Allgemeine Hochschulreife

Wenn Sie eine deutsche Hochschulzulassungsberechtigung besitzen oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben und eine Hochschulzulassungsberechtigung besitzen, erfolgt die Einschreibung während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat am Campus Duisburg ohne weitere vorherige Bewerbung. [Einschreibungsantrag].

Wenn Sie nicht über eine EU-Staatsangehörigkeit verfügen, müssen Sie sich beim Akademischen Auslandsamt bewerben!

Sprachvoraussetzungen

Nach §2(3) der Prüfungsordnung gilt:

Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.

Weitere Informationen zur DSH-Sprachprüfung finden Sie auf den Seiten des Institutes für Deutsch als Zweit- & Fremdsprache

DSH Sprachprüfung

Studiengangbezogene fachliche Eignung

Wenn Sie nicht über die Allgemeine Hochschulreife verfügen, können Sie sich nach §2, Abs(4) der Prüfungsordnung einer studiengangbezogenen fachlichen Eignungsprüfung unterziehen. Kriterien für die Zulassung sind hierbei die ausreichende Wahl von informatikorientierten und mathematischen Fächern im bisherigen Ausbildungsgang sowie eine Durchschnittsnote von in der Regel 2.0 oder besser.

Anträge auf eine "Studiengangbezogene fachliche Eignungsprüfung" sind an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Hierbei sind ein kurzer tabellarischer Lebenslauf sowie Kopien der Zeugnisse des bisherigen Ausbildungsganges einzureichen.