Lt. Prüfungsordnung gilt für Soft-Skills folgende Regelung:

Frei wählbare Veranstaltungen im Umfang von 8 ECTS aus dem Angebot der Universität, die inhaltlich nicht aus den Ingenieurwissenschaften, der Informatik und der Mathematik stammen. Das sind z.B. Angebote vom IwiS, https://www.uni-due.de/ios, die Zuordnung zu den dortigen Ergänzungsbereichen E1 und E3 (unter Berücksichtigung der genannten Auflagen) ist irrelevant. Es dürfen auch keine Fächer gewählt werden, die äquivalent sind zu einer anderen bereits im Bachelor- oder Masterstudium geleisteten, angemeldeten oder angerechneten Studien- oder Prüfungsleistung.

Durch die 1. Änderungsordnung wurde §26 Absatz 1 Satz 2 der PO neu gefasst:

"Unbenotete Leistungen (z B. Praktika, ohne Note anerkannte Leistungen) und ggf. erteilte Noten bei den Soft-Skills werden bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt."

Damit gehen auch benotete Soft-Skill Leistungen nicht in die Endnote ein.