Bauingenieurwesen Bachelor / Master
Dez. Studierendenservice, Akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten
45141 Essen
Funktionen
-
Sachbearbeiter/-in im, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Veranstaltungen
Keine aktuellen Veranstaltungen.
Vergangene Veranstaltungen (max. 10)
Keine vergangenen Veranstaltungen.
Hinweise
Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr
Beachten Sie bitte, dass der Bereich Prüfungswesen vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen ist. Abschlussarbeiten können in den Terminbriefkasten eingeworfen werden. Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Abgabe von Abschlussarbeiten“.
Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen schönen Jahreswechsel.
Prüfungsanmeldungen
Prüfungsan- und Abmeldungen
Anmeldungen zu Prüfungen außerhalb der Anmeldefrist können nicht berücksichtigt werden.
- Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur im veröffentlichtem Zeitraum möglich ist.
- Die Anmeldungen erfolgen online (https://campus.uni-duisburg-essen.de/cm_exa), nur für Prüfungen, für die im Klausurraster (s. Klausurtermine) ein Prüfungstermin eingetragen ist. Für alle anderen Prüfungen melden Sie sich bei den Prüfern an.
- Kontrollieren Sie Ihre Anmeldung unbedingt unter "Meine Belegungen" und machen Sie sich ggf. einen Bildschirmausdruck.
Falls etwas nicht funktioniert, melden Sie sich unbedingt vor Ablauf des Anmeldezeitraums, per Mail im Prüfungsamt bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung. Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
- Für Anmeldungen, die online nicht möglich sind (z.B. studiengangsfremde Leistungen, technische Probleme, etc. ), schreiben Sie bitte an die zuständige Sachbearbeitung im Prüfungsamt eine Mail während des Anmeldezeitraums mit folgenden Angaben: Matrikelnummer, Studiengang, Prüfungsnummer, Prüfer, Prüfungsdatum.
- Rücktritte sind bis eine Woche vor Prüfungstermin möglich
- Sie können sich zu Wiederholungsprüfungen erst anmelden, wenn ein Ergebnis von dem davorliegenden Prüfungstermin im HISinOne verbucht wurde.
Wenn Sie versuchen, sich anzumelden, wenn noch kein Ergebnis im HISinOne eingetragen ist, erscheint die Meldung: Anmeldung vorhanden. Dies ist aber die Anmeldung vom Ersttermin und es ist keine Anmeldung für den Nachprüfungstermin erfolgt.
- Sie müssen sich zu jeder Prüfung selbst anmelden. Es erfolgt keine automatische Anmeldung, wenn eine Prüfung nicht bestanden ist.
Hinweis: Es gibt nur einen 2. Anmeldezeitraum, wenn ein 2. PT im Wintersemester terminiert wurde (Termine bis Anfang Oktober zählen noch zum Sommersemester)
Prüfungstermine
Prüfungstermine
Prüfungsabmeldungen online bis eine Woche vor der jeweiligen Modulprüfung
Prüfungsanmeldetermine
Anmeldephase zu den Prüfungen:
| WiSe 2025/26 | 10.11. - 21.11.2025 |
| SoSe 2026 | 11.05. - 22.05.2026 |
Die Anmeldung einer Prüfung muss online zu den festgelegten Anmeldefristen erfolgen.
Anmeldungen zu Prüfungen außerhalb der Anmeldefrist können nicht berücksichtigt werden.
Abschlussarbeiten
Anmeldung/Abgabe Abschlussarbeit
Anmeldung der Abschlussarbeit:
Informationen zur Anmeldung von Abschlussarbeiten
Anmeldeformular
Allgemeiner Hinweis:
Ein ausgegebenes Thema für eine Abschlussarbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Abgabe der Abschlussarbeit:
Die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar Ihrer Arbeit benötigt (USB-Stick oder CD).
Die eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.
Die Abschlussarbeiten können, außerhalb der Sprechstunden, auf dem Postweg oder in einem beschrifteten Umschlag in den Terminbriefkasten eingeworfen werden.
Universität Duisburg-Essen
Sachgebiet Prüfungswesen
z. Hd. Frau Herbst
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Antrag auf Änderung des Titels
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Wichtiger Hinweis zur Schreibzeitverlängerung von Abschlussarbeiten:
Nach einhelliger Rechtsprechung der für die Universität Duisburg-Essen zuständigen Gerichte (Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf sowie Oberverwaltungsgericht NRW) ist eine
Schreibzeitverlängerung bei Abschlussarbeiten im Fall von Krankheit bzw. krankheitsbedingter
Prüfungsunfähigkeit nicht zulässig.
Die Verlängerung der Bearbeitungszeit in diesen Fällen verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Eine Erkrankung gehört zum „allgemeinen Lebensrisiko“. Dieses Risiko ist bereits bei der Festlegung der normalen Bearbeitungszeit in den Prüfungsordnungen berücksichtigt. In Fällen nachgewiesener schwerer und/oder langwieriger Erkrankungen ist ein Rücktritt von der Prüfung möglich.
Antrag auf Zulassung zum Abschlussprojekt im MA
Atteste
Erläuterungen zur Einreichung von Attesten
Atteste
Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Praktikumsinformationen Bachelorstudiengang
Praktikumsinformationen für den Bachelor
Link zur Fakultät mit Informationen zum Praktikum:
https://www.uni-due.de/FSBau/praktikum
https://www.uni-due.de/iml/praktikum.php
Die Unterlagen sind im original (original Unterschrieben, nicht digital) und zusätzlich als PDF-Datei(en) im Prüfungsamt für den Studiengang Bauingenieurwesen rechtzeitig vor Ablauf der Frist für die Erfüllung des Pflichtpraktikums einzureichen.
Studiengangsinformationen
Informationen für den Bachelor- und den Masterstudiengang
Bachelor: https://www.uni-due.de/bauwissenschaften/de/bauing_b_sc
Master: https://www.uni-due.de/bauwissenschaften/de/bauing_m_sc
Wichtiger Hinweis: Es können nur Prüfungen Online über das HIS angemeldet werden, die auch in der jeweiligen aktuellen Prüfungordnung des jeweiligen Schwerpunktes aufgelistet sind. Leistungen die in der Anlage des Pflicht- , Wahlpflicht- oder Wahlbereichen nicht vorkommen, können nicht in den regulären Gesamtbereich verbucht werden und kommen somit für den Abschluss Ihres Studiums nicht in Betracht, z. B. PO1101 (alte PO) und PO19 (neue PO). Diese Leistungen können nur über das Prüfungswesen an- und abgemeldet werden und gehen nicht in die Wertung des Studium ein.
Anerkennung und Einstufungsbescheid
Anerkennung / Einstufungsbescheid / Erasmus / UA-Ruhr Abkommen
Die Einleitung des Anerkennungsverfahrens erfolgt ausschließlich durch einen Antrag auf Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen an den Prüfungsausschuss des Studiengangs, für den die Prüfungsleistung anerkannt werden soll. Die Unterlagen sind per E-Mail über Ihre zuständige Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen einzureichen. Der Anerkennungsantrag muss sowohl als Excel-Datei sowie gemeinsam mit den übrigen Unterlagen in einem PDF-Dokument (digitale Gesamtakte) eingereicht werden. Ihr Antrag wird anschließend zur Bearbeitung an den zuständigen Prüfungsausschuss weitergeleitet, sobald der Sachbearbeitung das originale Transcript zum Abgleich vorgelegen wurde.
Hier finden Sie sowohl eine deutsche wie auch eine englische Anleitung zur digitalen Gesamtakte.
Unterteilung der Anerkennungen:
Anerkennung innerhalb der Fakultät
Bitte füllen Sie folgende Formulare elektronisch aus:
- Anschreiben
- Anerkennungsantrag (Excel - siehe weiter unten)
Diesen Formularen fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- originale Transcript of Records
- ggfls. Gleichwertigkeitsbescheinigung (nur im M.Sc.)
Anerkennung von extern erbrachten Leistungen
Bitte füllen Sie folgende Formulare elektronisch aus:
- Anschreiben
- Anerkennungsantrag (Excel - siehe weiter unten)
Diesen Formularen fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- vom Prüfungsamt der früheren Universität unterschriebenes und gesiegeltes Transcript of Records mit allen Leistungen
- Auszug der erbrachten Leistungen aus dem Modulhandbuch
(Bitte sortieren Sie die Unterlagen nach den im Antrag aufgeführten Modulen und senden Sie nicht das gesamte Modulhandbuch, sondern nur die relevanten Modulbeschreibungen.) - Prüfungsordnung
- ggfls. Gleichwertigkeitsbescheinigung (nur im M.Sc.)
Anerkennung von Auslandsleistungen
Bitte füllen Sie folgende Formulare elektronisch aus:
- Anschreiben
- Anerkennungsantrag (Excel - siehe weiter unten)
Diesen Formularen fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- vom Prüfungsamt der Auslandshochschule unterschriebenes und gesiegeltes Transcript of Records mit allen Leistungen
- Notenumrechnungstabelle
(speziell bei Nicht-EU-Ausland) - Studienverlaufsplan der Originalsprache, der alle zu erbringenden Leistungen aufführt
(speziell bei Nicht-EU-Ausland) - Inhalte der erbrachten Leistungen aus dem Modulhandbuch
(Bitte sortieren Sie die Unterlagen nach den im Antrag aufgeführten Modulen und senden Sie nicht das gesamte Modulhandbuch, sondern nur die relevanten Modulbeschreibungen.) - Prüfungsordnung
- ggfls. Gleichwertigkeitsbescheinigung (nur im M.Sc.)
- ggfls. Eidesstaatliche Versicherung zur Anerkennung (nur im M.Sc.)
- Anlage für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen gem. HStatG (Diese Anlage ist nur auszufüllen und bei der Anerkennung und Einstufung einzureichen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A= Ausland eingetragen haben
- Learning Agreement zu dem Transcript of Records (Hinweis: Steht auch auf den Seiten des International Office der UDE: Unterpunkt nach dem Auslandsaufenthalt: https://www.uni-due.de/international/outgoings_erasmus_studienaufenthalte.php)
Link zu den Formularen Online-Anerkennungsantrag/Einstufung für den
Wichtige Hinweise zum Anerkennungsantrag
Reichen Sie den Anerkennungsantrag sowohl als Excel-Datei sowie als digitale Gesamtakte per Mail bei der zuständigen Sachbearbeiterin ein. Die Excel-Datei wird intern weiterverarbeitet und ist daher separat erforderlich.
Leistungen die Sie in einem abgeschlossenen Bachelorstudium erbracht haben, können nicht für das Masterstudium anerkannt werden, da die Leistungen aus dem Bachelor schon Bestandteil für die Einschreibung in den Master darstellen.
Zur Veranschaulichung finden Sie hier ein Beispiel zur digitalen Gesamtakte.
Bitte achten Sie auf die Reihenfolge (1.Anschreiben, 2.Anerkennungsantrag als PDF, 3.Transcript und ggfls. weitere Anlagen) der Lesezeichen in der Gesamtakte.
Falls Sie bereits in der Vergangenheit eine Anerkennung gestellt haben reichen Sie diese, wenn möglich, bitte ebenfalls mit ein.
Anerkennung UA-Ruhr Abkommen:
Studierende, die an einer Hochschule der UA Ruhr - die Ruhr-Universität Bochum, die Technische Universität Dortmund und die Universität Duisburg-Essen - eingeschrieben sind, können Lehrveranstaltungen aller drei Universitäten belegen, ohne die sonst übliche Zweithörergebühr bezahlen zu müssen. Dies bietet ihnen innerhalb der UA Ruhr interessante Möglichkeiten zur Spezialisierung und Vertiefung.
Gehen sie mit dem Formular zum Prüfungsausschuss (stellvertretend Herr Wittowsky) und teilen sie diesem mit, welche Leistung sie absolvieren möchte und für welche Leistung diese anerkannt werden soll. Dieser genehmigt diese dann oder lehnen ihren Antrag ab.
Wenn Sie die Leistung bereits einmal an unserer Universität absolviert haben oder dafür angemeldet sind, befinden sie sich in einem laufenden Verfahren und dürfen die Leistung nicht mehr, an einer anderen Universität aus dem Abkommen, absolvieren.
Wenn der Antrag genehmigt wurde, melden sie sich mit dem Formular bei der Partneruniversität an.
Sobald wir die Note erhalten haben, teilt wir ihnen diese mit.
Daraufhin stellen sie eine Anerkennung um diese verbuchen zu lassen (siehe Zusammenfassung Anerkennung).
Vorab-Masterleistungen
Rektoratsbeschluss - Vorziehen von Masterprüfungen
Liebe Studierende,
das Rektorat hat in seiner Sitzung am 8.11.2017 in Absprache mit den Fakultäten eine einheitliche Regelung für das Vorziehen von Masterleistungen während des Bachelorstudiums beschlossen, die ab dem Sommersemester 2018 in Kraft tritt.
Demnach ist eine Anmeldung zu Prüfungsleistungen eines Masterstudiengangs während des Bachelorstudiums nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können
und
- es können maximal 30 Mastercredits vorab erworben werden
Hinweis zur Verbuchung vorgezogener Masterleistungen:
Die Erbringung von Masterprüfungen stellt ein freiwilliges Entgegenkommen für die Bachelorstudierenden dar. Regelungen werden im o.g. Rektoratsbeschluss einheitlich festgelegt.
Bezüglich dieser Prüfungsleistungen stellt sich nicht die Frage nach deren Anerkennung nach Einschreibung in den Masterstudiengang (Gegenstand der Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 63a HG ist eine erbrachte Leistung und eine Leistung auf die hin anerkannt werden soll. Sinn und Zweck der Anerkennung ist es, den Studierenden bereits (anderweitig) erbrachte Leistungen nicht nochmals abzuverlangen).
Bei der vorgezogenen Prüfungsleistung handelt es sich um dieselbe Prüfungsleistung aus dem Masterstudiengang. Es gibt hier mithin nichts zu ersetzen bzw. anzuerkennen. Die vorgezogenen Prüfungsleistungen sind nach Einschreibung in diesen Studiengang nachzuerfassen. Dies betrifft selbstverständlich auch Fehlversuche.
Nach Einschreibung in den Masterstudiengang, werden alle bereits absolvierten Modul(teil-)prüfungen automatisiert in Ihrem Account eingetragen.
Auflagen
Hinweise zu Auflagen
Folgender Auflagekatalog gilt ab dem 01.10.2024:
Hier ein wichtiger Hinweis zu den Auflagen
Der Prüfungsausschuss der Fakultät für Bauingenieure hat einen neuen Auflagenkatalog beschlossen. In diesem ist es nicht mehr möglich Masterleistungen als Auflage zu wählen. Aus diesem Grund können alle Masterleistungen ab dem Sommersemester 2023 nicht mehr als Auflage gewählt und in das Modul Auflagen umgebucht werden.
Ältere Masterleistungen werden aufgrund einer Übergangsfrist noch als Auflage umgebucht.