Studiengangbezogene besondere Vorbildung

Laut §2, Abs (1) der Masterprüfungsordnung ist zur Zulassung zum Masterstudium "Angewandte Informatik" der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses mit einem Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits erforderlich.

Dies kann nachgewiesen werden durch:

  • einen Bachelor-Abschluss im Studienprogramm "Angewandte Informatik" an der Universität Duisburg-Essen.
  • einen Bachelor-Abschluss oder mindestens gleichwertigen Abschluss in einem zum Bachelor Angewandte Informatik vergleichbaren Studiengang an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule. Die Vergleichbarkeit stellt der Prüfungsausschuss fest.

Studiengangbezogene besondere Eignung

Neben der studiengangbezogenen besonderen Vorbildung ist zusätzlich eine studiengangbezogene besondere Eignung nachzuweisen. Diese wird in der Regel dann festgestellt, wenn die Abschlussnote des Bachelor Abschluss (oder vergleichbaren Abschlusses) 2.9 oder besser ist.

Bewerbung

Der Masterstudiengang ist zulassungsfrei und kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden. Allerdings ist zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Vorbildung und Eignung von Studieninteressent*innen, die nicht den Bachelor "Angewandte Informatik - Schwerpunkt Ingenieur- oder Medieninformatik" am Campus Duisburg der Universität Duisburg-Essen erworben haben, eine Bewerbung zum Masterstudiengang erforderlich.

Nach §2 (6) der Masterprüfungsordnung ist bei der Einschreibung zum Masterstudiengang der gewählte Vertiefungsbereich festzulegen. Ein einmaliger Wechsel des Vertiefungsbereiches ist möglich.

Bewerber*innen mit einem Abschluss einer anderen deutschen Universität bewerben sich beim Prüfungsausschuss Angewandte Informatik. Zur Bewerbung sind ein tabellarischer Lebenslauf sowie Kopien des Bachelorzeugnisses und Auszüge der im Bachelor Studium studierten Module aus dem Modulhandbuch des Studienganges und ggf. vorhandene Nachweise über Zusatzqualifikationen, z.B. abgelegte Fachpraktika etc., vorzulegen.

Bewerber*innen mit einem ausländischen Abschluss müssen sich beim Akademischen Auslandsamt bewerben! Die Fristen und notwendigen Formulare/Unterlagen hierzu entnehmen Sie bitte den WEB-Seiten des akademischen Auslandsamtes.

Einschreibung

Bei erfolgter Zulassung ist die Einschreibung in den Masterstudiengang bis eine Woche vor Vorlesungsende des jeweiligen Semesters möglich.

Nach §2 (6) der Masterprüfungsordnung ist bei der Einschreibung zum Masterstudiengang der gewählte Vertiefungsbereich festzulegen. Ein einmaliger Wechsel des Vertiefungsbereiches ist möglich.

Absolvent*innen des Bachelorstudienganges "Angewandte Informatik - Schwerpunkt Ingenieur- oder Medieninformatik", die eine Abschlussnote 2.9 oder besser haben, können sich direkt in den Masterstudiengang umschreiben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes und des Bereiches Einschreibewesen.