Soziale Arbeit
Dezernat Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten
45141 Essen
Funktionen
-
Mitarbeiter/in, Sachgebiet Prüfungswesen
Aktuelle Hinweise
Erreichbarkeit:
Startseite Prüfungswesen (uni-due.de)
Bitte beachten Sie auch die FAQs für Studierende!
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfrage nur bearbeitet werden kann, wenn Sie Ihre Matrikelnummer angeben und die Anfrage von Ihrer UDE-E-Mail Adresse erfolgt!
Auslaufregelung alte Prüfungsordnung (PO12) Bachelor Soziale Arbeit
Wichtige Informationen für Studierende, die noch in der alten PO2012 eingeschrieben sind:
Sie können Ihr Studium längstens bis zum 31.03.2024 nach dem Studienplan der PO 2012 beenden.
Danach wird Ihr Studium nach dem Studienplan der PO 2019 fortgeführt.
Bereits erfolgreich absolvierte Leistungen aus der PO12 werden ab dem 01.04.2024 durch Ihre zuständige Sachbearbeiterin in die neue PO19 übertragen. Dies gilt auch für Module, die bereits ohne den Nachweis von Studienleistungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Die Bearbeitung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge und kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen für die Beurlaubung für das Sommersemester 2024:
Bitte beachten Sie, dass für eine Beurlaubung für das SoSe 2024 die Rückmeldung erfolgt sein und ein vorzeitiger Antrag auf PO-Wechsel (von PO12 nach PO19) an Ihre Sachbearbeiterin im Prüfungswesen gestellt werden muss. Mit dem genehmigten Antrag auf PO-Wechsel und Ihrem Antrag auf Beurlaubung, können Sie nun beim Einschreibungswesen die vorzeitige Umschreibung in die neue PO19 und Ihre Beurlaubung veranlassen.
Abschlussdokumente
Abschlussdokumente versenden wir per Post, bitte achten Sie darauf, dass Ihre hinterlegte Adresse aktuell ist. In Ausnahmefällen können Sie einen Termin zur Abholung mit Ihrer Sachbearbeitung vereinbaren.
Bitte beachten:
Gemäß PO19 §28 der Prüfungsordnung für den Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Arbeit und PO19 §26 der Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Soziale Arbeit werden englischsprachige Abschlussdokumente nur auf Antrag erstellt!
Prüfungsanmeldungen
Anmeldezeitraum für die Prüfungstermine im Wintersemester 2023/24
1. Anmeldezeitraum für die Prüfungen zum Haupttermin im Wintersemester 2023/24:
von 06.11.2023 - 17.11.2023
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen nur in diesem Zeitraum möglich sind.
- Die Anmeldungen erfolgen online (https://campus.uni-duisburg-essen.de/cm_exa).
- Kontrollieren Sie Ihre Anmeldung unbedingt unter "Meine Belegungen" und machen Sie sich ggf. einen Bildschirmausdruck.
- Falls etwas nicht funktioniert melden Sie sich unbedingt vor Ablauf des Anmeldezeitraums, z.B. per Mail.
Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden. Nachmeldungen werden nicht angenommen! - Für Anmeldungen, die online nicht möglich sind (z.B. studiengangsfremde Leistungen, technische Probleme), schreiben Sie mir bitte eine Mail während des Anmeldezeitraums mit folgenden Angaben: Matrikelnummer, Studiengang, Prüfungsnummer, Prüfer, Prüfungsdatum.
! Meldungen außerhalb der Anmeldefristen können nicht berücksichtigt werden !
2. Rücktritte / Abmeldungen von Prüfungen:
- Rücktritte sind bis eine Woche vor Prüfungstermin online möglich.
3. Nachmeldungen
- Nachmeldungen werden nicht angenommen!
Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Anmeldung im HISinOne unter "Meine Belegungen" kontrollieren und sich ggf. einen Bildschirmausdruck machen. Falls etwas nicht funktioniert, melden Sie sich unbedingt vor Ablauf des Anmeldezeitraums, z.B. per Mail. Meldungen außerhalb der Fristen können nicht berücksichtigt werden.
4. Nachprüfungen
- Es finden keine Nachprüfungen im Studiengang Soziale Arbeit statt.
5. Wiederholungsprüfungen
- Sie müssen sich zu jeder Prüfung selbst anmelden. Es erfolgt keine automatische Anmeldung, wenn eine Prüfung nicht bestanden ist.
- Sie können sich zu Wiederholungsprüfungen erst anmelden, wenn ein Ergebnis von dem davorliegenden Prüfungstermin im HISinOne verbucht wurde.
- Wenn Sie versuchen, sich anzumelden, wenn noch kein Ergebnis im HISinOne eingetragen ist, erscheint die Meldung: Anmeldung vorhanden. Dies ist aber die Anmeldung vom Ersttermin und es ist keine Anmeldung für den Prüfungstermin erfolgt!
6. Mündliche Ergänzungsprüfung
- Studierende, die den 2. Prüfungsversuch einer Klausur nicht bestehen, haben die Möglichkeit, sich innerhalb von zwei Wochen nach Notenbekanntgabe im HISinOne, zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung anzumelden.
Bitte beachten Sie, dass es keine Ergänzungsprüfung in den Fällen des unentschuldigten Nichterscheinens gibt!
Hilfe für die Prüfungsanmeldung
Atteste
Wichtige Hinweise zur Einreichung von Attesten
Informationen zum Thema „Einreichung von Attesten“ finden Sie unter diesem Link.
Ihr Attest für den Studiengang Soziale Arbeit können Sie innerhalb von 3 Werktagen wie folgt einreichen:
- in den Briefkasten neben Raum G23,
- in den Terminbriefkasten am Gebäude T02 (in einem beschrifteten Umschlag adressiert ans SG Prüfungswesen, Fr. Selvarajah) oder
- per Post an: Universität Duisburg-Essen, SG Prüfungswesen, Frau Selvarajah, 45117 Essen
Folgende Angaben sind unbedingt erforderlich:
- Name
- Studiengang
- Matrikel- und Prüfungsnummer
- Name und Datum der Prüfung
Wichtig:
- Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes/Gesundmeldung (per Email) vorab zur Fristwahrung einzureichen.
- Nachträglich ausgestellte Atteste (rückdatierte Atteste) werden nicht akzeptiert.
- Eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ oder „Schülerbescheinigung“ genügen nicht.
- Auf dem Attest muss vermerkt sein, dass Sie prüfungsunfähig erkrankt sind.
Abschlussarbeiten
Einreichung von Abschlussarbeiten
Liebe Studierende,
die Einreichung der Abschlussarbeiten unterliegt den Bestimmungen aus Ihrer Prüfungsordnung. Sie müssen fristgerecht drei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit im Prüfungsamt einreichen. Zeitgleich wird ein elektronisches Exemplar (1x) Ihrer Arbeit benötigt ( USB-Stick oder CD).
Zusätzlich können Sie Ihre Abschlussarbeit als PDF-Datei per Mail an Ihre Gutachter schicken.
Bitte übersenden Sie keine Mail mit Ihrer Abschlussarbeit als PDF-Datei ans Prüfungswesen.
Bitte beachten:
Eidesstattlichen Erklärungen bitte erst nach dem Drucken im Original unterschreiben.
Ihre Abschlussarbeit können Sie wie folgt einreichen:
- durch Einwurf in den Terminbriefkasten (Eingang T02),
in einem Umschlag (adressiert an: SG Prüfungswesen, Frau Selvarajah)
- postalisch (Anschrift: Universität Duisburg-Essen, SG Prüfungswesen, Frau Selvarajah, 45117 Essen)
- persönlich Di von 9 - 12 Uhr in meiner Sprechstunde oder
im Front Office (Mo von 13 - 15 Uhr, Mi - Fr von 9 - 12 Uhr) Raum G41
Anträge
Antrag auf Anmeldung zur Abschlussarbeit
BACHELORARBEIT
Gemäß PO19 §28 werden englischsprachige Abschlussdokumente nur auf Antrag erstellt!
MASTERARBEIT
Gemäß PO19 §26 werden englischsprachige Abschlussdokumente nur auf Antrag erstellt!
Eine Erstleserin/ einen Erstleser suchen (Fachbezug beachten) und die Unterschrift einholen. Für die Zweitleserin/ den Zweitleser haben Sie ein Vorschlagsrecht.
Sollten Sie keine Zweitleserin/ keinen Zweitleser finden, kann Ihnen ein Prüfer vom Prüfungsausschuss zugewiesen werden.
Die Anträge werden grundsätzlich per Mail an mich eingereicht!
Der Prüfungsausschuss prüft den Fachbezug der Erstleserin/ des Erstlesers zum beantragten Thema und bestimmt die Zweitleserin/ den Zweitleser.
Anschließend werden Sie per Mail über die Zulassung und die Schreibfrist informiert!
Antrag auf Änderung des Titels der Abschlussarbeit
Antrag auf Schreibzeitverlängerung der Abschlussarbeit
Hinweis zur Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Schreibzeitverlängerung bei Erkrankung.
Eine Schreibzeitverlängerung aufgrund von Erkrankung bedarf einer einzelfallspezifische Entscheidung durch den Prüfungsausschuss.
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung
Den ausgefüllten Antrag übersenden Sie per Mail an die o.g. Sachbearbeitung.
Anerkennungen
Anerkennung von Leistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen verwenden Sie bitte ausschließlich das hinterlegte Onlineformular:
Anmerkungen für das Onlineformular:
Bedienungsanleitung Deutsch Instruction sheet English |
Erst wenn Ihre gesamten Unterlagen vollständig vorliegen
kann Ihr Antrag bearbeitet werden. |
Einstufung in ein höheres Fachsemester:Sollten Sie eine Einstufung in ein höheres Semester wünschen, schreiben Sie dies bitte in den Betreff Ihrer Email: Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ist es sinnvoll einen Termin zur Beratung bei Frau Beck zu vereinbaren: Sprechzeiten: nach Vereinbarung per Mail (sabine.beck@uni-due.de) Bitte beachten Sie die Fristen zur Einreichung des Antrags auf Einstufung:
Vor Ablauf der Bewerbungsfrist (15.03. für das SoSe und 15.9. für das WiSe) bekommen Sie vom Prüfungswesen einen Einstufungsbescheid mit dem Sie sich im Bereich Einschreibung für ein höheres Fachsemester bewerben können. Nach erfolgter Einschreibung teilen Sie dies der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungswesen per Mail (unter Angabe Ihrer Matrikelnummer) mit, damit Ihre Leistungen im Prüfungsverwaltungssystem HISinOne anerkannt werden können. |
Anerkennung von E-Leistungen:
E1: Methoden, Selbst-, und Sozialkompetenz, WST-C.01.04 E1: Sprachkurse, WST-C.01.06 E3: Studium liberale, WST-C.01.14
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Im Ausland erbrachte Leistungen
(Diese Anlage ist nur auszufüllen, wenn Sie in dem Antrag auf „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung“ in der Spalte „wo abgelegt“ den Buchstaben A = Ausland eingetragen haben.)
Weitere Informationen
Klausureinsicht
Die Klausureinsicht findet bei den Lehrenden statt. Diesbezüglich müssen Sie innerhalb von einem Monat nach Notenbekanntgabe mit den Lehrenden Kontakt aufnehmen.