Gleichwertigkeitsprüfung
Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung im Bereich Lehramt Bachelor entnehmen Sie bitte unten stehender Internetseite. Entsprechende Formulare hierzu finden Sie bereits oben rechts auf dieser Seite in dem Kasten "Links".
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Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
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Der Bereich Prüfungswesen ist ab sofort für den Besucherverkehr geschlossen!
Nähere Infos hier
Wie können Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch ohne gedrucktes Masterzeugnis zum 1. Mai 2021 in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) starten?
Aufgrund der aktuellen Situation ist die Zeugniserstellung immer noch an vielen Stellen gehemmt. Alle Masterabsolventen, die im Mai 2021 das Referendariat beginnen möchten, bitten wir daher diese Einverständniserklärung auszufüllen, sollte Ihnen noch kein Zeugnis ausgehändigt worden sein. Drucken Sie dazu einmal die Einverständniserklärung aus und senden diese dann – ausgefüllt und unterschrieben – als PDF-Datei eingescannt per E-Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiter*in im Bereich Prüfungswesen
(https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/studiengaenge.shtml). Bitte nutzen Sie für die Einreichungen unbedingt ihre UDE-Mailadresse.
Die Daten werden für Ihren rechtzeitigen Start ins Referendariat an den folgenden drei Terminen an das Ministerium übermittelt:
• Mittwoch, 31. März 2021 (10 Uhr)
• Donnerstag, 08. April 2021 (10 Uhr)
• Freitag, 16. April 2021 (10 Uhr)
Die Einverständniserklärung muss dem Bereich Prüfungswesen bis spätestens Freitag, 09.April 2021 vorliegen, damit gewährleistet werden kann, dass Ihre Daten rechtzeitig bis Freitag, 16. April 2021, dem Ministerium für Schule und Bildung übermittelt werden.
Haben Sie keine Möglichkeit die Einverständniserklärung einzuscannen, so können Sie die App „Adobe Scan“ nutzen um ein PDF-Scan via Handy zu generieren oder die Einverständniserklärung selbstverständlich auch ausgedruckt und unterschrieben bis Freitag, 09.04.2021, an den Bereich Prüfungswesen zurücksenden. Ein Handyfoto der Einverständniserklärung kann leider nicht akzeptiert werden.
Mit der Einverständniserklärung ist sichergestellt, dass Sie die Frist für die Anmeldung zum Referendariat einhalten und Ihre Daten dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW pünktlich vorliegen.
Das Abschlusszeugnis wird Ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt.
Stand: 09.02.2021
Einreichung von Attesten
Atteste können im Sommersemester 2020 eingescannt per Mail geschickt werden. Bitte beachten Sie, dass dies unbedingt von Iher UDE-Mailadresse aus passieren muss.
Alternativ können Sie die Atteste in den Nachtbriefkasten werfen oder per Post an folgende Adresse schicken.
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Herrn Nico Neuhaus
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Antrag auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit
Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit können Sie per E-Mail bei uns anfordern. Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummern an. Den Antrag dann bitte elektronisch ausfüllen und an Ihren Erstgutachter senden. Dieser soll den bearbeiteten Antrag an das Prüfungsamt zurück schicken. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss sehen Sie die Anmeldung dann im HisInOne.
Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten
Abschlussarbeiten sind in einem beschrifteten Umschlag an folgende Anschrift entweder postalisch oder durch Einwurf in den Nachtbriefkasten einzureichen:
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Herrn Nico Neuhaus
Universitätsstr. 2
45117 Essen
Stand: 15.07.2020
Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinOne System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“ eventuelle weitere wichtige Informationen.
Online-Prüfungsanmeldungen:
WS 2018/19: 05.11. -16.11.2018
SS 2019: 06.05.-17.05.2019
WS 2019/20: 04.11. -15.11.2019
Rektoratsbeschluss – Vorziehen von Masterprüfungen während des Bachelorstudiums
Liebe Studierende,
das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.
Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
und
Der Bereich Prüfungswesen
Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.07. für das jeweilige Wintersemester ODER 15.01. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen müssen die Anträge im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.07. für das jeweilige Wintersemester ODER 15.01. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
Anträge, die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht. Allerdings gilt dies nur für das betreffende Fachsemester in welchem Sie aktuell eingeschrieben sind.
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das unten stehende Online-Formular, welches für Ihre Antragstellung und die Entscheidung des Prüfungsausschusses bzgl. der Anerkennung benutzt wird.
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen (Antrag per Email inkl. Anlagen + postalisch übermittelte Nachweise) vollständig und fristgerecht (innerhalb der Antragsfrist) vorliegen, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Antrag:
Anerkennungsformular BAMA Deutsch als Zweitsprache
(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben)
Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung im Bereich Lehramt Bachelor entnehmen Sie bitte unten stehender Internetseite. Entsprechende Formulare hierzu finden Sie bereits oben rechts auf dieser Seite in dem Kasten "Links".
Den Antrag können Sie sich ausschließlich persönlich während unserer Sprechstunden bei uns abholen. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie,
dass Sie bei allen E-Mail-Anfragen Ihre Matrikelnummer angeben;
dass zu den Haupterminen eine Bemerkung über eine mögliche Wiederholungsprüfung in HisInOne vermerkt ist mit Informationen, welche Personengruppe sich zur Wiederholungsprüfung anmelden kann (oder vom Prüfungswesen angemeldet wird) sowie der Online-Anmeldezeitraum außerhalb der globalen Anmeldephase.
Die Prüfungsanmeldung für das neue Leheramt findet in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm
Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php
Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums an die Hotline des ZIM:
Tel.: 0201-183- 4444
Oder per E-mail (mit einem Screenshot) an: hotline@uni-due.de www.uni-due.de/zim/soforthilfe
Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.
Hinweis zur Abmeldung von einer Prüfung – nach Ablauf der Abmeldefrist - durch Einreichung eines Attestes
Liebe Studierende,
sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein an einer Klausur teilzunehmen, so ist es zwingend notwendig, dass Sie ein Attest im Original (mit Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer und der abzumeldenden Klausur/en) innerhalb von drei Werktagen (vom Tag der Prüfung gerechnet) im Bereich Prüfungswesen einreichen (per Post übersenden oder in den Briefkasten des Bereichs Prüfungswesen einwerfen). Sollten Sie dies nicht tun oder die Frist nicht einhalten, so wird Ihnen ein Fehlversuch für diese Prüfung/en eingetragen.
Sofern Sie ein Attest für mehrere Tage einreichen, gilt dies für den darauf attestierten gesamten Zeitraum! Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraumes – aufgrund einer Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes – an einer Prüfung teilnehmen wollen, so ist in jedem Fall die Gesundmeldung durch ein Attest ihres Arztes vor der Prüfung im Bereich Prüfungswesen einzureichen.
Sollten Sie sich nicht vor Prüfungsbeginn auf die Frage des Aufsichtsführenden hin äußern, dass Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage fühlen an der Klausur teilzunehmen, ist das nachträgliche Einreichen eines Attestes nicht möglich!
Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email oder Fax) vorab zur Fristwahrung einzureichen!