Zulassungsvoraussetzungen PO2019
Studiengangbezogene besondere Vorbildung
Laut §2, Abs (1) der Masterprüfungsordnung ist zur Zulassung zum Masterstudium "Angewandte Informatik" der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses mit einem Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits erforderlich.
Dies kann nachgewiesen werden durch:
- einen Bachelor-Abschluss im Studienprogramm "Angewandte Informatik" an der Universität Duisburg-Essen.
- einen Bachelor-Abschluss oder mindestens gleichwertigen Abschluss in einem zum Bachelor Angewandte Informatik vergleichbaren Studiengang an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule. Die Vergleichbarkeit stellt der Prüfungsausschuss fest.
Studiengangbezogene besondere Eignung
Neben der studiengangbezogenen besonderen Vorbildung ist zusätzlich eine studiengangbezogene besondere Eignung nachzuweisen. Diese wird in der Regel dann festgestellt, wenn die Abschlussnote des Bachelor Abschluss (oder vergleichbaren Abschlusses) 2.9 oder besser ist.
Bewerbung
Der Masterstudiengang ist zulassungsfrei und kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden. Allerdings ist zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Vorbildung und Eignung von Studieninteressent*innen, die nicht den Bachelor "Angewandte Informatik - Schwerpunkt Ingenieur- oder Medieninformatik" am Campus Duisburg der Universität Duisburg-Essen erworben haben, eine Bewerbung zum Masterstudiengang erforderlich.
Nach §2 (6) der Masterprüfungsordnung ist bei der Einschreibung zum Masterstudiengang der gewählte Anwendungsbereich festzulegen. Ein einmaliger Wechsel des Anwendungsbereiches ist möglich.
Bewerber*innen mit einem Abschluss einer anderen deutschen Universität beantragen dazu die Einschreibung über das Portal des Sachgebietes Einschreibewesen, hier kann dann auch die Prüfung der Gleichwertigkeit der Vorbildung beantragt werden.
Bewerber*innen mit einem ausländischen Abschluss müssen sich über das Bewerberportal des International Office bewerben! Die Fristen sowie den Link zum Bewerberportal der Universität entnehmen Sie bitte den WEB-Seiten des International Office.
Bitte sehen Sie von Anfragen vorab per e-mail ab. Ihre Unterlagen können nur geprüft werden, wenn Sie sich offiziell bewerben bzw. registrieren!
Einschreibung
Bei erfolgter Zulassung ist die Einschreibung in den Masterstudiengang bis eine Woche vor Vorlesungsende des jeweiligen Semesters möglich.
Nach §2 (6) der Masterprüfungsordnung ist bei der Einschreibung zum Masterstudiengang der gewählte Vertiefungsbereich festzulegen. Ein einmaliger Wechsel des Vertiefungsbereiches ist möglich.
Absolvent:innen des Bachelorstudienganges "Angewandte Informatik - Schwerpunkt Ingenieur- oder Medieninformatik", die eine Abschlussnote 2.9 oder besser haben oder Absolvent:innen mit einem Bachelorabschluss mit einer Abschlussneite 2.9 oder besser einer anderen deutschen Hochschule benötigen zur Einschreibung in den Master Informatik eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Beantragen Sie dazu die Einschreibung über das Portal des Sachgebietes Einschreibewesen, hier kann dann auch die Prüfung der Gleichwertigkeit beantragt werden.