Deutsch als Zweitsprache - Lehramt Bachelor/Master

Dezernat Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten

Anschrift
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Raum
V15 R00 G17

Funktionen

  • Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen

Weitere Informationen

Online-Anmeldezeitraum über HISinONE

Wintersemester 2025/2026: 10.11.2025 bis 21.11.2025

Sommersemester 2026: 11.05.2026 bis 22.05.2026

Verbindliche Prüfungstermine und Räume finden Sie im HISinOne System.
Bitte beachten Sie im Feld „Bemerkung“
eventuelle weitere wichtige Informationen.

 

Die Prüfungsanmeldung findet während der entsprechenden Anmeldephasen ausschließlich in dieser Umgebung statt:
https://campus.uni-due.de/cm

Studierende haben immer die Möglichkeit sich einen Bericht über angemeldeten Prüfungen zu erstellen, siehe: http://www.uni-due.de/campusmanagement/ba_ma_lehramt.php Es wird empfohlen, sich nach erfolgter Anmeldung der Prüfungen immer einen solchen Bericht zur eigenen Absicherung zu erstellen.

Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte INNERHALB des Online-Anmeldezeitraums per Mail, möglichst mit einem Screenshot des Problems, an Ihre Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen. Wenn Sie sich erst nach der Anmeldephase mit uns in Verbindung setzen, ist eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich.

Hinweise zur An-/Abmeldung sowie zum Rücktritt sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.

 

Abmeldung von Prüfungen

Die folgenden Regelungen gelten für die Fakultät Geisteswissenschaften.

Klausuren: Klausuren sind bis 7 Tage vor der Prüfung über das HisInOne abmeldbar. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfung nur noch mit der Einreichung eines Attests möglich!

Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht ausreichend!

 

Mündliche Prüfungen: Mündliche Prüfungen sind bis 7 Tage vor der Prüfung bzw. bei einem mehrtägigem Prüfungskorridor bis 7 Tage vor dem ersten Tag des Prüfungskorridors über das HisInOne abmeldbar. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfung nur noch mit der Einreichung eines Attests möglich!

Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht ausreichend!

 

Hausarbeiten, Essays, Portfolios, Projektberichte und Referate: Diese Prüfungsformen sind grundsätzlich nicht über das HisInOne abmeldbar. Die genauen Regelungen können Sie dem folgenden Infoschreiben entnehmen:

Infoschreiben

 

Nachträgliche Abmeldungen sind nicht möglich. Bei Schwierigkeiten melden Sie sich bitte innerhalb des Abmeldezeitraums per Mail bei Ihrer Sachbearbeitung. Geben Sie immer Ihre Matrikelnummer und den genauen Namen der Prüfung/ den Prüfungscode und das Modul an.

Bei Abmeldungen über das HisInOne bekommen Sie bei erfolgreicher Abmeldung immer eine automatische Bestätigungsmail. Bitte achten Sie hierauf.

 

Abgabe von Abschlussarbeiten

Liebe Studierende,

die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare (Leimbindung, keine Ring- oder Spiralbindung) Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (USB-Stick, CD).

Bitte beachten: Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.

Ihre Abschlussarbeiten können Sie auf dem Postweg senden oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten einwerfen:

Standort Campus Essen     
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, z. Hd. der zuständigen Sachbearbeitung 

Standort Campus Duisburg
Anschrift: Bereich Prüfungswesen, Zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten - Frau Güclü:  sema.gueclue@uni-due.de

 

Anmeldung und Regelungen zur Bachelor-/Masterarbeit

Antrag auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit

Die Anträge auf Zulassung zur Bachelor- und Masterarbeit im DaZ-Bereich können Sie per E-Mail bei uns anfordern.

Bitte geben Sie hierbei immer Ihre Matrikelnummer sowie die/den Erstprüfende/n an!

Den Antrag dann bitte elektronisch ausfüllen und an Ihren Erstgutachter senden. Dieser soll den bearbeiteten Antrag an das Prüfungsamt zurück schicken. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss sehen Sie die Anmeldung dann im HisInOne. Beginn der Schreibzeit: mit Unterschrift des Prüfungsausschusses

Bitte beachten Sie, dass der Prozess 2-3 Wochen dauern kann.

Sollten Sie in der Anmeldephase vorgezogene Masterleistungen anmelden wollen, muss der Antrag vor Beginn der Anmeldephase vorliegen.

 

Bachelorarbeit:

  • Die Zulassung erfolgt mit insgesamt 120 erworbenen Credits und erfolgreich abgeschlossenen Praxismodul Orientierung.
     
  • Die Schreibzeit beträgt 8 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit demgegenüber auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 2 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Bachelorarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

Masterarbeit:

  • Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer das Praxissemester erfolgreich absolviert hat. Darüber hinaus sind weitere 35 Credits erforderlich.
     
  • Die Schreibzeit beträgt 15 Wochen. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten schriftlichen Antrag der oder des Studierenden um bis zu 8 Wochen verlängern. Der Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin für die Masterarbeit bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

 

Eine Schreibzeitverlängerung wegen Krankheit ist nicht zulässig. 

Formular Verlängerung

 

Erläuterungen zur Einreichung von Attesten

Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.

 

Anerkennungsverfahren

Fristen

Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen:

  1. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in NC-Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig für das jeweilige Wintersemester bis zum 15.7. bzw. bis zum 15.1. für das jeweilige Sommersemester eingegangen sein.
     
  2. Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in zulassungsfreien Studiengängen – müssen im Bereich Prüfungswesen vollständig bis zum 15.7. für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 15.1. für das Sommersemester eingegangen sein.
     
  3. Anträge auf Anerkennung von einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen die nicht für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, können jederzeit eingereicht werden, sofern bereits eine Einschreibung besteht (allerdings nur für das betreffende Fachsemester).

 

Einzureichende Unterlagen

 

Antragsformular

 

Anleitung

 

Im Ausland erbrachte Leistungen

(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in der Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A = Ausland eingetragen haben.)

 

Gleichwertigkeitsprüfung

Interessenten für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption, die den ersten
berufsqualifizierenden Abschluss (Lehramts-Bachelor) nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, müssen nach der Einschreibung die Gleichwertigkeit des Lehramts-Bachelors durch die zuständigen Prüfungsausschüsse unserer Hochschule überprüfen lassen.

Für die Gleichwertigkeitsprüfung verwenden Sie bitte folgende Formulare:

Mit Lehramt-Abschluss

Ohne Lehramt-Abschluss

 

Weiterführende Hinweise zur Gleichwertigkeitsprüfung finden Sie auch unter
Informationen zum Lehramtsmaster.

 

 

BAföG-Eignungsbescheinigung

Um Ihren Leistungsstand beim BAföG-Amt nachzuweisen, drucken Sie sich bitte Ihren Notenspiegel über HISinOne aus. Dieser wird vom BAföG-Amt auch ohne Unterschrift akzeptiert.

Falls ein abweichender Leistungsstand zu bescheinigen ist, wird dies über den jeweiligen Prüfungsausschuss mit dem Formblatt 5 bestätigt.

BAföG-Regelung Lehramt Bachelor:

Bafög Lehramt

 

Sprechzeiten

Öffnungszeiten zwischen

Weihnachten und Neujahr

Beachten Sie bitte, dass der Bereich Prüfungswesen vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen ist. Abschlussarbeiten können in den Terminbriefkasten eingeworfen werden. Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Abgabe von Abschlussarbeiten“.

Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen schönen Jahreswechsel.

Telefonisch

täglich von 9 bis 12 Uhr
unter meiner Rufnummer
(0201) 183 2954

Persönlich

Dienstag 9 bis 12 Uhr

Service und Kontakt
Bereich Prüfungswesen

Informationen zu den aktuellen Zeiten der Erreichbarkeit finden Sie auf unserer Startseite