Regelstudienzeit und Rechtliches

Das Zeitfenstermodell beruht u.a. auf Berechnungen, die sich auf die veröffentlichte Prüfungsordnung des einzelnen Faches sowie den Studienplan beziehen. Studierende, die von der Prüfungsordnung und dem Studienplan abweichen, können daher nicht vom Zeitfenstermodell erfasst werden, so dass hier die ausgewiesene Überschneidungsfreiheit nicht mehr greift.

Die Hochschulen haben nach § 61 Abs.1 Satz 3 i.V.m. § 58 Abs.2 und 3 HG grundsätzlich ein Lehr- und Prüfungsangebot sicherzustellen, so dass ein Studienabschluss in der Regelstudienzeit ermöglicht wird. Sofern es zu Überschneidungen von Veranstaltungen oder schriftlichen Prüfungen kommt, besteht jedoch gegenüber der Hochschule kein Rechtsanspruch auf die Einhaltung der ausgewiesenen Überschneidungsfreiheit einer Fächerkombination.

Besondere Hinweise zur Studienorganisation des bildungswissenschaftlichen Studienanteils in der gestuften Lehrerbildung

In bestimmten Fächerkombinationen der gestuften Lehrerbildung sind besondere Hinweise zur Absolvierung des bildungswissenschaftlichen Studenanteils zu beachten. Die dafür notwendigen Informationen erhalten Sie hier.

Infoflyer für Studierende

Die Koordinationsstelle für Studierbarkeit im Lehramt (KSL) hat für Studieninteressierte und Studierende einen Informationsflyer gestaltet. Den Flyer können Sie hier runterladen.