Gleichwertigkeitsbescheinigungen für die Einschreibung in die 2-Fach-Master-Studiengänge ohne Lehramtsoption
Für die Einschreibung in die Masterstudiengänge der Fakultät für Geisteswissenschaften ist es für die BewerberInnen mit einem Bachelorabschluss, der nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben worden ist, zwingend notwendig, sich mit dem/der betreffenden Institutsvertreter/in (siehe unten) vorab in Verbindung zu setzen, damit eine so genannte Gleichwertigkeitsbescheinigung erstellt werden kann.
Die Gleichwertigkeit wird bescheinigt, wenn die Leistungen studiengangsaffin sind. Um die Gleichwertigkeit beurteilen zu können, benötigen wir
- Ihr Bachelor-Zeugnis und
- Ihr Transcript of Records bzw. eine beglaubigte Bescheinigung, aus der ersichtlich wird, welche Veranstaltungen Sie während Ihres Bachelorstudiums besucht haben (inkl. einer Notenübersicht, die belegt, dass die Mindestnote von 1,8 für den 2-Fach Master LuM bzw. 2,5 für den 2-Fach Master SuK erreicht wird)
Schicken Sie bitte die beglaubigten Kopien mit einem ausreichend frankierten C5-Rückumschlag - die Kopien werden nicht zurück gesendet - an:
2-Fach Master Germanistik (ehem. Germanistik: SuK): Dr. Beate Weidner und Dipl. Betriebsw. Nicole Koch
2-Fach Master Literatur und Medienpraxis (LuM): Dr. Hanna Köllhofer
Alternativ können Sie uns die beglaubigten Dokumente auch als PDF-Scan zukommen lassen!
HINWEIS: Bitte kommen Sie mit Ihren Anliegen in die Sprechstunden! Außerplanmäßige Besuche können leider keine Berücksichtigung finden!