Informationen zu den Lehrveranstaltungen im Lehramts-Bachelor Biologie

Fragen zu Lehrveranstaltungen bitte an  biologiedidaktik@uni-due.de

Lehrveranstaltungen für alle Biologie-Lehramtsstudiengänge

  • Bachelor GyGe (B.A./B.Sc. Biologie für Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen)
  • Bachelor HRGe (B.A./B.Sc. Biologie für Lehramt an Haupt‐, Real‐, (Sekundar- und) Gesamtschulen)
  • Bachelor BK (B.A./B.Sc. Biologie für Lehramt an Berufskollegs)
  • Bachelor SoPaed (B.A./B.Sc. Sonderpädagogik)

Informationen zur Platzvergabe für die Seminare und Übungen in der Didaktik der Biologie im BA/MA

 

Liebe Studierende

bitte beachten Sie die folgenden Regelungen für die Platzvergabe in unseren Seminaren und Übungen. Diese gewährleisten Ihnen und uns eine möglichst reibungslose Studienorganisation.

  • Die Platzvergabe erfolgt grundsätzlich innerhalb der vorgegebenen Fristen online.

  • Plätze in den Seminaren und Übungen können jeweils 1 zu 1 getauscht werden. Voraussetzung ist, dass der Tauschpartner am ersten Seminartag dem Dozenten eine schriftliche Bestätigung des Tauschpartners vorlegt.

  • Freie Plätze (Restplätze) oder nicht angetretene Plätze in den Seminaren und Übungen werden ausschließlich am ersten Termin durch die Dozenten vergeben.

  • Absprachen mit Lehrenden oder dem Sekretariat bezüglich Tausch oder Restplatzvergabe sind vorab nicht möglich. Diesbezügliche Anfragen werden weder berücksichtigt noch beantwortet!

Studienablauf

(Beginn im Wintersemester)

 

Semester

Wintersemester

Sommersemester

1. und 2.

 

 


3. und 4.

Modul 4: Didaktik der Biologie I
(Modulprüfung: Klausur)
 

Modul 5: Didaktik der Biologie II
 

 

5. und 6.

Modul 5: Didaktik der Biologie II
(Modulprüfung: Klausur o. mdl. Prüfung)

 

Modul: Bachelorarbeit

 

 

Modul: Berufsfeldpraktikum
(Studienleistung: Portfolio)

Lehrveranstaltungen

 

Modul 4: Didaktik der Biologie I

Lehrende: A. Sandmann, C. Florian, M. Linsner

VO  Einführung in die Didaktik der Biologie (Pflichtveranstaltung, 2 SWS, 3. Sem., WiSe)
Ü     Übung zur Didaktik der Biologie (Pflichtveranstaltung, 1 SWS, 3. Sem., WiSe)

Die Vorlesung „Einführung in die Didaktik der Biologie“ vermittelt grundlegendes Wissen über wesentliche Facetten fachdidaktischen Wissens zu Lernzielen und Kompetenzen, zu kognitiven und affektiven Voraussetzungen von Lernenden sowie zu fachspezifischen Repräsentationen und Instruktionen sowie zur Messung von Lernleistungen im Unterrichtsfach Biologie.

Die Übung zur Didaktik der Biologie bietet Vertiefungen und Anwendungen der Vorlesungsinhalte anhand von Übungsaufgaben in Gruppen und ist u.a. eine semesterbegleitende Klausurvorbereitung (s. weiter zu Kompetenzen und Inhalten des Moduls im aktuellen Modulhandbuch des Lehramtsstudiengangs).

Lehrmaterialien:

  • Materialien zur Vorlesung und Übung im Moodle-Kurs
  • Semesterapparat MNT11

Anmeldung: zur Ü in der Regel im September über HISinOne,   
Die Zugangsdaten zum Moodle-Kurs für die VO werden in der ersten Vorlesungsveranstaltung bekanntgegeben. Studierende, die sich für die Übung über HISinOne anmelden, werden durch die Lehrenden in den Moodle-Kurs zur VO und Ü eingeschrieben.

Modulprüfung: elektronische Klausur in Präsenz (90 min.) zu den Inhalten der Vorlesung,
1. und 2. Klausurtermin in der Regel im Februar-März, die Termine werden online bekannt gegeben

 

Modul 5: Didaktik der Biologie II

Lehrende: à AG Didaktik der Biologie – BERLL

SE   Planung und Analyse von Biologieunterricht (Wahlpflicht, 2 SWS, 4. Sem., SoSe)
SE   Methoden und Unterrichtskonzepte in der Biologie (Wahlpflicht, 2 SWS, 5. Sem., WiSe)

Informationen zu den Seminaren im Modul 5 erhalten Sie im aktuellen Modulhandbuch des Lehramtsstudiengangs sowie auf den Seiten der à AG Didaktik der Biologie - BERLL. 

 

Modul: Berufsfeldpraktikum (BFP)

Lehrende: C. Florian, A. Sandmann

SE   Begleitseminar: Biowissenschaften lehren und lernen (Wahlpflicht, 4 SWS Blockseminar, 4./5. Sem., WiSe/SoSe, i.d.R. im März und im August)

PR   Außerschulisches Berufsfeldpraktikum (Wahlpflicht, 80 Std. Praktikum am biologischen außerschulischen Lernort, 4./5. Sem., WiSe/SoSe, i.d.R. im Nov./Dez. und im Mai/Juni)

Das Außerschulisches Berufsfeldpraktikum (BFP) ist in einem Fach zu absolvieren und setzt den erfolgreichen Abschluss des dazugehörigen Begleitseminars voraus. In der Biologie können Sie selbständig einen Lernort mit biologischen Bildungsangeboten auswählen oder Sie bewerben sich um einen Praktikumsplatz bei einem unserer Kooperationspartner.

Im Zentrum von Begleitseminar und Berufsfeldpraktikum steht die Beobachtung, Analyse und Entwicklung von Bildungsangeboten an außerschulischen Lernorten in der Biologie (s. weiter zu Kompetenzen und Inhalten des Moduls im aktuellen Modulhandbuch des Lehramtsstudiengangs).

à Alle Informationen zu Materialien, Lernorten, Organisation und Anmeldung: à BFP

Studienleistung: Portfolio (ca. 20 Seiten, unbenotet)

 

Modul: Bachelorarbeit

Lehrende: Fakultät für Biologie

Prüfungsleistung: Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit im Umfang von bis zu 50 Seiten innerhalb einer Frist von 8 Wochen (s. weitere Informationen im aktuellen Modulhandbuch des Lehramtsstudiengangs).

Bitte beachten: Die Bachelorarbeit wird in der Fakultät für Biologie in der Regel zu einem fachwissenschaftlichen Thema und nicht in der Fachdidaktik angefertigt. Grundlegende Informationen zur Bachelorarbeit im aktuellen Modulhandbuch des Lehramtsstudiengangs sowie unter https://www.uni-due.de/imperia/md/content/biologie/studium/faq_ba_arbeit_aktuell.pdf

àThemen für Bachelorarbeiten in der Didaktik der Biologie 

Anmeldung: Absprache mit den jeweils betreuenden Lehrenden

 

 

Geltende Rechtslage zu Ton-, Foto- und Videoaufzeichnungen von Lehrveranstaltungen und deren Verbreitung

Ton-, Foto- und Videoaufzeichnungen von Lehrveranstaltungen und deren Verbreitung sind ohne Einwilligung aller Betroffenen (Lehrende und Studierende) sowohl urheberrechtlich als auch persönlichkeitsrechtlich unzulässig und strafbar.
Dies gilt im Einzelnen für:

  • Das Recht am gesprochenen Wort
    (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; BVerfG, NJW 2003, 1727)
  • das Recht am eigenen Bild (§22 Satz 1 KUG; §97 Abs. 1 Satz 1 UrhG)
  • das Urheberrecht (§15 UrhG)

Bitte holen Sie die Einwilligung der abgebildeten Lehrenden und der abgebildeten Studierenden unter Angabe des konkreten Zwecks Ihrer Aufnahmen ein, bevor Sie in Lehrveranstaltungen Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen machen!