Prüfung Arbeitsmittel
Prüfung von Arbeitsmitteln
Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel nach BetrSichV § 14 regelmäßig prüfen zu lassen.
Die TRBS 1201 und 1203 konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung: TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen sowie die TRBS 1203 Befähigte Personen.
Die Prüfung bestimmter Arbeitsmittel ist an der Universität zentral organisiert.
Prüfungen die durch das Technische Gebäudemanagement (DEZ GM) durchgeführt werden:
- Technische Gebäudeausrüstung (u. a. Brandschutz-, Sicherheits- und Notfalleinrichtungen; fest installierte Leitungen für Energie, Gase, Wasser und andere Medien)
- Aufzüge
- Krane
- Türen und Tore
- Laborabzüge, Lüftung und Klimatisierung
- Hygiene der Lüftungs- und Wasserinstallation
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Prüfungen die durch die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz durchgeführt werden:
- Sicherheitsschränke
- Feuerlöscher