüfungsamt abgegeben werden. Die BA-Arbeit muss nicht die letzte Prüfungsleistung im Studium sein - üblicherweise ist sie das allerdings.

Wer darf meine BA-Arbeiten betreuen?
In der Regel müssen Sie sich an eineN ProfessorIn (oder PD) wenden, wenn Sie eine BA Arbeit schreiben möchten, einE wissenschaftlicheR MitarbneiterIn wird der/die ZweitgutachterIn. Der/die ProfessorIn ist dann der/die ErstgutachterIn und somit der/die ThemenstellerIn des BA Arbeitthemas. Erstgutachter dürfen auch alle promovierten Mitarbeiter sowie diejenigen wissenschaftliche MitarbeiterInnen sein, die mind. 2 Jahre Lehrerfahrung haben. Als Erstgutachter sind sie dann auch Themensteller. Sollte der/die ThemenstellerIn keinE ProfessorIn sein, muss einE ProfessorIn (oder PD) als ZweitgutachterIn fungieren. Kümmern Sie sich frühzeitig um mögliche GutachterInnen, Sie werden auch in der Themenfindung unterstützt und vor der Anmeldung der BA Arbeit beraten, dieser Prozess benötigt Zeit.
Es ist nicht möglich den Besuch des Kolloquiums abzuleisten und verbuchen zu lassen und dann erst eineN PrüferIn für die Abschlussarbeit zu suchen. Zu Kolloquien können Sie sich NICHT über das LSF anmelden. Eine Anmeldung erfolgt immer über die Lehrenden.

Was tue ich, wenn ich für eine Klausur angemeldet, aber krank bin?
Wenn Sie nach Ablauf der Abmeldefrist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie innerhalb von drei Werktagen nach der Klausur ein Attest, das die Prüfungsunfähigkeit bestätigt, beim Bereich Prüfungswesen einreichen. Der Eingangsstempel der Universität zählt als Eingang. Das Wochenende zählt bei der Frist nicht.

Was tue ich, wenn ich für eine Hausarbeit/mündliche Prüfung angemeldet, aber krank bin?
Wenn Sie am Tag einer mündlichen Prüfung krank sind, können Sie ebenfalls eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Informieren Sie die PrüferInnen und legen Sie Ihr Attest dem Prüfungsamt sowie den Prüfenden (in Kopie) vor. Ein ärztliches Attest verlängert NICHT automatisch die Bearbeitungszeit von Haus- und Abschlussarbeiten. Sie können dem Prüfungsamt Ihr Attest vorlegen und von der Prüfungsleistung zurücktreten. Sie sind dann aber nicht mehr zum Erstversuch angemeldet und können die Prüfung erst ein Jahr später wieder machen. Wenn absehbar wird, dass Sie Ihre Hausarbeit nicht fristgerecht abgeben können, wenden Sie sich an die Lehrenden, um das sinnvollste Vorgehen abzusprechen.

Ist es möglich, die Abgabefrist für Hausarbeiten zu verlängern?
Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wenden Sie sich an die Lehrenden.

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STUDIENPLAN: KURSE UND VORAUSSETZUNGEN

Kann ich auch Prüfungen machen/Veranstaltungen besuchen, die einem anderen Fachsemester zugeordnet sind?
Die Veranstaltungen der ersten vier Fachsemester sind in der Regel überschneidungsfrei, d.h. Sie können Kurse des 1. und 3. Fachsemesters und des 2. und 4. Fachsemesters parallel besuchen, wenn Sie z.B. eine Veranstaltung geschoben haben oder vorziehen wollen. Um Veranstaltungen des 5. und 6. Fachsemesters zu besuchen, müssen Sie das erste Studienjahr erfolgreich abgeschlossen haben. In den MA-Studiengängen gibt es keine Modulvoraussetzungen.

Gibt es Modulvoraussetzungen? (‚Fünftsemesterregelung‘)
Um Veranstaltungen des 5. und 6. Fachsemesters zu besuchen, müssen Sie das erste Studienjahr erfolgreich abgeschlossen haben. Das heißt, die Module des letzten Studienjahres (9, 10 und 11 sowie die BA-Arbeit) können nur belegt und mit Prüfung abgeschlossen werden, wenn die Grundlagen-Prüfungen bestanden worden sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind die E1- und E3-Kurse. Sie müssen weder alle E1-Credits gesammelt haben, um Prüfungen im fünften und sechsten Semester abzulegen, noch müssen Sie das erste Studienjahr abgeschlossen haben, um E3-Credits zu sammeln. Sollten Sie Probleme mit Ihrer Veranstaltungsplanung haben, besuchen Sie am besten die Studienberatung. In den MA-Studiengängen gibt es keine Modulvoraussetzungen.

Wie viele E-Kurse muss ich machen und wann?
Der E2-Bereich wird institutsintern abgedeckt, diese Veranstaltung („Einführung in das Studium und die Arbeitstechniken der Soziologie“) sollten Sie dringend zum Studienbeginn, spätestens im dritten Fachsemester besuchen. Für späte NachrückerInnen findet in der Regel ein Sommerkurs im 2. Fachsemester statt. Auskunft hierzu erteilt die Mentoring-Beauftragte.
Die E1- und E3-Kurse sind unterschiedlich kreditiert. Schauen Sie dazu ins Online-Vorlesungsverzeichnis unter „Ergänzungsbereich für BA- und MA-Studierende“. Die Anmeldung erfolgt über das LSF, die Kurse werden vom Institut für Optionale Studien (IOS) angeboten. Dieses steht auch für Nachfragen zur Verfügung. Beachten Sie, dass die Anmeldezeiten sich nicht mit denen des Instituts decken, sondern häufig früher sind (besonders für Sprachkurse).
Wir empfehlen dringend, dass Sie den E-Bereich früh absolvieren und nicht bis zum letztmöglichen Semester warten. Nicht immer wird es möglich sein, dass Sie Ihre Wunschveranstaltung belegen.

An wen wende ich mich, wenn es um Kurse aus dem Ergänzungsbereich geht? Sind die Kurse benotet?
Für den Ergänzungsbereich (E-Kurse oder E-Module) ist das Institut für Optionale Studien (IOS) zuständig. Die Prüfungsergebnisse der E-Bereichs-Kurse fließen nicht in die Gesamtnote des BA-Studiums ein und werden auch nicht im Zeugnis aufgeführt. Eventuelle Noten können Sie sich allerdings ggf. von den Dozierenden gesondert dokumentieren lassen.

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ANRECHNUNG VON LEISTUNGEN /HOCHSCHULWECHSEL

Wo kann ich mir Leistungen aus anderen Studiengängen anrechnen lassen?
Leistungen können beim Prüfungsausschuss angerechnet lassen werden, jedoch nicht vor Studienbeginn an der Universität Duisburg-Essen, es sei denn, es wird eine Einstufung in ein höheres Fachsemester angestrebt. Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen koordiniert Frau Lucia Bonikowski. Bitte legen Sie die anzurechnenden Unterlagen in Original und Kopie vor.

Kann ich mir ein Praktikum anrechnen lassen?
Da das Praktikum berufsfeldbezogen sein muss, können Praktika aus anderen Studiengängen in der Regel nicht angerechnet werden. Ebenfalls kann kein Praktikum aus der Zeit vor dem Studium anerkannt werden.

Wie kann ich mich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen?
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist jeweils zum Sommer und zum Winter möglich. Alle Unterlagen, auch der Einstufungsbescheid des Prüfungsamtes, müssen bis zum 15. März bzw. bis zum 15. September beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Die Unterlagen sind dem Prüfungsausschuss zur Prüfung bis spätestens Ende Februar bzw. Ende August vorzulegen. Dazu reichen Sie Ihre Unterlagen sowie einen Antrag auf Einstufung bei der Studienberatung ein. Nähere Infos finden Sie hier.

Was muss ich beachten, wenn ich das Pflichtpraktikum absolviere?
Um das Pflichtpraktikum angerechnet zu bekommen, müssen Sie an der Universität Duisburg-Essen eingeschrieben sein. Der Praktikumsplatz muss zudem mit der Praktikumsbeauftragten abgesprochen werden. Weitere Informationen zum Praktikum finden sich hier.

Was sind Kolloquien?
Der Besuch eines begleitenden Kolloquiums ist Pflicht und gehört zum Abschlussmodul, also zur Abschlussarbeit. Sie besuchen ein Kolloquium in der Regel regelmäßig während der Vorlesungszeit, es kann aber auch Kolloquien im Rahmen der Sprechstunden geben. Welches Kolloquium Sie besuchen müssen, hängt von Ihren GutachterInnen/ThemenstellerInnen der Abschlussarbeit ab. Melden Sie sich VOR Beginn der Vorlesungszeit frühzeitig bei Ihren möglichen GutachterInnen/ThemenstellerInnen und besprechen Sie den Kolloquiumsbesuch. In welcher Form das Kolloquium stattfindet, entscheiden die GutachterInnen/ThemenstellerInnen. Nicht alle Kolloquien werden hier im LSF angezeigt, es werden von allen GutachterInnen/ThemenstellerInnen Kolloquien angeboten, fragen Sie nach!

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UNIVERSITÄT ALLGEMEIN

Wie melde ich mich für das nächste Semester zurück?
Die Rückmeldung erfolgt jedes Semester durch Zahlung der erforderlichen Beiträge innerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist. Über die Rückmeldefrist können Sie sich hier informieren Die Rückmeldung ist entweder online oder per Überweisungsträger möglich, der an den SB-Stationen in der Universität ausgedruckt werden kann. Wenn Sie nicht rückgemeldet sind, können Sie sich nicht zu Prüfungen anmelden und keine Veranstaltungen belegen!

Was muss ich beachten, wenn ich ein Urlaubsemester einlege?
Eine Beurlaubung ersetzt die Rückmeldung und kann beim Studierendensekretariat beantragt werden, wenn das Studium aus bestimmten Gründen nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden kann. Während eines Urlaubssemesters haben Sie weiterhin den Studierendenstatus. Es können jedoch keine Prüfungsleistungen erbracht werden und das Semesterticket hat in diesem Zeitraum keine Gültigkeit. Abweichend von der Regelung, dass im Urlaubssemester keine Prüfungsleistungen erbracht werden können, besteht bei der Beurlaubung wegen Kindererziehung und Pflegetätigkeit die Möglichkeit, Prüfungen abzulegen.

Was muss ich machen, um in der Universitätsbibliothek Bücher ausleihen zu können?
Um Bücher ausleihen zu können, müssen Sie lediglich in der Universitätsbibliothek ihren Account aktivieren lassen. Gehen Sie dafür mit Ihrem Ausweis zur Info-/Ausleihtheke.

Was tue ich, wenn die Universitätsbibliothek Geld verlangt?
In folgenden Fällen entstehen Kosten: Fristüberschreitung, Verlust oder Beschädigung von Medien, Verlust von Schließfachschlüsseln, Portoerstattung, Auslagenpauschale für Fernleihbestellungen, Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises. Offene Gebühren können Sie in allen Fachbibliotheken begleichen.

An wen wende ich mich, wenn ich ein Stipendium haben möchte?
Die Universität Duisburg-Essen bietet jedes Jahr eine Infoveranstaltung an. Eine Übersicht über alle Förderungsmöglichkeiten im Studium erhalten Sie hier. Bedenken Sie: Es gibt vielfältige Förderungsmöglichkeiten. Sie sind nicht zwingend zu schlecht, zu reich, zu wenig politisch engagiert – für jede Stiftung gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Zudem gibt es weitere Stipendien (die ggf. Einmalzahlungen oder Kurzzeitförderung umfassen), welche auf Vorschlag der Fakultät an besonders geeignete Studierende vergeben werden.

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BESONDERE LEBENSUMSTÄNDE

Was muss ich tun, wenn ich Kinder habe/ während des Studiums schwanger werde?
Es gibt unterschiedliche Beratungsangebote, die Sie wahrnehmen können, unter anderem vom Gleichstellungsbüro. Sie können für die Kinderbetreuung Urlaubssemester nehmen, müssen dies aber nicht. Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung zur Studienplanung an die Studienberatung, um eine für Sie geeignete Lösung zu finden, die Ihnen ggf. auch ein Studium parallel zur Kindererziehung ermöglicht.

Bietet die Universität eine Kinderbetreuung an?
Für studierende Eltern gibt es am zahlreiche Möglichkeiten, ihre Kinder während des Studiums betreuen zu lassen. Campino-Die Campus Kids betreut Kinder zwischen 4 Monaten und 6 Jahren. Die Kita ist montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr geöffnet. Das Eltern-Service-Büro bietet eine flexible Kurzzeitbetreuung für Studierende an. Es soll helfen, Betreuungslücken insbesondere am Nachmittag oder abends zu schließen, die durch Veranstaltungen an der UDE entstehen. Zudem gibt es Kinderbetreuungsangebote der Stadt Duisburg.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich psychische Probleme habe?
Die Universität Duisburg-Essen bietet den Studierenden eine psychologische Beratung an. Die Beratungsstelle hilft beispielsweise bei persönlichen Problemen oder Prüfungsangst.

Wen frage ich, wenn ich mich für ein Auslandsstudium interessiere?
Ansprechpartnerin für ein Auslandstudium sind Maj-Britt Behrens (Koordination) und Stella Rauscher (Beratung) im Büro LK 075. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet oder per E-Mail.

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Bewerbung zum Studium, BA und MA

Wie kann ich den MA Soziologie studieren?
Voraussetzung für die Aufnahme im Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem soziologischen/ sozialwissenschaftlichen Studiengang oder einem als gleichwertig anerkannten Studiengang mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder äquivalenten Leistungen. In der Regel gilt als Zulassungsvoraussetzung eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser. Je nach weiterer Eignung kann von dieser Regel abgewichen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Weitere Informationen zum Übergang vom Bachelor in den Master finden sich hier. Unter diesem Link finden Sie zudem eine Liste der erforderlichen Dokumente für die Äquivalenzprüfung.

Bewerbung Master Survey Methodology
Wie bewerbe ich mich für den MA Survey Methodology?
Eine Bewerbung zum MA Survey Methodology ist immer zum Wintersemester bis zum 31. August möglich. Notwendige Unterlagen sind das Bewerbungsformular, Lebenslauf, Abiturzeugnis und ein Nachweis über die entsprechenden Englischkenntnisse. Informationen und Vorlagen finden sich hier

Wie bewerbe ich mich für Master-Plätze an anderen Hochschulen?
Sowohl die Fristen als auch die Anforderungen an Dokumente, Noten etc. sind von Uni zu Uni unterschiedlich. Bei nicht-konsekutiven Studiengängen (d.h. solchen, die für AbsolventInnen verschiedener Fachrichtungen offen sind), können weitere Anforderungen hinzukommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienberatung der Wunschuniversität. Ein offizielles/gestempeltes Transcript of Records kann das Prüfungsamt ausstellen. Über universitätsinterne Bewerbungsfristen etc. kann Ihnen ausschließlich die Zieluniversität Auskunft erteilen.

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ABKÜRZUNGEN

Was ist das IBZ?
Das IBZ ist das Informations- und Beratungszentrum der Gesellschaftswissenschaften. Hier sitzen Studien-, Prüfungs-,  Auslands- und Praktikumsberatung der Soziologie und der Politikwissenschaft, sowie die Ansprechpartnerin für das Mentoring. Zu finden ist das IBZ zwischen Bibliothek und LF – einmal quer über den Platz von den LK-Seminarräumen. Alle Infos finden sich hier.

Was ist das ABZ?
Das ABZ ist das Akademische Beratungszentrum an der Geibelstraße. Hier sitzt die psychosoziale Beratung ebenso wie die allgemeine Studienberatung, die helfen kann, wenn man merkt, dass Soziologie doch nicht der perfekte Studiengang ist.

Was ist der FKR?
Der FKR ist der Fakultätsrat, das beschlussfassende Gremium der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften. StudierendenvertreterInnen werden vom Fachschaftsrat Sowi entsandt.

Was ist der FSR (SoWi)?
Der FSR ist der Fachschaftsrat Sozialwissenschaften. Dieser setzt sich zusammen aus Studierenden der Soziologie und der Politikwissenschaft. Als StudierendeR sind Sie automatisch Mitglied der Fachschaft Sowi und können im Fachschaftsrat mitarbeiten, wenn Sie sich in der Gremienarbeit der Institute bzw. der Fakultät engagieren möchten.

Was ist UA(M)R?
UA(M)R steht für Universitätsallianz (Metropole) Ruhr. Diese besteht aus der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen. Alle Studierenden der genannten Unis haben automatisch Zweithörerstatus an den jeweils anderen Hochschulen und können hier Kurse besuchen etc. Nähere Infos finden sich hier.

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Kontakt

Postanschrift

Institut für Soziologie (IfS)
Fakultät für Gesellschaftswissenschaften
Universität Duisburg-Essen
Lotharstr. 65
D-47057 Duisburg

Tel: (0203) 379-2738
Fax: (0203) 379-3082

Geschäftsführender Direktor

Prof. Dr. Frank Kleemann
Telefon: (0203) 379 - 2739

Geschäftsführung

Tanja Tästensen
Raum: LF 385
Telefon: (0203) 379 - 1890/1390

Institutssekretariat

Evelin Conradi
Telefon: (0203) 379 - 2738

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