Physikalische-Einwirkungen
30.04.2025 - Laut ist OUT - gemeinsam gegen ArbeitslärmTag gegen Lärm – International Noise Awareness Day
Lärmbelastung am Arbeitsplatz kann schwerwiegende Folgen haben. Sind Beschäftigte über einen längeren Zeitraum einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt, droht ihnen eine Hörminderung oder eine Erkrankung an Lärmschwerhörigkeit. Der internationale Tag gegen Lärm am letzten Mittwoch im April sensibilisiert alljährlich für die möglichen Folgen von Lärm. Eine gute Gelegenheit, um im Betrieb das Risiko irreversibler Schäden am Gehör hervorzuheben und dafür zu werben, Schutzmaßnahmen ernst zu nehmen.
Weitere Informationen:
- Laut ist OUT – gemeinsam gegen Arbeitslärm (online Veranstaltung der BGHM , 30.04.2025, 14:00 Uhr)
- Lärmschwerhörigkeit verhindern (DGUV Arbeit & Gesundheit 26.10.2022)
Physikalische Einwirkungen
Neben den stofflichen Einwirkungen gibt es auch physikalische Einwirkungen, die einer besonderen Betrachtung bedürfen:
- Lärm
Gehörschädigender Lärm ist in der Regel nur an lauten Maschinen und Anlagen zu erwarten. An neueren Geräten muss dies angegeben sein. Von besonderer Bedeutung sind hier Werte über 80 dB(A). Bei mehreren Anlagen die knapp darunter liegen kann die Summe ebenfalls diesen Wert überschreiten. Straßenlärm oder Lärm von benachbarten Baustellen oder Einrichtungen ist hier nicht relevant, kann aber – wenn er nicht nur zeitlich begrenzt auftritt – unter sonstige Gefährdungen angegeben werden. - Vibrationen
- Optische Strahlung
Außer bei Arbeiten mit künstlicher UV- und IR-Strahlung kann eine relevante Gefährdung auch bei häufigem und insbesondere lang andauerndem Arbeiten im Freien der Fall sein. Der Umgang mit Lasern sollte zu Dokumentationszwecken ebenfalls angegeben werden. Eine sinnvolle Vorsorge ist in diesem Fall derzeit aber nicht bekannt. - Ionisierende Strahlung
Jegliche Arbeit mit oder in der Nähe von offener radioaktiver oder Röntgen-Strahlung. - Schwere körperliche Arbeit/Arbeiten in Zwangshaltung
Arbeiten bei denen regelmäßig unter besonderer Kraftanstrengung gearbeitet werden muss. Hierzu zählt auch das häufige Heben und Tragen von Lasten, die bei gelegentlichen Tätigkeiten nicht als besonders schwer empfunden werden. Zwangshaltungen sind unter anderem das Arbeiten über Kopf, in gebeugter, gebückter oder verdrehter Position.