Nach der Zulassung - Studienbewerber*innen aus nicht EU-Staaten
Wichtige Information
Hier finden Sie unsere Sprechstundenübersicht .
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch per E-Mail zur Verfügung.
Informationen zur Einschreibung finden Sie HIER.
Bitte beachten Sie auch unsere Covid-19-FAQs und die neusten Corona-Updates für Internationale Studierende und Forschende.
Beantragung des Visums
Mit dem Zulassungsbescheid können Sie nun ein Visum zu Studienzwecken beziehungsweise zum Deutschkurs in der Deutschen Botschaft in Ihrem Land beantragen. In vielen Fällen verlangt die Botschaft/das Konsulat bereits bei der Beantragung des Visums zum Deutschkurs eine Reservierungsbestätigung eines Kursanbieters in Deutschland.
Wichtig: Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein. Dieses läuft nach drei Monaten ab und kann nicht verlängert oder in ein Studentenvisum umgewandelt werden.
Visabestimmungen
Kosten und Finanzierung
Was kostet das Studium?
An der Universität Duisburg-Essen werden keine Studiengebühren erhoben. Jede*r Studierende muss allerdings pro Semester den Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag bezahlen. Informationen zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten des DAAD.
Stipendien von Externen
Manche Stipendienanträge können oft nur im Heimatland gestellt werden! Wenn Sie bereits in Deutschland studieren, ist eine Bewerbung meist nicht mehr möglich. Ein Antrag auf Förderung sollte bereits im Heimatland gestellt werden.
- Stipendien-Datenbank des DAAD für Aufenthalte in Deutschland
- Möglichkeiten der Finanzierung im Überblick
- FAQ zu Stipendien in Deutschland
- Index deutscher Stiftungen
- Stipendien der Fulbright Kommission (nur für US-Bürger*Innen)
- BAföG ausländische Studierende
Stipendien der Universität Duisburg-Essen
- Individualstipendien des Landes Nordrhein-Westfalen für begabte Studierende aus Schwellen- und Entwicklungsländern (siehe Aktuelles)
- Studienabschlussbeihilfe des Akademischen Auslandsamts (Bewerbungen 1x pro Jahr im Frühjahr, siehe Aktuelles)
- Duisburg-Essener Universitäts-Stiftung
- UDE-Stipendien
Preise für Abschlussarbeiten
- Duisburg-Essener Universitäts-Stiftung (siehe im Menü unter Ausschreibungen)
Für soziale Härtefälle sind in Einzelfällen die Evangelische Studentengemeinde (ESG), die Katholische Studentengemeinde (KHG) und die Sozialberatung des Studierendenwerks ansprechbar:
Evangelische Studentengemeinde | ESG Duisburg-Essen | |
Katholische Studentengemeinde | KHG Essen | |
Sozialberatung des Studierendenwerks | Sozialberatung Duisburg-Essen | |
Sozialberatung des Allg. Stud.ausschusses | AStA Duisburg | AStA Essen |
Für ein Erstgespräch können Sie auch gerne in die Sprechstunde des Akademischen Auslandsamtes kommen. Einen Termin erhalten Sie hier. Der Einschreibeschlüssel lautet SoSe2021.
Arbeiten während des Studiums?
Wenn Sie während des Studiums arbeiten möchten müssen Sie einige rechtliche Regelungen beachten. Informationen dazu finden Sie hier.
Krankenversicherung
Alle Studierenden in Deutschland sind krankenversicherungspflichtig. Ohne den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung kann kein Studierender immatrikuliert werden. Es gibt in Deutschland gesetzliche und private Krankenversicherungen.
Ich habe eine Zulassung für...
Fachstudium
Gesetzliche Krankenversicherung
Die meisten Studierenden sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Beiträge sind gesetzlich festgelegt und somit bei allen deutschen Krankenversicherungen gleich hoch. Die Studierenden erhalten eine Chipkarte der Krankenkasse und werden von Ärzten sowie Zahnärzten und im Krankenhaus ohne eine Rechnung behandelt.
Wichtig (bitte lesen!)
Für die Einschreibung zum Fachstudium benötigen Studieninteressierte den elektronischen Nachweis über ihren Versicherungsstatus („M10“-Meldung), der bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen ist. Die Einschreibung ist nur dann möglich, wenn die Meldung über den Versicherungsstatus von der gesetzlichen Krankenkasse vorliegt!
Die Universität Duisburg-Essen hat die Absender-Nr. H0000277, die der Krankenkasse für die elektronische Übermittlung mitzuteilen ist.
Sie sind noch im Ausland und können zum Fachstudium erst später einreisen?
Nach Einreise können Sie sich an Ihre deutsche gesetzliche Krankenkasse wenden und einen Erlass der Krankenkassenbeiträge beantragen. Über den Antrag entscheidet die jeweilige Krankenkasse.
Sie wollen auch im Fachstudium privat versichert bleiben oder sind familienversichert?
In diesem Fall ist eine „M10“-Meldung darüber erforderlich, dass Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Bitte wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl und informieren sich dort über die Rechtsfolgen einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Die Krankenversicherung versendet dann die elektronische Meldung an die Hochschule.
Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für:
- Deutschkurseinschreibung
- Studieninteressierte ab dem 30. Lebensjahr
- Doktorandinnen und Doktoranden (PhD), die sich ausschließlich zum Zwecke der Promotion immatrikulieren möchten
Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, reicht ein privater Versicherungsnachweis bei der Einschreibung aus, und Sie müssen nicht Ihren Versicherungsstatus über die gesetzliche Krankenversicherung nachweisen!
Sprachkurs
Private Krankenversicherung
Bei privaten Krankenversicherungen kann das Preis-/Leistungsverhältnis variieren. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden alle ärztlichen Leistungen zunächst von dem Mitglied selbst bezahlt. Das Geld wird ihnen später von der Krankenkasse zurückerstattet, wenn sie die Rechnungen einreichen.
Wichtig
Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für:
- Deutschkurseinschreibung
- Studieninteressierte ab dem 30. Lebensjahr
- Doktorandinnen und Doktoranden (PhD), die sich ausschließlich zum Zwecke der Promotion immatrikulieren möchten
Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, reicht ein privater Versicherungsnachweis bei der Einschreibung aus, und Sie müssen nicht Ihren Versicherungsstatus über die gesetzliche Krankenversicherung nachweisen!
Studierende im Deutschkurs sind im Sinne des Sozialgesetzbuches nicht versicherungspflichtig und müssen daher zwingend eine private Krankenversicherung wählen.
Wohnen
Die Zulassung zum Studium ist nicht, wie in anderen Ländern üblich, automatisch mit dem Angebot eines Wohnheimplatzes verbunden. Sie müssen sich deshalb selbst um Ihre Unterkunft kümmern.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten ein Zimmer oder eine Wohnung zu finden:
Studierendenwohnheim
Die Universität Duisburg-Essen bietet selbst keine Wohnheimplätze an. Wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk, das die Studierendenwohnheime betreut. Sie können sich beim Studierendenwerk für einen Wohnheimplatz auch dann schon bewerben, wenn Sie noch keinen Zugangs-/Zulassungsbescheid von der Universität Duisburg-Essen erhalten haben. Je früher Sie sich beim Studierendenwerk bewerben, desto besser. Die Bewerbung für ein Zimmer erfolgt online: https://www.stw-edu.de/wohnen/onlinebewerbung/
Kontakt
Studierendenwerk
Reckhammerweg 1,
Wohnheimverwaltung,
45141 Essen
Der freie Wohnungsmarkt
Sie können natürlich auch allein den Wohnungsmarkt sichten und so zum Beispiel ein möbliertes Apartment/Zimmer finden oder als Mitbewohner*in einer Wohngemeinschaft (WG) aufgenommen werden.
Hilfreiche Links zur Wohnungssuche:
http://www.immobilienscout24.de/de/finden/wohnen/index.jsp
http://www.studenten-wohnung.de/
Erläuterung wichtiger Begriffe bei der Wohnungssuche und Wohnheimwörterbuch:
http://www.uni-due.de/scies/accommodation.shtml#glossary
Wohnheimwörterbuch als PDF herunterladen.
Einschreibung
Wichtige Information
Für die Einschreibung ist Folgendes zu beachten:
Achtung: Erst nach Eingang einer vollständigen E-Mail mit allen unten genannten Informationen und Anlagen kann eine Einschreibung erfolgen!
E-Mail an: einschreibung-io@uni-due.de
Betreff: Ihre Bewerbernummer und/oder Matrikelnummer
Benötigte Informationen:
- vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Nationalität
- Anschrift in Deutschland
- angestrebter Studienabschluss
E-Mail Anlagen:
- Zulassungsbrief
- Passbild (JPG) für den Studierendenausweis
- Kopie Reisepass
- Abitur und/oder Bachelorzeugnis
- Sprachzertifikate (DE und ggf. EN)
- Bei Sprachkurseinschreibung: Anmelde-/ Teilnahmebestätigung Deutschkurs
- Nachweis über die Krankenversicherung (die wichtigen Informationen zu der KV finden Sie unter dem Link)
Die Einschreibungsfristen
Einschreibung zum Deutschkurs:
Ganzjährig möglich
Einschreibung Fachstudium zulassungsfreie Bachelor/Master:
Siehe die Seiten des Studierendensekretariats
Einschreibung Fachstudium zulassungsbeschränkte Bachelor/Master (NC):
Den festen Termin entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid
Einschreibung Promotion:
Ganzjährig möglich, siehe Infos für Promovierende
Der Semesterbeitrag
Alle Studierenden müssen den Semesterbeitrag bezahlen. Der Semesterbeitrag ist keine Studiengebühr und grundsätzlich von allen Studierenden semesterweise zu zahlen, unabhängig vom Zeitpunkt der Einschreibung.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier
Das Semesterticket
Nach der Immatrikulation und Zahlung des Sozial- und Studierendenschaftsbeitrages (bitte mindestens 3 Werktage einkalkulieren) können Sie sich das Semesterticket (VRR und NRW-Ticket) über die Campus-App myUDE (https://www.uni-due.de/myude/) auf Ihr Smartphone laden.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier
Der Studierendenausweis
Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis, der nach der Einschreibung im Front Office des Akademischen Auslandsamtes abgeholt werden kann. Der Ausweis ist als Bibliotheksausweis und Mensakarte mit Bezahlfunktion zu nutzen und ermöglicht die Nutzung der Selbstbedienungsstationen (Druck von Studienbescheinigungen, Eingabe von Adressänderungen, Druck von Überweisungsträgern).
Die Karte ist Eigentum der Universität Duisburg-Essen. Ihre Nutzung als Studierendenausweis ist höchstpersönlich. Sie verliert mit der Exmatrikulation ihre Gültigkeit und ist an das Studierendensekretariat oder an das Akademische Auslandsamt zurück zu geben.
Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Ausweis ausschließlich im Studierendensekretariat während der Öffnungszeiten beantragt werden.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier
Die Unikennung
Alle neu eingeschriebenen Studierenden der Universität Duisburg-Essen bekommen nach der Einschreibung eine persönliche Unikennung mit einem Freischaltpasswort. Mit der Unikennung können Sie die IT- Services der Universität nutzen, zum Beispiel den Zugang zum Internet (WLAN, PC- Arbeitsplätze, elektronisches Vorlesungsverzeichnis - LSF, Prüfungsanmeldung) bekommen. Wenden Sie sich an den E-Point, wenn Sie Fragen zu Ihrer Unikennung und den IT-Services haben oder ihr Passwort vergessen haben.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier
Die Studienbescheinigung
Sie können sich mit Ihrer Unikennung Ihre Studierendenbescheinigungen an den SB-Stationen selbst mehrfach ausdrucken, nachdem Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben und dieser der Universität Duisburg Essen gutgeschrieben wurde.
Die Studierendenbescheinigung wird beispielsweise zur Vorlage bei der Behörden, Krankenkassen, Banken oder dem Studentenwerk benötigt.
Mehr Informationen zur Studienbescheinigung finden Sie hier.
Kontakt
Akademisches Auslandsamt
Campus Essen
Universitätsstr. 15, Gebäude V15
45117 Essen
essen-io@uni-due.de
Campus Duisburg
Geibelstraße 41, SG-Gebäude
47057 Duisburg
duisburg-io@uni-due.de
Front Office
Mitarbeiter*innen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Mitarbeiter*innen des Akademischen Auslandsamts.
Beratung internationaler Studierender (TSC)
Online-Sprechstunde für Fragen zur Finanzierung des Studiums, Ausländerbehörden etc.
Bitte einen Termin über Moodle vereinbaren. Der Einschreibeschlüssel lautet SoSe2021.