Zugangsvoraussetzungen
- Zugangsvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Fachhochschule, Universität: Bachelor, Master, Diplom, Magister, 1. Staatsexamen oder als gleichwertig anerkannter Abschluss) im Umfang von mindestens 180 ECTS-Leistungspunke.
- Mindestens einjährige Berufspraxis (Vollzeit) nach dem ersten Hochschulabschluss.
- Ausländische Hochschulabschlüsse müssen über das Akademische Auslandsamt auf Äquivalenz geprüft werden. Weiterhin ist eine mindestens einjährige Vollzeit-Berufserfahrung in den Bereichen Bildung/ Weiterbildung, Medien/ Verlage, Software, Personal nach Abschluss des Studiums erforderlich. Für Nicht-Muttersprachler/innen gilt außerdem: Nachweis der Deutschkenntnisse mittels „Deutsche Sprachprüfung für Hochschulzugang“ (DSH) oder „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) auf Sprachniveau B2 gemäß europäischem Sprachreferenzrahmens.
Zulassung
Die Fristen für die Bewerbung sind der 31. Januar für das Sommersemester und der 31. Juli für das Wintersemester.
Die Bewerbung findet nicht über das Universitätsportal statt, sondern über die Bewerbungsformulare der Fakultät.
Teilnehmer*innen am Online-Studiengang werden als Weiterbildungsstudierende an der Universität Duisburg-Essen eingeschrieben.
Prüfungsausschuss
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Prof. Dr. Michael Kerres
eMail: michael.kerres@uni-due.de
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Weitere Sprachkenntnisse
Kein Nachweis von weiteren Sprachkenntnissen erforderlich.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Fachpraktische Tätigkeit
Mindestens einjährige Berufspraxis (Vollzeit) nach dem ersten Studienabschluss.
Kosten
Das Studienangebot ist kostenpflichtig. Weitere Angaben zu den Kosten finden Sie auf der Homepage des Studiengangs.