Sicher Arbeiten in Schwangerschaft und Stillzeit

Mutterschutz

Zum 1. Januar 2018 ist eine Neuregelung des Mutterschutzgesetzes in Kraft getreten (Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium – MuSchG), das auch für Hochschulen relevant ist.

Folgende Punkte des Gesetztes sind von Seiten der Arbeitssicherheit besonders herauszuheben:

  • Anwendbarkeit des Gesetztes jetzt auf Studentinnen
  • Begriff „unverantwortbare Gefährdung“
  • Pflichten der Hochschule, u.a. Meldepflicht an die Bezirksregierung
  • Pflicht zur Abschätzung der Gefährdung für alle Bereich der Hochschule

Unter "Weitere Informationen" finden Sie Verfahrensabläufe und Checklisten zur Gefährungsbeurteilung getrennt nach Statusgruppen.

EH-, Ruhe-, Wickelräume E

Standorte der Erste-Hilfe-, Ruhe- und Wickelräume in Essen

  • Raum R12 R00 BX8
  • Raum R14 R00 R09
  • Raum S05 T00 A02
  • Raum S06 S02 B05
  • Raum T01 R00 DX8
  • Raum V15 C01 C04
  • Raum S-A 0015
  • Raum WSC-N-2.31
  • Raum WST-A.12.12

Freischaltung der Transponder für Berechtigte per E-Mail an schliessanlage-e@uni-due.de.
Kurzfristiger Zugang über die Hausmeister oder Pförtnerlogen möglich.

EH-, Ruhe-, Wickelräume DU

Standorte der Erste-Hilfe-, Ruhe- und Wickelräume in Duisburg

  • Raum LK 0145
  • Raum LN 0005
  • Raum LX 1208
  • Raum MF 0081
  • Raum SK 006

Freischaltung der Transponder für Berechtigte per E-Mail an schliessanlage-du@uni-due.de.
Kurzfristiger Zugang über die Hausmeister oder Pförtnerlogen möglich.

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