Studium und Mutterschutz

Studium und Mutterschutz

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten (Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium - MuSchG), das sich an den Zielen eines modernen Mutterschutzes orientiert. Von der gesetzlichen Neuregelung des Mutterschutzrechts profitierten nun auch Student*innen und Schüler*innen. Mit dem Gesetz wird der Diskriminierung schwangerer und stillender Personen entscheidend entgegengewirkt.

So wird eine Fortführung Ihres Studiums u.a. durch die folgenden Punkte gewährleistet.

  • Während der gesetzlichen Schutzfristen (sechs Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung) werden Sie grundsätzlich von allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen freigestellt. Sie können allerdings mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auch innerhalb dieser Schutzfristen weiter an Prüfungen teilnehmen. Die abgegebene Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Bestehende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen werden während der ganzen Zeit berücksichtigt.
  • Sie, als schwangere oder stillende Person, haben ein Recht auf einen Nachteilsausgleich. Durch diesen soll eine Benachteiligung bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen (z. B. Ersatzleistungen bei Laborveranstaltungen, Praktika oder Exkursionen) vermieden werden.
  • Während der Schwangerschaft oder Stillzeit haben Sie das Recht, sich für Untersuchungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, und zum Stillen des Kindes freistellen zu lassen.

Mitteilung einer Schwangerschaft durch die Studierende

Gemäß § 15 MuSchG sind Sie nicht verpflichtet Ihre Stillzeit, Schwangerschaft und den Tag der Entbindung der Hochschule mitzuteilen. 

Grundsätzlich wird Ihnen aber in Ihrem eigenen Interesse nahe gelegt, dieses der Hochschule mitzuteilen, damit Sie die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können. 

Die Mitteilung können Sie gerne per Mail oder per Post erledigen. Ein entsprechendes Formular rufen Sie hierzu in unserem Downloadbereich auf. Beizufügen ist ein geeigneter Nachweis (Kopie des Mutterpasses, ärztliches Zeugnis oder Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers).

Die Mitteilung ist zu richten an:

Universität Duisburg-Essen
Dezernat Studierendenservice
- Sachgebiet Einschreibungswesen -

Frau Filiz Yildirim-Mbalisike 

Sie können Ihre Mitteilung gerne per E-Mail an uns richten. Bitte schreiben Sie an: mutterschutz@uni-due.de

Sollten Sie als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Duisburg-Essen beschäftigt sein, melden Sie Ihre Schwangerschaft bitte auch der Personalabteilung bzw. Ihrem Personalsachbearbeiter. Die Zuständigkeiten können Sie folgender Seite entnehmen: https://www.uni-due.de/verwaltung/organisation/peo_wiss_wei.php

Mitteilungspflicht der Hochschule

Nach § 27 MuSchG ist die Hochschule verpflichtet, die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde über entsprechende Mitteilungen von schwangeren und stillenden Studierenden zu unterrichten.

Maßnahmen zum Mutterschutz

Es ist durchaus möglich, dass im Rahmen von Veranstaltungen während Ihres Studiums gesundheitliche Gefährdungen für Sie und Ihr (ungeborenes) Kind entstehen können. Diese können insbesondere bei natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Praktika, Werkstatt- oder Labortätigkeiten, Exkursionen, Freilandpraktika, sportpraktischen Veranstaltungen, während des Medizinstudiums oder im Lehramts- und Psychologiestudium bei Kontakten mit Kindern und Jugendlichen möglich sein.

Daher erstellt nach Ihrer Mitteilung über Ihre bestehende Schwangerschaft oder Ihre Stillzeit die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz unserer Universität eine Gefährdungsbeurteilung unabhängig von Ihrem Studiengang, mit dieser Gefährdungsbeurteilung können Gefährdungen für Sie und Ihr Kind erkannt und entsprechende Schutzmaßnahmen veranlasst werden.

Weitere Informationen können Sie über folgende Seite aufrufen: https://www.uni-due.de/verwaltung/arbeitssicherheit/mutterschutz.php

 

Mutterschutzgesetz und Leitfaden

Der vollständige Gesetzestext ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und hier zu finden:

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Den Leitfaden des Bundesministeriums finden Sie hier als PDF.

Wo Sie uns finden

Campus Duisburg
Dienstgebäude: SG
Geibelstr. 41
47057 Duisburg

Campus Essen
Dienstgebäude: T03 R00
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