In besonderer Mission Beauftragte

Bei bestimmten Arbeitsverfahren sowie beim Umgang mit bestimmten Stoffen oder Anlagen sind über die Sicherheitsbeauftragten hinaus in den Organisationseinheiten weitere Beauftragte zu bestellen:

  • Laserschutzbeauftragte (LSB)
    erforderlich bei Betrieb von Laseranlagen der Klassen 3R, 3B und 4;
    Voraussetzung: Fachkunde
  • Strahlenschutzbeauftragte (SSB)
    erforderlich beim Umgang mit radioaktiven Stoffen (nach Strahlenschutzverordnug) oder mit ionisierender Strahlung (nach Röntgenverordnung);
    Voraussetzung: Fachkunde für die jeweilige Tätigkeit
  • Projektleiter (Gentechnik)
    Verantwortliche Person bei gentechnischen Arbeiten.
    Voraussetzugen: Sachkunde, Hochschulabschluss, 3 Jahre Tätigkeit
  • Beauftragte für biologische Sicherheit (BBS; Gentechnik)
    Die Funktion entspricht grob dem Sicherheitsbeauftragten bei allgemeinen Tätigkeiten. Der BBS arbeitet eng mit dem Projektleiter zusammen und berichtet diesem insbesondere über sicherheitsrelevante Punkte.
    Voraussetzugen: Sachkunde, Hochschulabschluss, 3 Jahre Tätigkeit
  • Aufsichtführende
    besonders gefährliche Arbeiten wie zum Beispiel Anlernen der selbstständigen Maschinenbedienung, Einsteigen in Silos Behälter und enge Räume, Arbeiten in Höhe, Tragen von schwerem Atemschutz, Umgang mit Gefahrstoffen in Praktika müssen beaufsichtigt werden;
    Voraussetzungen: besonderes Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Einweisung
  • Koordinator
    Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (das können auch Beschäftigte mehrerer Abteilungen innerhalb der UDE sein) zum Beispiel in einem Projekt zusammen, ist von jedem Arbeitgeber (oder jeder Abteilung) ein Koordinator zu bestellen. Dieser ist erster Ansprechpartner für die anderen Projektpartner und muss jeder Zeit erreichbar sein. Er stellt die Kommunikation zwischen den Projektpartnern und den eigenen Beschäftigten sicher. Der Koordinator des Auftraggebers (oder Projektleiters) ist zudem für die Gesamtkoordination des Projekts zuständig.
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
    Für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind vom Bauherrn SiGeKo zu bestellen. Bei den Bauprojekten des BLB NRW übernimmt dieser die Bestellung der SiGeKo. Die Begriffe Bauvorhaben und bauliche Anlage sind jedoch sehr weit gefasst, so dass auch Umbauarbeiten und die Errichtung von Anlagen darunter fallen können.
    Voraussetzung: Fachkunde

Darüber hinaus sind einzelne Beauftragtenfunktionen für die UDE zentral besetzt:

  • Brandschutzbeauftragter (BSB)
    Für bestimmte Gebäude (Verkaufsstätten, Hochhäuser über 30 m, Krankenhäuser) ist ein Brandschutzbeauftragter generell erforderlich, für andere Gebäude kann er durch die Baugenehmigung gefordert werden - meist durch Einbeziehung eines Brandschutzkonzeptes.
  • Gefahrstoffbeauftragte
    Die Gefahrstoffbeauftragte ist Ansprechpartnerin in allen Fragen zum Umgang mit Gefahrstoffen.

 

 

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