Dienstleistungen akkreditierter Bereich



Dakks Bescheid S1

Das Institut für Metall- und Leichtbau ist ein durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DakkS) nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage [D-PL-21613-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang, welcher unten gelistet ist.

Das Institut für Metall- und Leichtbau wird mit der Kennziffer D-PL-21613-01 im Verzeichnis der Prüflaboratorien im Bereich Bauprodukte/Bauwesen geführt.

Die Laborleiter des akkreditierten Bereichs sind Dr.-Ing. Dominik Jungbluth für den Kompetenzbereich Stahlbau und Dr.-Ing. Jörg Uhlemann für den Kompetenzbereich Membranbau.

Die Laboruntersuchungen/-versuche im akkreditierten Bereich werden je nach Norm im Essener Labor für Stahlbau (ELSta) oder im Essener Labor für Leichte Flächentragwerke (ELLF) durchgeführt.

Für weitere Informationen oder bei Interesse an Tätigkeiten aus dem akkreditierten Bereich wenden Sie sich bitte direkt an Dr.-Ing. Dominik Jungbluth oder Dr.-Ing. Jörg Uhlemann.

 

 

 

 
Liste der akkreditierten Normen
Norm / Ausgabedatum;
Hausverfahren / Version
Titel der Norm oder des Hausverfahrens
(ggf. Abweichungen / Modifizierungen von Normverfahren angeben)
Prüfgegenstand / Inspektionsgegenstand
Prüfung von mechanisch gefügten Verbindungen
DIN EN 1090-2:2018-09,
Anhang G
Ausführung von Stahltragwerken und Aluminium-tragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken; Deutsche Fassung EN 1090-2:2018 Bestimmung der Haftreibungszahl
DIN EN 14399-2:2015-04
Abschnitt 6
Hochfeste vorspannbare Garnituren für Schraubverbindungen im Metallbau – Teil 2: Eignung zum Vorspannen; Deutsche Fassung EN 14399-2:2015 Eignungsprüfung an hochfesten vorspannbaren Garnituren
DIN EN ISO 16047:2013-01
Abschnitt 9
Verbindungselemente - Drehmoment/Vorspannkraft-Versuch (ISO 16047:2005 + Amd 1:2012); Deutsche Fassung EN ISO 16047:2005 + A1:2012 Drehmoment/Vorspannkraft-Versuch
Zugversuche an metallischen Werkstoffen und Verbindungselementen
DIN EN ISO 6892-1:2020-06
Verfahren B
Metallische Werkstoffe – Zugversuch – Teil 1: Prüfverfahren bei Raumtemperatur; Deutsche Fassung EN ISO 6892:2020 Zugversuch an Stahlproben
DIN EN ISO 898-1:2013-05
Abschnitt 9.2 & 9.7
Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus Kohlenstoffstahl und legiertem Stahl - Teil 1: Schrauben mit festgelegten Festigkeitsklassen - Regelgewinde und Feingewinde (ISO 898-1:2013); Deutsche Fassung EN ISO 898-1:2013
Zugversuche nach Kapitel 9.2 und 9.7
Zugversuch an fertigen Schrauben aus Kohlenstoffstahl & an abgedrehten Proben
DIN EN 15048-2:2016-09
Abschnitt 6
Garnituren für nicht vorgespannte Schraubverbindungen im Metallbau – Teil 2: Gebrauchstauglichkeit; Deutsche Fassung EN 15048:2016 Zugversuch an Garnituren für Schraubverbindungen
DIN EN ISO 3506-1:2020-08
Abschnitt 9.1
Mechanische Verbindungselemente – Mechanische Eigenschaften von Verbindungelementen aus korrosionsbeständigen nichtrostenden Stählen – Teil 1: Schrauben mit festgelegten Stahlsorten du Festigkeitsklassen; Deutsche Fassung EN ISO 3506:2020 Zugversuch für Verbindungselemente
Mechanisch-technologische Prüfungen von Kunststoffen und Textilien
DIN EN 17117-1:2019-02 Mit Kautschuk oder Kunststoff beschichtete Textilien - Mechanische Prüfverfahren unter biaxialen Spannungszuständen - Teil 1: Zugsteifigkeitseigenschaften; Deutsche Fassung EN 17117-1:2018 Biaxialer Zugversuch an beschichteten Textilien
DIN EN ISO 527-1:2019-12 Kunststoffe - Bestimmung der Zugeigenschaften - Teil 1: Allgemeine Grundsätze (ISO 527-1:2019); Deutsche Fassung EN ISO 527-1:2019 Zugversuch Folien
DIN EN ISO 527-3:2019-02 Kunststoffe - Bestimmung der Zugeigenschaften - Teil 3: Prüfbedingungen für Folien und Tafeln (ISO 527-3:2018); Deutsche Fassung EN ISO 527-3:2018
Probekörper Typ 2
Zugversuch Folien
DIN EN ISO 1421:2017-03 Mit Kautschuk oder Kunststoff beschichtete Textilien - Bestimmung der Zugfestigkeit und der Bruchdehnung (ISO 1421:2016); Deutsche Fassung EN ISO 1421:2016
Verfahren 1: Streifenzugversuch
Monoaxialer Zugversuch an beschichteten Textilien
DIN EN ISO 1421:1998-08 Mit Kautschuk oder Kunststoff beschichtete Textilien - Bestimmung der Zugfestigkeit und der Bruchdehnung (ISO 1421:1998); Deutsche Fassung EN ISO 1421:1998
Verfahren 1: Streifenzugversuch
Monoaxialer Zugversuch an beschichteten Textilien

Messunsicherheiten

Messunsicherheiten werden auf Anfrage bestimmt und mitgeteilt.

Aussagen zur Konformitätsbeurteilung

Konformitätsaussagen werden mit Ihnen als unserem Kunden vereinbart und in den Prüfprotokollen dokumentiert.

Zur Vereinfachung legen wir fest:

  • Wenn eine Entscheidungsregel in Normen oder Spezifikationen der durchzuführenden Prüfungen festgelegt ist, gelten diese als mit Ihnen vereinbart.
  • Wenn Sie eine andere Entscheidungsregel bzw. eine eigene Anforderung an das Prüfergebnis wünschen, teilen Sie uns diese bitte schriftlich bei der Auftragsanfrage und/oder der Beauftragung mit.

Sollten keine anderslautenden Vorgaben in der jeweiligen Prüfnorm oder seitens des Kunden bestehen, wird folgende Entscheidungsregel zur Bewertung der Konformität angewendet.

  • Fall 1: Wenn ein Mindestwert vorgegeben ist:
    1. Wenn der Mindestwert ein Mittelwert ist (z.B. aus Herstellerdatenblatt), gilt die Prüfung als bestanden, wenn der Mittelwert der Prüfserie gleich dem Mindestwert oder größer als der Mindestwert ist, bzw. als nicht bestanden, wenn er kleiner als der Mindestwert ist.
    2. Wenn der Mindestwert ein 5%-Fraktilwert ist (z.B. aus statischer Berechnung), gilt die Prüfung als bestanden, wenn der 5 %-Fraktilwert der Prüfserie nach DIN EN 1990:2010 Anhang D.7 für unbekannten Variationskoeffizienten gleich dem Mindestwert oder größer als der Mindestwert ist, bzw. als nicht bestanden, wenn er kleiner als der Mindestwert ist.
  • Fall 2: Wenn ein Grenzwertintervall vorgebeben ist, gilt die Prüfung als bestanden, wenn die Einzelwerte innerhalb des Grenzwertintervalls liegen oder auf einem der Grenzwerte liegen.

Beachten Sie bitte zudem, dass in allen oben genannten Fällen unsere Messunsicherheiten bei den Konformitätsaussagen nicht berücksichtigt werden.

Zur weiteren Erläuterung unserer Entscheidungsregeln finden Sie hier ein paar Beispiele aus der Praxis:

  • Beispiel zu Fall 1: Mindestzugfestigkeiten werden regelmäßig bei Zugprüfungen im Membran- und Stahlbau gefordert. Hier kommt Entscheidungsregel 1 zum Einsatz.
  • Beispiel zu Fall 2: Bei der Prüfung von vorgespannten Schraubverbindungen werden regelmäßig Bandbreiten mit Minimal- und Maximalwerten für Reibkoeffizienten gefordert. Hier kommt Entscheidungsregel 2 zum Einsatz.
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