Arbeitsunfall

Was ist ein Arbeitsunfall?

Nach §8 des Sozialgesetzbuches VII sind Arbeitsunfälle solche Unfälle, die im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit eintreten. Arbeitsunfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder schlimmstenfalls zum Tod führen können.

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitsunfälle sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Für die Universität Duisburg-Essen ist dies die:
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Rheinland
40625 Düsseldorf
(bitte immer bei einem Arbeitsunfall angegeben, wenn nach der Berufsgenossenschaft/gesetzlichen Unfallversicherung gefragt wird).

Unfallmeldung

Nach Vorgabe des Gesetzes muss ein Unfall bei einer Arbeitsunfähigkeit von länger als 3 Kalendertagen unverzüglich gemeldet werden. Dazu ist der Unfallmeldebogen zu nutzen und bei der Stabsstelle Arbeitssicherheit & Umweltschutz einzureichen. Da bei Behandlungen bzw. Durchgangsarztbesuchen Kosten für die Unfallkasse entstehen, wird auch bei einem Arbeitsunfall mit einer Ausfallzeit von weniger als 3 Kalendertagen eine Unfallmeldung benötigt.

Bagatellunfälle, die keiner Behandlung bedürfen, sind zum Nachweis in das Verbandsbuch einzutragen, das im Erste-Hilfekasten oder an zentraler Stelle in Ihrer Abteilung liegt.

Versicherungsschutz

Als versicherte Personengruppen gelten grundsätzlich alle Beschäftigten und eingeschriebene Studierende. Beamte sind über den Dienstherren (Universität Duisburg-Essen, Dezernat Personal) versichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung besteht für arbeitnehmerähnliche, weisungsgebundene, nicht eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen.

Was ist versichert?

Nicht versichert sind:

Berufliche Tätigkeiten von allen wissenschaftlichen-, künstlerischen Beschäftigten und Beschäftigten in Technik und Verwaltung, z.B. auch Dienstgänge, Dienstreisen

Tätigkeiten von Studierenden, z.B. Teilnahme an Vorlesungen, Veranstaltungen, Aufsuchen von Hochschuleinrichtungen, z.B. Bibliothek;
Beteiligung an Exkursionen, die unter Aufsicht von Hochschulmitarbeitern stehen

Tätigkeiten von eingeschriebenen Doktoranden und Diplomanden, die ihre wiss. Arbeiten an der Heimathochschule durchführen

Aufenthaltsversicherung der Unfallkasse NRW kraft Satzung: wiss.Tätigkeiten von Doktoranden oder Diplomanden (einschl. Masteranwärter) bei Aufenthalt an der Hochschule, auch von Doktoranden/ Diplomanden anderer Hochschulen oder von ausländischen Absolventen

Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten von Beschäftigten, z. B. Essensaufnahme, private Aktivitäten während der Pause

 

Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten von Studierenden, z. B. Essensaufnahme, private Aktivitäten während der Pause

 

 


Bei eingeschriebenen Doktoranden und Diplomanden: Arbeiten außerhalb der Heimathochschule (z. B. in Firmen), Exkursionen
 

Bei der Aufenthaltsversicherung kraft Satzung: Wege, andere Tätigkeiten, die nicht zu den wiss. Arbeiten gehören (z. B. Hochschulsport)
 

Äußere Ereignisse,
z.B. Verletzen mit einem Gegenstand, Stolpern über eine hochstehende Gehwegplatte

Innere Ursachen, z.B. eine Vorschädigung der Wirbelsäule, die bei Belastung zu einem Unfall führt

Unmittelbare Wege zwischen Arbeits- bzw. Studienstätte und Heimadresse (Ausnahme Umwege von Fahrgemeinschaften und zum Abholen von Kindern aus Schule oder Betreuung werden anerkannt)

Private Umwege z.B. zum Einkaufen oder Besuch von Freunden

Wege von Diplomanden und Doktoranden im Rahmen der Aufenthaltsversicherung (s.o.)

Hilfsmittel, wie z.B. Brillen

Kleidung, Schuhe, Taschen

Verbotswidriges Verhalten, z.B. das Umgehen einer Sicherheitseinrichtung

Vorsatz (=Versicherungsbetrug)

 

Auslandsemester, Auslandspraktika der Studierenden
Gasthörer
Gäste der Hochschule, z.B. beim Tag der offenen Tür

Durchgangsarztverfahren:

Alle Kosten für Behandlungen, Hilfsmittel oder Reha-Maßnahmen werden über die Unfallkasse abgerechnet. Bei Arbeitsunfällen gibt es keine Eigenleistung durch die verunfallte Person. Für die Erstbehandlung muss ein Vertragsarzt, ein sogenannter „Durchgangsarzt“ aufgesucht werden. Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestellte Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Über die Durchgangsärzte wird die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch abgesichert.

Hier eine Auswahl von zugelassenen Durchgangsärzten:

Campus Essen

Campus Duisburg

Dr. med. Andreas Nowak,
Oberdorfstraße 17-21,
45143 Essen (-Altendorf)
Telefon: 0201/622004

Chirurgische Gemeinschaftspraxis,
Mülheimer Strasse 70,
47057 Duisburg
Telefon: 0203/351217

 

Für Ruhrort:
Facharztzentrum Medical Center
Saed Fayad
Ruhrorter Str. 195,
47119 Duisburg
Telefon: 0203/47999440

Krankenhäuser

Elisabeth-Krankenhaus
Dr. med. Elke Radeloff
Klara-Kopp-Weg 1,
45138 Essen
Telefon: 0201/8973351
Zentrale: 0201/897-0

BG Klinikum Duisburg
Prof. Dr. med. Marcel Dudda
Großenbaumer Allee 250,
47249 Duisburg
Telefon: 0203/7688-3101
Zentrale: 0203/7688-0

St. Vincenz Krankenhaus
Dr. med. Peter Kaivers
Von-Bergmann-Str. 2,
45141 Essen
Telefon: 0201/64003101
Zentrale: 0201/64001340

HELIOS St. Johannes-Klinik
Dr. med. Alexandros P. Anastasiadis
An der Abtei 7-11,
47166 Duisburg
Telefon: 0203/546-2103
Zentrale: 0203/546-0

Alfried Krupp Krankenhaus
Prof. Dr. med. Sven Lendemans
Alfried-Krupp-Str. 21,
45131 Essen
Telefon: 0201/4342767
Zentrale: 0201/434-1

Evang. Krankenhaus Duisburg-Nord
Dr. med. Jürgen Schmitz
Fahrner Str. 133-135,
47169 Duisburg
Telefon: 0203/5081153
Zentrale: 0203/50800

Universitätsklinikum Essen
Prof. Dr. med. Marcel Dudda
Klinik für Orthopädie u. Unfallchirurgie
Hufelandstr. 55,
45147 Essen
Telefon: 0201/7231301
Zentrale: 0201/723-0

 

Selbstverständlich können Sie sich auch einen D-Arzt am Wohnort aufsuchen, dazu können Sie hier eine Abfrage über das Interangebot der Unfallkasse NRW starten.

 

Notfall   Symbol-erste-hilfe   Symbol-arzt

Unterweisung   Gefährdungsbeurteilung   Symbol-formulare-invers

Informationen & Kontakt Ihre Ansprechpartner

Formulare

Meldewesen – Unfallanzeige Beschäftigte (Formular, DE, PDF, 299 kB, UK NRW) (zu 1: Universität Duisburg-Essen, 45117 Essen; zu 2: 467460359813001; zu 3: UK Nordrhein-Westfalen Regionaldirektion Rheinland)

Meldewesen – Unfallanzeige Studierende (Formular, DE, DOC, 581 kB, UK NRW) (zu 1: Universität Duisburg-Essen, 45117 Essen; zu 2: Land NRW; zu 3: 467460359813001; zu 4: UK Nordrhein-Westfalen Regionaldirektion Rheinland; zu 21: Beginn und Ende des Besuchs der UDE!; vor dem Versand bitte im aktuellen DOCX-Format speichern!)

Meldewesen – Wegeunfall-Fragebogen Versicherte (Formular, DE, DOC, 90 kB, UK NRW) (Empfänger: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Regionaldirektion Rheinland, Postfach 120530, 40605 Düsseldorf; Absender: 467460359813001; vor dem Versand bitte im aktuellen DOCX-Format speichern!)

Meldewesen – Wegeunfall-Fragebogen Unternehmer (Formular, DE, DOCX, 20 kB, UK NRW) (Empfänger: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Regionaldirektion Rheinland, Postfach 120530, 40605 Düsseldorf; Absender: 467460359813001

Internes Formular - Ereignisbericht (Formular, DE, DOCX, 1477 kB, FASi)

Formulare Dienstunfall Beamte und Beamtinnen
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Antrag Unfallfürsorgeleistungen