Soziologie - Bachelor/Master
Ansprechpartner*in Bachelor Soziologie
Dezernat Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten
47057 Duisburg
Funktionen
-
Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen (Campus Essen)
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Ansprechpartner*in Master Soziologie
Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
47057 Duisburg
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Mitarbeiter/in Campus Duisburg, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
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Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
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Hinweise zu Fragen und Anmerkungen
Bereits eingeschriebene Studierende richten bitte ihre Fragen unter Angabe der Matrikelnummer über ihre aktuelle UDE-E-Mail-Adresse. Andernfalls kann eine Bearbeitung der E-Mail leider nicht gewährleistet werden.
Bei manueller Noteneintragung (z.B. Notenänderung nach Klausureinsicht, verbuchen der Haus-/Seminar- oder Abschlussarbeit) bekommen Sie keine Bestätigungsmail.
Stand: 23.03.2022 Anmeldephase Sommersemester 2022
Die Globale Anmeldephase findet im Sommersemester 2022
In diesem Zeitfenster können Sie sich wie gewohnt über das Campusmanagementsystem zu ihren Prüfungen anmelden.
Stand: 12.11.2021 Die neuen MA-Studiengänge am Institut für Soziologie
Die neuen MA-Studiengänge finden Sie hier
Neuer Masterstudiengang am Institut für Soziologie: Master of Soziologie (zweijährig)
Neuer Masterstudiengang am Institut für Soziologie: Master of Soziologie (einjährig)
Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Master-Studiengänge am Institut für Soziologie
Rektoratsbeschluss - Vorziehen von Masterprüfungen
Liebe Studierende,
das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.
Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können
und
- es können maximal 30 Mastercredits vorab erworben werden
Der Bereich Prüfungswesen
Terminplan
Liebe Studierende,
informieren Sie sich bitte vor jeder Prüfung, ob Änderungen (Datum, Raum und Zeit) vorgenommen wurden. Aktuelle Informationen finden Sie hier:
Statistik für Soziologen und Politologen (4h): Mo. 18. Juli, Klausurzeit: 12 bis 16 Uhr, Einlass: 11.30 Uhr, Raum: LX 1205
Einführung in multivariate Analyseverfahren (2h): Mo. 18. Juli, Klausurzeit: 12 bis 14 Uhr, Einlass: 11.30 Uhr, Raum: LX 1205
Einführung in die soz. Theorie (2h): Mi. 20. Juli, Klausurzeit: 15.30 bis 17.30 Uhr, Einlass: 15 Uhr, Raum: LX 1205
Statistische Forschungslogik (2h): Mi. 20. Juli, Klausurzeit: 15.30 bis 17.30 Uhr, Einlass: 15 Uhr, Raum: LX 1205
Die Prüfungsanmeldungen finden ab sofort über das neue Online-Portal HISinOne statt.
Terminpläne für das Sommersemester 2022
Bachelor: Link zum Terminplan Sommersemester 2022 BA
Stand 25.04.2022
Master: Link zum Terminplan Sommersemester 2022 MA
Stand: 19.04.2022
(in neuer Form) Master (2-jährig): Link zum Terminplan Sommersemester 2022 MA
Stand: 19.04.2022
(in neuer Form) Master (1-jährig): Link zum Terminplan Sommersemester 2022 MA
Stand: 19.04.2022
Bachelor: Link zum Terminplan Wintersemester 2021/22 BA
Stand 25.01.2022
Master: Link zum Terminplan Wintersemester 2021/22 MA
Stand 04.02.2022
(in neuer Form) Master (2-jährig): Link zum Terminplan Wintersemester 2021/22 MA
Stand 26.01.2022
(in neuer Form) Master (1-jährig): Link zum Terminplan Wintersemester 2021/22 MA
Stand 26.01.2022
Nach Ablauf der Anmeldefrist kann keine Prüfungsanmeldung mehr vorgenommen werden!
Erläuterung zur Einreichung von Attesten
Liebe Studierende,
sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein an einer Klausur teilzunehmen, so ist es zwingend notwendig, dass Sie ein Attest im Original (mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer, des Studiengangs und der abzumeldenden Klausur/en) innerhalb von drei Werktagen (vom Tag der Prüfung gerechnet) im Bereich Prüfungswesen einreichen (per Post übersenden oder in den Briefkasten des Bereichs Prüfungswesen einwerfen). Sollten Sie dies nicht tun oder die Frist nicht einhalten, so wird Ihnen ein Fehlversuch für diese Prüfung/en eingetragen.
Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie ein Attest für mehrere Tage einreichen, gilt dies für den darauf attestierten gesamten Zeitraum! Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes – aufgrund einer Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes – an einer Prüfung teilnehmen wollen, so ist in jedem Fall die Gesundmeldung durch ein Attest ihres Arztes vor der Prüfung im Bereich Prüfungswesen einzureichen.
Achtung:
Zu einer Prüfung sollten Sie nur antreten, wenn Sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen. Sollten Sie widererwarten gesundheitliche Beeinträchtigungen während einer Klausur erleiden, können Sie unter Angabe der Symptome einen Rücktritt vom Prüfungsversuch bei der Hauptaufsicht erklären und müssen sofort einen Arzt aufsuchen.
Das entsprechende ärztliche Attest ist unverzüglich innerhalb von drei Werktagen einzureichen.
Über die Zulässigkeit des erklärten Rücktritts wegen etwaiger vorliegender Prüfungsunfähigkeit wird im Nachgang entschieden.
Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!
Atteste bei Abschlussarbeiten: siehe Punkt 4 Hinweise zu Attesten
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.
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Der Antrag ist vollständig auszufüllen,
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alles was Schwarz umrandet ist, muss von Ihnen ausgefüllt werden,
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Anschließend übermitteln Sie den ausgefüllten Antrag - sowie die zugehörigen Nachweise als Anhänge - bitte per Email an Ihre Sachbearbeiterin. (klicken Sie hierzu im Formular oben rechts auf „Weiterleitung der Mail an….“)
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alles was Rot und Blau umrandet ist wird vom Prüfungsausschuss und dem Bereich Prüfungswesen ausgefüllt,
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Parallel dazu senden Sie bitte postalisch Ihr beglaubigtes Transcript of Records (unterschrieben und gesiegelt) an die zuständige Sachbearbeiterin.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermitteltes Transcript of Records) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Unter folgendem Link finden Sie das Anschreiben für die Einreichung der Originalunterlagen: Anschreiben Zum Onlineantrag
Bedienungsanleitung Deutsch
Für Studierende, die nach der PO 1201 (neue Version) studieren:
Link zum Onlineformular Bachelor PO 1201: 82-149 Formular Zur Anerkennung Von Pruefungsleistungen
Link zum Onlineformular Master PO 1201: 86-149 Formular Zur Anerkennung Von Prüfungsleistungen
Link zum Onlineformular Master PO 21: 86-149-21 Formular Zur Anerkennung Von Prüfungsleistungen
Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben:
Anlage für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem. HStatG
Please only fill out the attachment if you entered the letter “A” in the column “wo abgelegt/where the examination was held” of the document “Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen” (application for recognition of course achievements and examinations):
Attachment for examination taken abroad, according to HStatG
Stand: 15.06.2022 Anmeldung/Einreichung Abschlussarbeiten
Informationen zur Anmeldung von Abschlussarbeiten
Voraussetzungen
Zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit müssen Sie festgelegte Voraussetzungen erfüllen, die Sie der gültigen Prüfungsordnung Ihres Studiengangs entnehmen. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erscheint in Ihrer Leistungsübersicht ein Signalkonto mit dem Hinweis "Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit/Masterarbeit sind erfüllt".
Anmeldeverfahren
Bitte drucken Sie sich selbstständig einen Notenspiegel (auf dem der Hinweis "Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit/Masterarbeit sind erfüllt" steht) aus HISinOne (Notenspiegel mit allen Leistungen) aus und gehen damit zum/zur Erstprüfenden
Der/die Erstprüfende füllt das Formular zur Anmeldung der Abschlussarbeit elektronisch aus, trägt das Datum der Themenvergabe ein und sendet es per Email an die zuständige Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.
Der Bereich Prüfungswesen errechnet den Abgabetermin der Abschlussarbeit (maßgeblich ist das Datum der Themenvergabe) und sendet per Email eine Mitteilung über den Abgabetermin der Arbeit an den Hochschul-Account des/der Studierenden
Der/die Studierende reicht vor Ablauf des Abgabetermins drei gebundene Exemplare der Abschlussarbeit beim Prüfungswesen (Zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten), sowie eine elektronische Version (CD oder USB-Stick) seiner Arbeit ein.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit entnehmen Sie der gültigen Prüfungsordnung für Ihren Studiengang und beginnt ab dem Datum der Themenvergabe (das Datum wird vom Erstprüfenden in das Formular eingetragen).
Form
Sie müssen drei gebundene Exemplare der Abschlussarbeit (inkl. eidesstattlicher Versicherung), sowie eine elektronische Form der Abschlussarbeit (CD oder USB-Stick) im Bereich Prüfungswesen einreichen.
Abgabe
Die Einreichung ist ab sofort, wie gewohnt, in dreifacher Ausfertigung in gedruckter und gebundener Form im DIN A4-Format sowie in geeigneter elektronischer Form (CD oder USB-Stick) vorzunehmen. Informationen zu unseren Öffnungszeiten und Kontaktdaten bei Postversand finden Sie unter:
https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/aktuelles.php
Externe Abschlussarbeit/Externe Gutachter
Möchten Sie Ihre Abschlussarbeit an einer Einrichtung außerhalb der Hochschule schreiben, bedarf es der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Die Prüfungsausschussvorsitzenden der Soziologie finden Sie in den Studiengängen unter folgendem Link:
https://www.uni-due.de/soziologie/index.php#studiengang
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nur im Einzelfall auf begründeten Antrag möglich. Dafür müssen Sie den Antrag ausfüllen und ihn zusammen mit den Nachweisen, die Ihre Begründung belegen, an den Prüfungsausschuss für Ihren Studiengang senden. Die Prüfungsausschussvorsitzenden der Soziologie finden Sie in den Studiengängen unter folgendem Link:
https://www.uni-due.de/soziologie/index.php#studiengang
Wenn der Antrag genehmigt wurde, reichen Sie ihn bitte im Bereich Prüfungswesen ein. Die Frist zur Beantragung einer Verlängerung entnehmen Sie Ihrer gültigen Prüfungsordnung.
Den Antrag finden Sie hier: Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Verbuchung der Note
Sobald die Gutachten des Erst- und Zweitprüfers im Prüfungswesen vorliegen, wird Ihnen die Gesamtnote Ihrer Abschlussarbeit in HISinOne angezeigt.
Abschlusszeugnis
Das Abschlusszeugnis wird automatisch, ohne eine weitere Beantragung erstellt.
Sobald Ihre Unterlagen zur Abholung vorliegen, werden Sie per Email informiert.